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Betreutes Wohnen Investitions- und Grundbesitz e.K. ist insolvent

PDFDrucken Der graue Kapitalmarkt hat erneut zugeschlagen und viele Anleger viel Geld kostet.

BSZ.jpgDiesmal traf es die Gesellschafter der Betreutes Wohnen Investitions- und Grundbesitz e.K. Das Unternehmen ist insolvent. Wahrscheinlich haben die Anleger das gesamte Kapital verloren. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 06.11.2007 vor dem Amtsgericht Rostock beantragt. Herr Rechtsanwalt Herbert Hülsbergen wurde mittlerweile zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gesellschaft wurde 2003 gegründet und hatte nach eigenen Angaben 167 Investoren. Wollten in Mecklenburg-Vorpommern attraktive Wohnanlagen für einen angenehmen Lebensabend bauen. Die geplante Wohnanlage Ostseepark Nienhagen war das Vorzeigeobjekt der Betreutes Wohnen.

Jetzt kam alles anders. Mittlerweile wurde sogar bekannt, dass die Gesellschaft noch nicht einmal Eigentum an dem Grundstück für die Immobilie hatte. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vom Hamburger Büro der BGKS Rechtsanwälte: „Darauf hätten die Anleger aufmerksam gemacht werden müssen. Wenn der Vertrieb das versäumt hat, haftet er unter bestimmten Voraussetzungen.“ Zudem droht den Anlegern jetzt auch noch die Rückforderung von Ausschüttungen: „Allem Anschein nach hat die Gesellschaft nie Gewinne gemacht. In diesen Fällen handelt es sich bei den Ausschüttungen um Gesellschaftskapital. Und das kann vom Insolvenzverwalter eventuell zurückgefordert werden“, so BGKS-Rechtsanwalt Andreas Köpke. Danach steht den Investoren alles andere als ein ruhiger Lebensabend mit der Kapitalanlage ins Haus.

Deshalb sollten sich alle Betroffenen unverzüglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und alle Ansprüche prüfen lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Betreutes Wohnen Investitions- und Grundbesitz e.K" anschließen

Info


 Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
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Internet: www.fachanwalt-hotline.de


Quelle: OpenPR

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