Rente 2022 – was sich in diesem Jahr alles ändert

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Liebe Leserinnen und Leser!

Nach vielen negativen Nachrichten rund um die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg freuen wir uns sehr, mal wieder ein paar gute Neuigkeiten verbreiten zu können – die Renten steigen zum 01. Juli 2022 – und zwar kräftig!

Die Bundesregierung hat eine Rekord-Rentenerhöhung auf den Weg gebracht. Nach einer Nullrunde im vergangenen Jahr steigen die Renten im Westen um 5,35 % und im Osten um 6,12 % nach einer nur geringfügigen Erhöhung an. In Westdeutschland gab es seit dem Jahr 1983 keine derartige Steigerung mehr und in Ostdeutschland bedeutet dies den höchsten Anstieg seit 1983.

Während sich ein Großteil der Rentner noch über den Rentenanstieg ab Juli freut, wird von Gewerkschaften und Sozialverbänden schon Kritik laut. Es wird befürchtet, dass die Rentenerhöhung von den durch die hohe Inflation steigenden Preisen „aufgefressen“ wird.

Wiedereinführung des Nachholfaktors

Der Gesetzesentwurf der SPD sieht des Weiteren Verbesserungen im Bereich der Erwerbsminderungsrente vor, wovon etwa drei Millionen Rentner langfristig profitieren sollen. Ab dem 01. Juli 2024 sollen Zuschläge bis zu 7,5 % erfolgen. Außerdem soll durch die Große Koalition der ausgesetzte Nachholfaktor wieder eingeführt werden.

Jedes Jahr zum 01. Juli werden Renten in Abhängigkeit zur Lohnentwicklung angepasst. Sinken die Löhne, dann verhindert die Rentengarantie das Sinken von Altersbezügen. Im schlechtesten Fall kommt es dann, wie im letzten Jahr im Westen, zu einer Nullrunde. Durch den Nachholfaktor wird bei steigenden Löhnen die Verhinderung von Rentenkürzungen wieder ausgeglichen. Die Renten steigen also weniger stark an.

Rente & Steuern

Jedes Jahr werden mehr Rentner und Rentnerinnen steuerpflichtig, weshalb die Unsicherheit groß ist, wie und wann überhaupt eine steuerliche Veranlagung behandelt werden muss.

Sofern das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt, sind auch Rentner zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Zu diesem Einkommen zählen alle Einnahmen aus Renten, Betriebsrenten, Pensionen, Zinsen, Dividenden sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Für das Jahr 2021 liegt der Grundfreibetrag für ledige Rentner bei 9.744 € und für das Jahr 2022 bei 9.984 €. Für verheiratete Rentner gilt, dass sich die Freibeträge verdoppeln, was also 19.488 € für 2021 und 19.968 € für 2022 entspricht.

Ob ein Teil der gesetzlichen Rente steuerfrei bleibt, richtet sich nach dem Rentenbeginn. Bei jedem neuen Rentenbeginn verbleibt weniger Steuerfreiheit. Geplant ist, dass bis zum Jahr 2040 alle Neurenten komplett besteuert werden. Alle, die bis zum Jahr 2005 Rentner oder Rentnerin wurden, profitieren von einer 50 % Steuerfreiheit ihrer Rente. Wer ab dem Jahr 2021 Rente bezieht, muss 81 % seiner Altersbezüge versteuern. Lediglich 19 % der Rente sind also steuerfrei. Neurentner des Jahres 2022 müssen demnach 82 % ihrer Altersbezüge versteuern. Nur 18 % der Rente bleiben steuerfrei.

 

 

 

 

Bei Rentensteigerungen muss also jedes Jahr geprüft werden, ob der jeweilige Grundfreibetrag überschritten und damit eine Abrechnung durch das Finanzamt notwendig wird. Bei jährlichen Rentenerhöhungen gilt, dass sie komplett und ohne steuerfreien Anteil versteuert werden müssen. Deshalb „rutschen“ auch häufig bislang von der Steuer befreite Rentner und Rentnerinnen in die Steuerpflicht.

Mehr Geld durch Grundrente?

Für Rentner und Rentnerinnen, die nur eine geringe Rente erhalten, besteht seit dem 01. Januar 2021 die Möglichkeit, durch die Grundrente einen Zuschlag zur Rente zu erhalten. Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur normalen Rente. Anspruch auf die Grundrente haben insbesondere Rentner und Rentnerinnen, die lange gearbeitet, aber dabei unterdurchschnittlich viel verdient haben. Anspruchsvoraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt worden ist, wozu aber auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten gerechnet werden.

Der Durchschnitt der Grundrente liegt übrigens bei etwa 75 € pro Monat brutto. Maximal werden ca. 418 € brutto pro Monat zusätzlich zur Rente ausgezahlt.

 

 

 

 

Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Sofern ein Anspruch besteht, weist die Rentenversicherung den Grundrentenzuschlag automatisch mit der normalen Rente an. Seit Juli 2021 ist die Deutsche Rentenversicherung Schritt für Schritt damit beschäftigt, bei allen rund 26 Millionen Rentenkonten und natürlich auch bei neuen Rentenanträgen den Anspruch auf Grundrente zu überprüfen. Der Versand der entsprechenden Rentenbescheide läuft und die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass bis zum Ende des Jahres 2022 alle Prüfungen abgeschlossen und Bescheide versandt worden sind.

Da für die Überprüfung der Rentenkonten zunächst eine „Datenautobahn“ zwischen Deutscher Rentenversicherung und den Finanzbehörden errichtet werden musste, wurde erst im zweiten Halbjahr 2021 damit begonnen, die Grundrentenzuschläge – auch rückwirkend – auszuzahlen. Alle anderen Anspruchsberechtigten müssen sich wohl noch etwas gedulden.

Bis zum nächsten Mal, bleiben Sie gesund und genießen ein frohes Osterfest!

Ihr Team von

CareWork & SHD