Staatliche Zuschüsse von der Pflegerversicherung können die Kosten einer 24 Stunden Pflege erleichtern. Durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Leistungen in der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege und nicht zuletzt steuerliche Absetzungsmöglichkeiten kann ein Teil der Kosten jedoch aufgefangen werden.
Seit dem 01.01.2017 gelten die neuen Pflegegrade. Gleichzeitig mit dieser Reform, die die Einteilung in Pflegestufen verabschiedet, gelten folgende AnsprĂĽche:
Pflegegrad | Pflegesachleistungen | Pflegegeld | Betreuungs- u. Entlastungs-leistungen |
---|---|---|---|
1 | 0 € | 0 € | 125 € |
2 | 689 € | 316 € | 125 € |
3 | 1298 € | 545 € | 125 € |
4 | 1612 € | 728 € | 125 € |
5 | 1995 € | 901 € | 125 € |
Erleichtert werden die Kosten einer 24 Stunden Betreuung insbesondere durch das Pflegegeld. Die Pflegesachleistungen werden erstattet, sofern beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst medizinische Pflegetätigkeiten leistet.
Ab dem Pflegegrad 2 leistet die Pflegekasse jährlich bis zu 1.612,00 € für die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können pro Jahr bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000,00 € steuerlich abgesetzt werden. Auch können notwendige Wohnraumanpassungen bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000,00 € pro Jahr bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen können und was Sie dabei beachten sollten, können Sie auch in unserem Pflege-Ratgeber nachlesen.
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