24 Stunden Betreuung bei einer Behinderung

Menschen gelten nach dem Gesetz als behindert, wenn sie länger als sechs Monate unter körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen leiden. Dabei gilt als Beeinträchtigung, wenn der für das Lebensalter typische Zustand vom aktuellen Körper- und Gesundheitszustand abweicht. Schwerbehindert sind Menschen, bei denen vom zuständigen Versorgungsamt oder einer anderen Behörde ein GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 festgestellt worden ist.

Ende 2017 wurden nach den Statistiken in Deutschland etwa 7,8 Millionen Schwerbehinderte registriert. Ein Drittel dieser schwerbehinderten Menschen hatte das 75. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Zählung bereits überschritten. Etwa 44 % aller Schwerbehinderten machten Menschen zwischen 55 bis 74 Jahre aus, sodass nur ein geringer Anteil aus Kindern und Jugendlichen in der Statistik vertreten ist. Bei 88 % aller Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht, wobei sich der Rest aus angeborenen Behinderungen sowie Behinderungen nach Unfällen oder Berufskrankheiten zusammensetzt.

Zu den häufig vertretenen Ursachen für Behinderungen gehören Autismus, Bewegungsstörungen, Blindheit, Sehbehinderungen, chronische Krankheiten, Epilepsie, Hirnschädigungen, HIV/Aids, Hörbehinderungen, Krebs, Kleinwuchs, Multiple Sklerose, Nierenkrankheiten, Rheuma, Suchtkrankheiten und psychische Krankheiten.

Vielfältige Ursachen für Behinderungen erfordern
Flexibilität in der Versorgung

Fast 60 % aller schwerbehinderten Menschen leiden unter körperlichen Behinderungen. Betroffen sind oft Arme, Beine, Wirbelsäule, Rumpf sowie die inneren Organe. Aber auch Sinnesbeeinträchtigungen wie Sehbehinderungen, Blindheit und Schwerhörigkeit sowie Gleichgewichtsstörungen oder Sprachstörungen führen oft zu einer Schwerbehinderung, die ein eigenständiges Bewältigen des Alltags nicht mehr möglich macht. Gleiches gilt für ausgeprägte seelische, geistige und zerebrale Behinderungen. Behinderungen und insbesondere Schwerbehinderungen gehen regelmäßig mit einer Pflegebedürftigkeit einher. Eine Pflegebedürftigkeit bedeutet jedoch nicht automatisch die Unterbringung im Pflegeheim. Je nach gesundheitlichem Zustand kommen durchaus alternative Betreuungskonzepte wie die sog. 24 Stunden Betreuung bei einer Behinderung in Betracht.

Die Pflege, Betreuung und Versorgung von behinderten Menschen ist grundsätzlich abhängig von der Art und dem Umfang der Behinderung. Unterschieden wird in ambulanten, häuslichen und stationären Konzepten, wobei auch Mischformen infrage kommen. So besteht mitunter die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen an Wochentagen in stationären Einrichtungen versorgen zu lassen, sodass Familienangehörige deren Pflege am Wochenende übernehmen können. Je nach gesundheitlichem Zustand kann auch tagsüber eine Betreuung in Förderstätten erfolgen, damit pflegende Angehörige entlastet werden. Bedarf es einzelner Maßnahmen der medizinischen Fachpflege, ist die Kombination aus ambulantem Pflegedienst und der häuslichen sog. 24 Stunden Betreuung möglich. Sind die körperlichen oder geistigen Behinderungen jedoch so stark ausgeprägt, dass eine dauerhafte medizinische Versorgung und Kontrolle notwendig ist, kommt nur noch ein entsprechend spezialisiertes Pflegeheim in Betracht.

Sinn machen in allen Fällen Pflege- und Betreuungskonzepte, die behinderten Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes und damit menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Vorteile von häuslichen Versorgungskonzepten

Behinderte Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Bis zu 4.000,00 € (Stand: 2021) Zuschuss werden auf Antrag von der Pflegekasse gezahlt, um Anpassungsmaßnahmen zu finanzieren, die eine häusliche Pflege in der Wohnung oder dem Haus erleichtern oder auch erst ermöglichen. Dies geschieht auch hier vor dem Hintergrund, dass dem Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung geboten wird; wenn auch mit betreuender oder pflegerischer Unterstützung. Gleichzeitig dienen derartige Umbaumaßnahmen auch der Entlastung der von pflegenden Angehörigen oder den Betreuungskräften in der sog.  24 Stunden Betreuung.

Gefördert wird ein behindertengerechter Umbau auch durch andere Institute. Die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau, bietet immer wieder geeignete Förderprogramme mit Zuschüssen oder Darlehen an. Bund, Länder, Kommunen und auch Rehabilitationsträger wie die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung halten oftmals auch Unterstützungsmöglichkeiten für barrierefreie oder altersgerechte Umbaumaßnahmen bereit.

Grund für die vielseitigen Förderprogramme ist die Unterstützung häuslicher Pflege- und Betreuungskonzepte. Umfragen bei Senioren, Kranken und Pflegebedürftigen ergeben immer wieder, dass sie – sofern möglich – gerne in ihren eigenen vier Wänden bleiben möchten. Im eigenen Zuhause fühlen sie sich wohl und geborgen, können weiterhin Kontakte pflegen und an ihrer Alltagsroutine festhalten. Auf der anderen Seite herrscht in Deutschland seit Jahren ein Pflegenotstand. Alten- und Pflegeheime sind überlastet; Pflegepersonal fehlt in allen Bereichen, was stationäre Unterbringungen erschweren kann.

Kombination aus Hauswirtschaft & Grundpflege in der sog. 24 Stunden Betreuung bei einer Behinderung

Wenn Angehörige einen behinderten Menschen betreuen und pflegen, stellt dies eine besondere Herausforderung dar. Die Pflege behinderter Menschen kann sowohl körperlich als auch psychisch belastend sein. Durch die familiäre Bindung zwischen Angehörigen sind die psychischen Belastungen sogar noch gravierender. Zusätzlich muss auch der Haushalt versorgt und die Mahlzeiten zubereitet werden. Dies trotz eigener Familie und eigenem Job als Angehöriger zu bewerkstelligen, gleicht einem Drahtseilakt.

Für solche Konstellationen wurde das Konzept der sog. 24 Stunden Betreuung bei einer Behinderung entwickelt. Dabei lebt die jeweils eingesetzte Betreuungskraft für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes mit bei dem behinderten Menschen im Haushalt und übernimmt flexibel die Aufgaben, die selbst nicht mehr bewerkstelligt werden können. Hierzu gehören u.a. das Reinigen und Putzen der Wohnung, die Wäsche, die Einkäufe und auch das Zubereiten und Anreichen aller Mahlzeiten. Zusätzlich übernehmen die Betreuungskräfte aus der sog. 24 Stunden Betreuung bei Bedarf auch grundpflegerische Arbeiten, also beispielsweise beim Duschen, Waschen, Rasieren, Kämmen oder leisten auch Unterstützung beim Zubettgehen oder beim Toilettengang. Nur Maßnahmen der medizinischen Fachpflege übernehmen die Betreuungskräfte nicht, wofür jedoch zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst engagiert werden kann.

Durch das Betreuungskonzept der sog. 24 Stunden Betreuung bei einer Behinderung können in vielen Fällen behinderte Menschen ihr Leben weiterhin ohne grobe Einschnitte zu Hause verbringen, wobei Familienangehörige gleichzeitig entlastet werden. Statt auf viele verschiedene Services und Dienstleistungen wie Essen auf Rädern oder Wäsche-Services zurückgreifen zu müssen, werden auch die hauswirtschaftlichen Arbeiten übernommen. Aber auch das Wissen, dass mit Ausnahme der nach Absprache selbst zu überbrückenden Freizeit des Betreuungspersonals immer jemand vor Ort ist, stellt letztendlich eine nicht zu unterschätzende Entlastung dar.

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