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Thema Pflege 2017 – mit dieser finanziellen Unterstützung dürfen Sie rechnen

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Im Januar 2017 werden nicht nur die bislang bekannten Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt, sondern auch die Leistungen neu berechnet. Mit welchen Leistungen Sie ab Anfang des Jahres 2017 rechnen können, haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Kaum Leistungen bei Pflegegrad 1

Bei der nachfolgenden Zusammenstellung der Leistungen fällt sofort auf, dass die Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 nahezu leer ausgehen. Bei Geldleistungen aus der Pflegekasse bleiben Menschen mit dem Pflegegrad 1 nämlich außen vor; haben aber einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,00 €, der nur bei diesem Pflegegrad auch als Pflegesachleistung genutzt werden kann.

Darüber hinaus profitieren Menschen mit dem Pflegegrad 1 von

  • Pflegeberatungen nach §§ 7 a, b SGB XI,
  • Beratungen im eigenen Zuhause nach § 37 Abs. 3 SGB XI,
  • Leistungen für pflegebedürftige Menschen in Wohngruppen,
  • Pflegehilfsmitteln nach § 40 Abs. 1-3, 5 SGB XI,
  • Zuschüssen für Maßnahmen in der Wohnumfeld-Verbesserung,
  • zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsangeboten in Pflegeheimen,
  • Pflegekursen für ehrenamtliche Pflegepersonen oder Angehörige,
  • einem Zuschuss von 125,00 € bei einer vollstationären Pflege

Entlastungsleistungen für alle Pflegegrade

Was bisher als zusätzliches Betreuungsgeld ausgewiesen wurde, wird ab 2017 in Entlastungsleistungen umgewandelt, auf die nur bei häuslicher Pflege ein Anspruch besteht. Bis zu 125,00 € betragen diese Leistungen, mit denen Aufwendungen für

  • Tagespflege oder Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege,
  • ambulante Pflegedienste nach § 36 SGB XI (bei Pflegegrad 2 bis 5 auch Unterstützung im Alltag gem. § 45 a SGB XI durch nach Landesrecht anerkannte Angebote)

abgegolten werden sollen.

Wird dieser Entlastungsbetrag während eines Kalenderjahres jedoch nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag wieder in das folgende Halbjahr übertragen werden.

Auch neu: Eine Umwandlung von 40 % der Pflegesachleistungen für die Nutzung als niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsleistungen gehört ab 2017 zum Wahlrecht (unabhängig vom Verbrauch des Betrages) der Versicherten.

 

Neue Leistungen für die Pflegegrade 2 bis 5

Die nachfolgend tabellarisch dargestellten Leistungen betreffen nur die Pflegegrade 2, 3, 4 und 5:

Pflegegrade

Pflegegeld[1]

Sachkosten[2]

Tages/Nachtpflege

Stationäre Pflege

2

316,00 €

689,00 €

689,00 €

770,00 €

3

545,00 €

1.298,00 €

1.298,00 €

1.262,00 €

4

728,00 €

1.612,00 €

1.612,00 €

1.775,00 €

5

901,00 €

1.995,00 €

1.995,00 €

2.005,00 €

1 Das Pflegeld erhalten auch pflegende Angehörige, die eine 24-Stunden-Betreuung beauftragen
2 Die Sachkosten können in der Regel nur Pflegedienste abrechnen

Änderungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die Leistungen für die Verhinderungspflege betragen pro Jahr 1.612,00 € für einen maximalen Zeitraum von 42 Kalendertage. Während der Verhinderungspflege wird jedoch das Pflegegeld um 50 % gekürzt, wobei jedoch ein Übertrag von 50 % der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege weiterhin ermöglicht wird. Auch die Nutzung der Verhinderungspflege im Rahmen einer Kurzzeitpflege bleibt 2017 erlaubt.

Bei der Kurzzeitpflege selbst werden pro Jahr 1.612,00 € für maximal 56 Kalendertage erstattet, wobei auch hier das Pflegegeld um 50 % während der Kurzzeitpflege gekürzt wird.

Die zusätzlichen Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen bilden das Schlusslicht des neuen Leistungspaketes und betragen monatlich 214,00 €.

Keine Änderungen bei der 24-Stunden-Betreuung

Bei der 24-Stunden-Betreuung als Alternative zur teil- oder vollstationären Pflege ändert sich im Jahr 2017 nichts. Das gewährte Pflegegeld kann nach wie vor für die Betreuung im eigenen Zuhause eingesetzt werden. Auch bleibt es bei der Möglichkeit, dass die Leistungen für die Verhinderungspflege unter Umständen für die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung genutzt werden können.

Seriöse Anbieter wie die CareWork kalkulieren die Kosten im Übrigen immer unabhängig von Pflegestufe oder Pflegegrad, wovon Kunden letztendlich profitieren.

Weitere Informationen 24-Stunden-Betreuung finden Interessenten auf dem Leistungsprofil der CareWork.