Das Bundeskabinett hat am 12.08.2015 eine grundlegende Pflegereform beschlossen. Generell soll dadurch die allgemeine Pflegesituation verbessert werden, wobei insbesondere Menschen mit kognitiven sowie psychischen Störungen wie etwa Demenz-Patienten eine bessere Pflege erhalten sollen. Sie werden nach der Reform künftig den Menschen gleichgestellt, die unter körperlichen Beeinträchtigungen leiden. Im Zuge dieser Pflegereform wurden auch die drei bekannten Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt.
Rheumapatienten, die bei der BARMER GEK versichert sind, sollen künftigbinnen 14 Tagen einen Termin beim Rheumatologen bekommen und beiakuten Krankheitsschüben sogar umgehend. Ihre Versorgung erfolgt in engerund zeitnaher Abstimmung zwischen Rheumatologen und Hausärzten. Den entsprechenden Versorgungsvertrag hat die Krankenkasse mit derVersorgungslandschaft Rheuma GmbH, ein gemeinsames Unternehmen desBerufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.V. und des DeutschenHausärzteverbandes e.V., abgeschlossen.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert zur Pflege. Wir meinen, dass Sie dortz auch gute Tipps für die häusliche Pflege finden können, obwohl die Dienstleistung der sogenannten 24-Stunden-Pflege wieder nicht enthalten ist.
Die Broschüre "Das Pflegestärkungsgesetz I – Alle Leistungen zum Nachschlagen" gibt einen detaillierten Überblick über wichtige Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei sind die Neuerungen aus dem Pflegestärkungsgesetz I hervorgehoben, um die konkreten Leistungsänderungen deutlichz zu machen.
Die "Informationen für Demenzkranke und ihre Angehörigen" bieten einen Überblick über die Pflege von demenziell Erkrankten und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang und dem Alltag mit Demenzerkrankungen.
Einen Überblick über die häusliche Pflege bietet die Broschüre "Informationen für die häusliche Pflege." Darin beantwortet werden die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld.
Sie kön nen jedoch auch jederzeit sich von uns beraten lassen unter der kostenlosen Telefonnummer 08000-180 100
Hier können Sie die Broschüren kostenlos bestellen oder downloaden: http://bpaq.de/psg1broschueren
Sofern Sie bei der Pflegekasse als private Pflegeperson für einen pflegebedürftigen Angehörigen gemeldet und aus unterschiedlichen Gründen verhindert sein sollten, Ihren pflegerischen Hilfestellungen nachzukommen, kommt ein Anspruch auf stunden- oder auch tageweise Verhinderungspflege in Betracht.
Dies gilt auch dann, wenn der pflegebedürftige Angehörige durch einen Pflegedienst versorgt werden muss und die bewilligten Pflegesachleistungen dadurch gänzlich ausgeschöpft werden.
Berlin (pts017/04.02.2015/15:50) - Der Bundesverband BHSB hat auf seiner letzten Mitgliederversammlung am 30. Januar 2015 in Berlin einen neuen Vorstand gewählt.
Hierbei wurden Christian Bohl, Gerrit Kriele und Emiliya Gotzian in den Vorstand gewählt. Als Gründungsmitglied bleibt Werner Tigges Ehrenvorsitzender des BHSB und wird den neuen Bundesvorstand bei seinen zukünftigen Aufgaben begleitend unterstützen.
Berlin, 1. Dezember 2014. Vor 25 Jahren, am 2. Dezember 1989, wurde die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) in Bad Boll gegründet. Der versammelten Gruppe von Angehörigen, aber auch Medizinern, Vertretern aus Pflege, Sozialarbeit und anderen Bereichen, ging es darum, die Interessen von Demenzkranken und deren Familien auch überregional wirkungsvoll zu vertreten.
„Unsere Petition für eine große Pflegereform ist ein deutliches Signal an die politisch Verantwortlichen, endlich im Sinne der Pflegebedürftigen ein nachhaltiges Gesetz auf den Weg zu bringen“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Am 1. Dezember wird im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition des Sozialverbands VdK beraten, die dieser im Zuge seiner Kampagne „Große Pflegereform – jetzt!“ eingereicht hatte. 200.000 Menschen hatten schriftlich und online die VdK-Petition für ein Gesetz unterzeichnet, das die Pflegeversicherung endlich einer echten grundlegenden Reform unterziehen soll.
(mpt-14/48161). Viele Menschen fallen aus allen Wolken, wenn sie hören, dass sie Diabetes haben. Der erhöhte Blutzuckerspiegel hat sich meist über längere Zeit unbemerkt entwickelt - doch er ist alles andere als harmlos: Aus dem überschüssigen Zucker entstehen aggressive Abbauprodukte, die Blutgefäße, Nerven und Organe schädigen können. Dies geschieht häufig bereits vor der Diagnose des Typ-2-Diabetes. Unter der "Zuckerkrankheit" leiden etwa sechs Millionen Deutsche. Hinzu kommt noch eine Zahl von geschätzten zwei bis fünf Millionen Deutschen, die nicht ahnen, dass sie bereits erkrankt sind.
In diesem Artikel können Betroffene mehr darüber erfahren, welche Folgeschäden ein Diabetes verursachen kann.
„Die Gefahr, in Armut abzurutschen, ist im vergangenen Jahr in den meisten Bundesländern gestiegen. Das macht einmal mehr deutlich, dass Armut keine Randerscheinung mehr ist. Das Problem ist akut wie noch nie und darf nicht mehr wegdiskutiert werden“, mahnt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdung in den Bundesländern.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Es ist das elementarste Recht, das wir haben. Doch in Pflegeheimen kommt es leider viel zu oft zu Verstößen gegen dieses Grundrecht. Dem können und wollen wir nicht länger zusehen. Deshalb haben sieben Betroffene mit Unterstützung des Sozialverbands VdK Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, um gegen die Verletzungen der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen vorzugehen“, erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
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