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Pflegekosten – welche Kosten im Pflegefall auf Betroffene und Angehörige zukommen

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Viele Menschen denken, dass die Pflegeversicherung für alle Kosten aufkommt, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit auf Betroffene und Angehörige zukommen. Es stimmt zwar, dass viele Kosten über die Pflegekasse abgerechnet werden können, aber dennoch werden die tatsächlichen Pflegekosten sowie die davon selbst zu tragenden Eigenanteile noch immer unterschätzt.

Allein bei den Eigenanteilen für die stationäre Unterbringung im Pflegeheim liegt nach Angaben von Gesundheitsminister Spahn der Bundesdurchschnitt aktuell bei 2.015 € im Monat.

Dabei handelt es sich um den echten Eigenanteil, der also aus eigenen Mitteln bezahlt werden muss, was die Notwendigkeit einer vernünftigen Altersvorsorge deutlich unterstreicht. Auch in der häuslichen Pflege muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Dies, zumal sich immer weniger Familienmitglieder diese Versorgung leisten können, weil es ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, auf ihr eigenes Arbeitsentgelt zu verzichten.

Über die Pflegeversicherung können sowohl bei der stationären als auch bei der häuslichen Pflege nicht alle Kosten umgelegt werden. Wurde eine Pflegebedürftigkeit festgestellt und ist eine Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt, dann erstattet die Pflegekasse verschiedene Pflegeleistungen. Das Pflegegeld deckt aber zum Beispiel nur einen Teil der Kosten ab. Wenn dann Renten und sonstiges Vermögen für die Pflegekosten nicht ausreichen, wird überprüft, ob Angehörige oder das Sozialamt für die restlichen Aufwendungen – also die Pflegelücke – aufkommen müssen.

Pflegekosten in der häuslichen Pflege

Die Pflegekosten in der häuslichen Pflege unterschreiten in der Regel die Kosten für eine stationäre Unterbringung. Dennoch sollten auch in diesem Bereich höhere Aufwendungen einkalkuliert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn ambulante Pflegedienste und andere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Poverty Black And White Emotion - Free photo on PixabayJe höher der Pflegeaufwand, desto mehr Kosten fallen auch in der häuslichen Pflege an, sodass Pflegegeld und Pflegesachleistungen in der Regel nicht mehr ausreichen und Zuzahlungen erforderlich werden.
Folgende Kostenfaktoren könnten in der häuslichen Pflege auf Betroffene und Angehörige zukommen:

  • Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, die über die von der Pflegekasse erstatteten Pflegesachleistungen hinausgehen.
  • Kosten für barrierefreies, altengerechtes oder betreutes Wohnen, die höher ausfallen können, als bei klassischen Mietverhältnissen.
  • Kosten für Inkontinenzmaterial, das bedarfsgerecht und damit nicht immer vollumfänglich erstattet wird.
  • Zuzahlungen und Kosten für Therapien und Medikamente, die die Krankenkasse nicht übernimmt.
  • Aufwendungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden.
  • Mehrkosten für nicht vollumfänglich erstattete Hilfsmittel; beispielsweise für höherwertige Hilfen.
  • Einkommenseinbußen von pflegenden Angehörigen, die für die Pflege ihren Beruf komplett aufgeben müssen oder nur noch in Teilzeit arbeiten.
  • Kosten für nicht erstattungsfähige Umbauten; zum Beispiel bei einem behindertengerechten Fahrzeug.
  • Umbaukosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die aktuellen Fördermöglichkeiten überschreiten.

Alternativ zur häuslichen Pflege durch Angehörige kann eine sog. 24 Stunden Betreuung die Kalkulation der Pflegekosten erleichtern und einzelne Kostenfaktoren reduzieren. Bei diesem Betreuungskonzept können Familienangehörige weiterhin ihrem Beruf nachgehen und wissen ihren pflegebedürftigen Angehörigen trotzdem in guten Händen. Die sog. 24 Stunden Betreuung kombiniert hauswirtschaftliche Leistungen mit Aufgaben aus der Grundpflege, was wiederum andere Dienstleistungen und Kosten erübrigen kann. Die Kosten für die sog. 24 Stunden Betreuung richten sich nach der Betreuungssituation und den gewünschten Leistungen. Seriöse Anbieter wie bspw. CareWork & SHD rechnen die Pflegekosten nach einem fairen und transparenten Kostenmodell ab, damit Pflegebedürftige und Angehörige fest kalkulieren können und somit Planungssicherheit haben.

Wichtig für die häusliche Pflege – Wohnraum- und Wohnumfeldanpassungen

Alten- und Pflegeheime werden direkt so errichtet, dass sie ohne Barrieren begangen und befahren werden können. Küchen, Bäder sowie Ein- und Ausgänge werden in stationären Einrichtungen sofort vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit geplant. In den eigenen vier Wänden ist dies häufig nicht der Fall. Ganz im Gegenteil müssen viele Wohnungen und Häuser später umgebaut und dem Alter bzw. Gesundheitszustand angepasst werden.

Je nach benötigten Maßnahmen und Umbauten muss auch in diesem Bereich mit Kosten gerechnet werden, die nicht alle vollumfänglich von der Pflegeversicherung erstattet werden können:

  • Der Einbau eines Treppenlifts ist dann angezeigt, wenn innerhalb der Wohnung Etagen überwunden werden müssen und der Gesundheitszustand das Treppensteigen nicht mehr ermöglicht. Bei Treppenliften kommt es auf die individuellen örtlichen Gegebenheiten und Liftmodelle an, weshalb die Spanne hier von 4.000 € bis 25.000 € reicht.
  • Ein Badezimmer behindertengerecht umbauen zu lassen ist dann erforderlich, wenn Badewannen und Duschen nur über Barrieren und Stolperfallen beschritten und benutzt werden können. Ebenerdige und behindertengerechte Umbauten müssen mit Kosten ab 3.000 € veranschlagt werden.
  • Pflegebedürftige, die einen Rollator oder Rollstuhl benutzen, haben häufig Schwierigkeiten mit zu schmalen Türöffnungen. Türverbreiterungen müssen mit Beträgen von 300 € pro Tür einkalkuliert werden.
  • Mit einem Rollstuhl unterfahrbare Küchen kosten ebenfalls mehrere Tausend Euro. Oft können die vorhandenen Küchenmöbel nicht umgebaut werden, weshalb eine neue Küche angeschafft werden muss.
  • Rollstuhlfahrer sind häufig auf Rampen angewiesen, um kleinere Hindernisse überbrücken zu können. Befahrbare Rampen kosten je nach Ausführung und Größe mehrere Hundert Euro.

Nach Einteilung in einen Pflegegrad kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Zuschuss für wohnum-feldverbessernde Maßnahmen gestellt werden. Von der Pflegekasse werden bis zu 4.000 € (Stand: 2020) für Anpassungsmaßnahmen gezahlt, die eine häusliche Pflege in der eigenen Wohnung ermöglichen, erleichtern oder aber die selbstständige Lebensführung wieder herstellen. Durch die Bezuschussung sollen letztendlich auch die pflegenden Personen entlastet werden.

500+ Piggy Bank Pictures | Download Free Images on UnsplashJe nach benötigter Umbau- und Anpassungsmaßnahme kommt auch ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Betracht. Nehmen die Maßnahmen einen besonders großen Umfang ein, muss jedoch über eine solide und berechenbare Baufinanzierung nachgedacht werden.

Pflegekosten in der stationären Pflege

Die Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim werden ebenfalls nicht komplett von der Pflegeversicherung übernommen. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim variieren je nach Region und Einrichtung. Für eine stationäre Unterbringung in einem Heim müssen Beträge zwischen 1.800 € und 3.900 € veranschlagt werden. Eigenanteile zwischen 1.100 € und 2.300 € sind daher keine Seltenheit. Das Heimentgelt richtet sich nach der Art der Unterbringung, Verpflegung, den pflegebedingten Kosten und den Investitionskosten.

Die Eigenanteile unterscheiden sich naturgemäß auch. Hier fließen neben dem EEE genannten Einrichtungseinheitlichem Eigenanteil auch der Gebührensatz für Kost und Logis sowie Ausbildungs- und Investitionskosten in die Berechnungen mit ein. Zusätzlich sollten auch bei einer stationären Unterbringung Taschengelder, Kosten für Fußpflege oder Friseur, Brillen, Gebisse, Kleidung und Geschenke bei den Kalkulationen Berücksichtigung finden.

Tipp: In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird für Pflegeheimplätze noch Pflegewohngeld gezahlt. Der kleine Zuschuss variiert in seiner Höhe je nach Bundesland und muss jährlich neu beantragt werden.

Sonstige Pflegekosten

Pflegekosten im Vorhinein für die nächsten Jahre zu kalkulieren, ist kaum möglich. Es kommt natürlich auch darauf an, wie sich der Gesundheitszustand entwickelt und die pflegerische Versorgung sich daran anpassen kann. Im Laufe der Zeit kann es durchaus auch zu Kostenfaktoren wie

kommen. Auch hier trägt die Pflegeversicherung einen Großteil der Kosten. Dennoch müssen auch in diesem Bereich Eigenanteile geleistet werden, die mitunter von der Dauer und den Leistungen abhängen. Dennoch ist es sinnvoll, diese Positionen als mögliche Kostenfaktoren schon früh im Hinterkopf zu bewahren.

Alle Fördermittel und Zuschüsse nutzen

In einzelnen Fällen werden Pflegefälle zu Sozialfällen und Familien müssen sich verschulden, um einem nahen Angehörigen eine vernünftige Pflege zukommen lassen zu können. Damit dies nicht geschieht sollten alle Möglichkeiten für finanzielle Zuschüsse und Fördermittel sorgfältig überprüft und ausgeschöpft werden. Hilfreich sind hier Pflegestützpunkte und Pflegeberatungen, wie sie beispielsweise auch von den Pflegekassen selbst kostenlos angeboten werden. Die Beratungen sind hilfreich, um einen ersten Kostenplan aufzustellen. Dieser dient als Leitfaden, mit dem dann alle möglichen Kassenleistungen beantragt werden können. Und wenn diese nicht ausreichen, um alle offenen Kostenfaktoren abzudecken, kann nach Wegen für die Finanzierung gesucht werden. Wichtig ist jedoch, sich umfassend zu informieren und auch helfen zu lassen.

Zu berücksichtigen sind nämlich beispielsweise auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Zuzahlungen von Therapien und Medikamente, Hilfsmittel und weitere Hilfen. Im Idealfall werden alle Rechnungen aufbewahrt und bei der Steuererklärung geprüft, inwieweit von Steuererleichterungen profitiert werden kann. Selbst erbrachte Pflegeleistungen können bis heute leider nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Auch wenn die nächste Pflegereform geplant ist, die Pflege bezahlbarer machen soll, sollte schon möglichst früh über den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung oder anderen Vorsorge nachgedacht werden.