Wenn ab 01.01.2017 aus den Pflegestufen die Pflegegrade werden, ändern sich auch die Leistungsbeträge. Wie sich diese ab 2017 darstellen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bei unserer Leistungsaufstellung werden Sie merken, dass Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 gar nicht enthalten sind. Dies hat den Grund, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 von den Geldleistungen der Pflegekasse ausgeschlossen werden, jedoch folgende Ansprüche haben:
Auch hier beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 125,00 € pro Monat, wobei ein Anspruch hierauf nur bei häuslicher Pflege besteht. Mit dieser Entlastungsleistung sollen Aufwendungen für die Inanspruchnahme von
abgemildert werden.
Werden die Entlastungsbeträge nicht innerhalb eines Kalenderjahres ausgeschöpft, so kann der nicht genutzte Betrag wie bislang in das folgende Halbjahr übertragen werden.
Neu ist jedoch, dass 40% der Pflegesachleistungen für die Verwendung als niedrigschwellige Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen umgewandelt werden können, was – unabhängig von dem Verbrauch der Entlastungsbeträge – ab 2017 zum Wahlrecht des Versicherten gehört.
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld | Tages- u. Nachtpflege | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|---|
2 | 689 € | 316 € | 689 € | 770 € |
3 | 1298 € | 545 € | 1298 € | 1262 € |
4 | 1612 € | 728 € | 1612 € | 1775 € |
5 | 1995 € | 901 € | 1995 € | 2005 € |
Für eine Verhinderungspflege von maximal 42 Kalendertagen wird pro Jahr ein Betrag in Höhe von 1.612,00 € zur Verfügung gestellt. Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege um 50% gekürzt. Es bleibt jedoch bei der Regelung, dass ein Übertrag von 50% aus der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege möglich bleibt. Auch die Nutzung der Verhinderungspflege im Bereich der Kurzzeitpflege bleibt bestehen.
Für die Kurzzeitpflege werden pro Jahr 1.612,00 € für maximal 56 Kalendertage erstattet, wobei der Pflegegeld für die Zeit der Kurzzeitpflege um 50% reduziert wird.
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen können eine monatliche Pauschale von 214,00 € beantragen.
Bei der 24-Stunden-Betreuung handelt es sich um ein alternatives Betreuungskonzept, bei dem Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus betreut werden. Ein Spezialist auf diesem Gebiet ist die CareWork, die zu diesem Zweck eine 24-Stunden-Pflegerin aus Polen und anderen osteuropäischen Staaten nach Deutschland entsendet. Das Betreuungspersonal aus Polen wechselt sich alle zwei bis drei Monate in der 24-Stunden-Betreuung ab, weshalb die CareWork immer ein Team aus mindestens zwei 24-Stunden-Pflegerinnen bildet.
Die Betreuerinnen aus Polen widmen sich Aufgaben aus der Grundpflege und kümmern sich um die Versorgung des Haushaltes. Je nach Gesundheitszustand und Erkrankung des Pflegebedürftigen kann dadurch eine stationäre Aufnahme vermieden werden. Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung sind trotz legaler Arbeitsweise, vielen Auszeichnungen und einer TÜV-Zertifizierung der CareWork transparent, kalkulierbar und unterschreiten die üblichen Aufwendungen einer Heimunterbringung.
Mit den ab 2017 gültigen Leistungsbeträgen können demnach auch die Aufwendungen einer 24-Stunden-Betreuung reduziert werden. Bei überschlägiger Berechnung einer potenziellen Entlastung sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Leistungen einer 24-Stunden-Pflegerin viele ansonsten zusätzlich benötigte ambulante Dienste wie beispielsweise Essen auf Rädern oder Einkaufs- und Besorgungsdienste bereits enthält.
Das Spektrum der 24-Stunden-Betreuung der CareWork richtet sich immer flexibel an die Ansprüche, Wünsche und Bedürfnisse von Kunden sowie Angehörigen und ist demnach vom Einzelfall abhängig. Aus diesem Grund bieten die Ansprechpartner des Unternehmens auch detaillierte Beratungsgespräche an und erstellen auf Wunsch individuelle Angebote.
Bild: © CareWork
Für Deutschland:
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(kostenlos, Mo-Fr 07:00 bis 19:00 Uhr)
Für andere Länder:
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