Der Ehepartner ist verstorben und die berufstätigen Kinder wohnen weit weg – viele Senioren fühlen sich allein und leiden unter Einsamkeit. Oft sind es Veränderungen im gewohnten Umfeld wie Todesfälle, Trennungen oder Krankheiten, die mit der Zeit Vereinsamung auslösen. Schließlich stehen Familie und Freunde bei Senioren an erster Stelle und bilden die Basis des Soziallebens. Stirbt aber jemand aus diesem so wichtigen Umfeld oder müssen Kinder und Enkelkinder berufsbedingt wegziehen, entsteht eine Lücke, die Senioren manchmal nicht mehr sinnvoll zu füllen wissen.
Wenn die eigenen Eltern alt und gebrechlich werden, ist dies für Kinder und Angehörige schon schwer genug. Plätze im Pflegeheim sind rar und wer die Kosten dafür tragen muss, ist zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht geklärt. Wann Kinder an den Kosten beteiligt werden und was die seit dem 01.01.2020 geltenden Regelungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes damit zu tun haben, möchten wir zu Jahresbeginn direkt einmal erläutern.
Viele Menschen gehen einfach davon aus, dass im Falle einer Erkrankung oder Behinderung automatisch der Ehepartner, die Eltern, Geschwister oder Kinder eine Betreuung übernehmen können. Dies ist aber so nicht richtig! Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt. Und wenn vermieden werden soll, dass jemand völlig Fremdes die Betreuung übernimmt, muss eine Betreuungsverfügung vorgelegt werden. Mit dieser Verfügung lässt sich schon heute bestimmen, wer im Betreuungsfall die Betreuung übernehmen soll.
Die Betreuungsverfügung ähnelt der Vorsorgevollmacht. Der größte Unterschied liegt darin, dass die Betreuung gerichtlich kontrolliert wird.
Nur äußerst ungern denken wir darüber nach, was mit uns geschieht, wenn wir einen Unfall haben oder richtig krank werden. In beiden Fällen kann schließlich passieren, dass wir nicht mehr selbst über unser Wohl und unsere Behandlung entscheiden können. Und niemand möchte, dass einem diese wichtigen Entscheidungen einfach abgenommen werden, weil sie dann vielleicht nicht in unserem Sinne sind. Mit einer Patientenverfügung kann jeder schon jetzt seine Wünsche und Vorstellungen verbindlich festlegen, wie im Fall von schwerer Erkrankung verfahren werden soll.
Vor dem Hintergrund des in Deutschland herrschenden Pflegenotstandes liegen Betreuungsformen wie die Live-in-Betreuung, wie die 24 Stunden Pflege auch genannt wird, im Fokus der Öffentlichkeit. Hierbei wird eine Rundumbetreuung durch Betreuungskräfte aus Osteuropa gewährleistet, die für die Dauer ihres Auftrages auch mit im Haushalt der Pflegebedürftigen wohnen. Schätzungen gehen davon aus, dass aktuell bis zu 400.000 deutsche Haushalte auf diese Weise versorgt werden.
Der Begriff der „Demenz“ lässt sich von den lateinischen Worten „de = ohne“ und „mens = Verstand“ ableiten, womit jedoch keine Bewusstseinstrübung, sondern eine ernste, organische Erkrankung im medizinischen Sinne bezeichnet wird. Ein Großteil der Pflegekräfte von der CareWork betreut Demenzkranke, sodass sich das auf die 24-Stunden-Betreuung durch polnische Pflegekräfte spezialisierte Unternehmen intensiv mit der Erkrankung und ihrer Folgen beschäftigt:
Bei einem intakten Immunsystem des gesunden Menschen können Bakterien, Pilze und andere Mikroorganismen kaum Schaden anrichten. Für ältere und kranke Menschen mit einem schwachen Abwehrsystem sind hingegen diese Mikroorganismen häufig die Ursache von Infektionskrankheiten, die zu bedrohlichen Folgeerkrankungen führen können.
Nicht nur in Kliniken und Pflegeheimen, in denen strenge Hygiene-Anforderungen gelten, sondern auch bei der Versorgung von Pflegebedürftigen zu Hause ist daher der Schutz vor der Übertragung gefährlicher Mikroorganismen enorm wichtig. Hygiene wird dabei als wissenschaftliche Lehre betrachtet, die Krankheiten verhüten und die Gesundheit erhalten bzw. festigen soll.
Wenn ein älterer Mensch feststellt, dass mit seinem Gedächtnis etwas nicht stimmt, kann dies schnell in eine emotionale Krisensituation führen. Menschen mit Alzheimer versuchen häufig, ihre geistigen Defizite zu verbergen oder zu vertuschen, weil sie sich dafür schämen. Dies auch aus dem Grund, weil Familienangehörige, Verwandte und Freunde nicht damit umzugehen wissen. Es wird mit Kontrollfragen wie „Weißt du noch, wer ich bin?“ oder mit gutgemeinten Hinweisen oder Korrekturen auf offensichtliche Missverständnisse, Fehler und Fehlverhalten reagiert. Erkrankte werden fast so behandelt, als wären sie wieder ein Kind und fühlen sich in ihrer Würde herabgesetzt. Es wird ihnen unbewusst durch die Angehörigen vor Augen geführt, was sie alles nicht mehr wissen oder können. Um jetzt noch Würde und Stolz nicht ganz zu verlieren, verbergen Betroffene ihre Defizite.
Auch wenn in Deutschland von den rund 1,4 Millionen Menschen mit Demenz nur ein Bruchteil jünger ist als 65 Jahre, steigt der Anteil der jüngeren Demenzpatienten kontinuierlich an. In jungen Jahren bringen Demenzerkrankungen ganz andere Probleme mit sich, auf die nicht alle Familien, Pflegeeinrichtungen und Institutionen eingerichtet sind.
In einem Lebensalter zwischen 30 und 40 Jahren dement werden; damit rechnet keiner. Doch auch junge Menschen können an einer Form der Demenz erkranken. Ursachen für Demenzerkrankungen vor dem 65. Lebensjahr sind vielfältig, wobei die Forschung insbesondere auf Erkrankungen wie
Die Definition der Pflegebedürftigkeit kann dem SGB XI, also dem Sozialgesetzbuch, entnommen werden. Die §§ 14 und 15 SGB XI geben vor, wann ein Mensch pflegebedürftig ist.
Darüber hinaus ergibt sich aus dem Gesetz, wie eine Pflegebedürftigkeit festgestellt und beurteilt wird. Hieraus resultieren letztendlich auch die Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung bzw. der Pflegekasse.
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