Die Kosten der sog. 24 Stunden Betreuung

Transparent – fair – günstig 

Professionelle Pflege und Betreuung kostet Geld! Daran können auch wir von CareWork & SHD leider nichts ändern. Wir können Ihnen jedoch helfen, die Kosten richtig zu kalkulieren und alle potenziell in Frage kommenden Zuschüsse und Finanzierungshilfen zu erhalten. Des Weiteren halten wir Sie auf unserer Webseite immer auf dem aktuellsten Stand, damit Sie keine
Sparmöglichkeiten verpassen.

Bei den Kosten für die 24 Stunden Betreuung halten wir es ganz bewusst einfach: Bei uns als Direktanbieter werden keine unnötigen Kosten für Zwischenvermittler verursacht. Sie bezahlen nur das, was Sie sich wünschen und benötigen – also nicht mehr und auch nicht weniger! Was das genau für Sie bedeutet, erfahren Sie auf den Folgeseiten. Dort erklären wir Ihnen übrigens auch, mit welchen Zuschüssen oder Finanzierungsmöglichkeiten Sie rechnen können.
Abhängig sind Zuschüsse und Förderungen natürlich von der Einteilung in einen der fünf Pflegegrade durch die Pflegeversicherung. Die Pflegekassen erstatten einige Leistungen und insbesondere das Pflegegeld ist geeignet, die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung zu erleichtern.

Auf den folgenden Seiten finden Sie daher wichtige Informationen, damit Sie sich eine Übersicht verschaffen können, welche Kosten für eine 24 Stunden Betreuung auf Sie zukommen könnten. Und sollen Sie dazu noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen!

Ihre monatliche Kosten für die sog. 24 Stunden Betreuung

Zusammensetzung der monatlichen Gebühr

Ab 2.250 €

Inklusive:

Abhängig von:

Ihre sog. 24 Stunden Betreuung stellen wir nach Ihren individuellen Wünschen, Ansprüchen und Bedürfnissen zusammen. Genau so individuell verhält es sich demnach auch mit den monatlichen Kosten, damit Sie im Endeffekt auch nur das bezahlen, was Sie sich wünschen, benötigen und auch bekommen. Nicht mehr, nicht weniger! Bei Ihren Kalkulationen, was Ihre individuelle Betreuung kostet, gehen Sie bitte von einem monatlichen Grundkostenbetrag in Höhe von 2.250,00 € inklusive Mehrwertsteuer aus. Jetzt kommt es u.a. auf die fachliche Qualifikation, die Sprachkenntnisse sowie die Berufserfahrung an, die Sie sich von Ihrer Betreuungskraft wünschen.

Des Weiteren fließt auch der Umfang der sog. 24 Stunden Betreuung, also das damit verbundene Aufgabengebiet für unsere Betreuungskräfte, mit in die monatlichen Kosten ein. Das sind u.a. die Fragen, die wir Ihnen für ein individuelles Angebot stellen:

  • Wie viele Personen im Haushalt müssen betreut und versorgt werden?
  • Werden unsere Betreuungskräfte von Familienangehörigen unterstützt?
  • Wurde ein ambulanter Pflegedienst beauftragt?
  • Besteht die Notwendigkeit der Nachtarbeit?
  • Welche Aufgaben sollen unsere Betreuungskräfte in Bezug auf den Haushalt übernehmen?
  • Welche Anforderungen werden an unsere Betreuungskräfte in Bezug auf die Pflege, insbesondere die Grundpflege gestellt?

Durch Ihre Antworten auf diese Fragen helfen Sie uns, den tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf exakt zu ermitteln, der dann bei den monatlichen Grundkosten Berücksichtigung findet. Bitte beachten Sie bei Ihren überschlägigen Berechnungen, dass sie Unterkunft und Verpflegung für die jeweilige Betreuungskraft mit einplanen, die kostenlos zur Verfügung zu stellen sind.

Da mit der Umwandlung von Pflegestufe in Pflegegrad bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nunmehr ganz bewusst auf die Selbstständigkeit im Alltag, also nicht mehr nur auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, geachtet wird, bieten Ihnen Beispielrechnungen einen Anhaltspunkt, mit welchen Kosten Sie bei einer sog. 24 Stunden Betreuung rechnen können. Die alltäglichen Arbeiten, die nicht mehr selbstständig verrichtet werden können, werden von unseren Betreuungskräften übernommen, was die Erhöhung der Kosten erklärt.

Die einmalige Bearbeitungsgebühr

Sobald Sie Ihr Interesse an der sog. 24 Stunden Betreuung bekundet haben, übermitteln wir Ihnen unseren Erhebungsbogen, der alle relevanten Fragen zum Betreuungsauftrag enthält, analysieren anhand Ihrer Antworten Ihre individuelle Betreuungssituation und unterbreiten Ihnen ein maßgeschneidert darauf zugeschnittenes Angebot. Sie haben stets die Möglichkeit, sich detailliert von uns beraten, informieren und überzeugen zu lassen. Schließen Sie mit uns den Vertrag ab, suchen wir für Sie die geeigneten Betreuungskräfte aus und leiten innerhalb kürzester Zeit alle notwendigen organisatorischen Abläufe in die Wege, damit Ihre Betreuungskraft schnellstmöglich anreisen und ihren Betreuungsaufgaben nachkommen kann. Für die auf diesem Wege erfolgte Einrichtung Ihres Betreuungsauftrages berechnen wir Ihnen einmalig, direkt zu Beginn der sog. 24 Stunden Betreuung, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 369,00 € inklusive polnischer Mehrwertsteuer. Ein von Ihnen aus persönlichen Gründen erwünschter Wechsel der Betreuungskraft ist selbstverständlich weiterhin kostenlos möglich.

Darüber hinaus gilt im Hinblick auf die einmalige Bearbeitungsgebühr auch unsere Zufriedenheitsgarantie: Sollten Sie als Kunde mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein und Ihren mit uns geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen kündigen, erstatten wir Ihnen die Bearbeitungsgebühr selbstverständlich zurück.

Mögliche Zuschüsse

Die sog. 24 Stunden Betreuung kann wirtschaftlich durch folgende Zuschüsse erleichtert werden. Durch das Pflegegeld, die Leistungen in der Verhinderungspflege sowie steuerliche Absetzungsmöglichkeiten wird ein Teil der Kosten aufgefangen:

1. Pflegegeld

Die folgende Tabelle stellt die aktuelle Situation nach Einführung der neuen Pflegegrade ab dem 01.01.2017 dar:

PflegegradPflegegeld
10,00 €
2316,00 €
3545,00 €
4728,00 €
5901,00 €

Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn Angehörige, Bekannte und andere nicht-professionelle Pflegefachkräfte die häusliche Pflege übernehmen. Da die Betreuungskräfte der CareWork & SHD auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen erbringen, zählen sie nach deutschem Recht nicht zu den professionellen Pflegefachkräften. Das an den Pflegebedürftigen ausgezahlte Pflegegeld kann demnach auch für die Kosten der sog. 24 Stunden Betreuung genutzt werden.

2. Steuerliche Abzugsfähigkeit

Des Weiteren können die Kosten der sog. 24 Stunden Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Es ist möglich, bis zu 20 % der Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von maximal 4.000,00 € pro Kalenderjahr geltend zu machen.

3. Verhinderungspflege

Nicht zuletzt kommt es auf den Einzelfall an, ob die Betreuungskosten auch im Wege der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder anderer Leistungen der Pflegekasse berücksichtigt werden können. Wir informieren hierzu detailliert in unserem Beitrag „Finanzierung der sog. 24 Stunden Betreuung“.

Das folgende Beispiel soll eine Übersicht über die monatlichen effektiven Kosten darstellen, die sich bei Addition der möglichen Zuschüsse ergeben können.

Beispiel über die effektiven monatlichen Kosten

Für eine betreuende Person, leicht dement, mit Pflegegrad 3, Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen:

Kosten der Betreuungskraft pro Monat ab2.450,00 €
Monatliches Pflegegeld für Pflegegrad 3-545,00 €
1/12 der möglichen Steuererleichterung (bis zu 4.000,00 € pro Jahr)-333,00 €
1/12 der jährlichen Verhinderungspflege (bis zu 2.418,00 € pro Jahr)-202,00 €
Effektive monatliche Kosten1.370,00 €

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Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches
und kostenloses Angebot über die sog. 24 Stunden Betreuung zu.

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