Begriff | Definition |
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Begutachtungsfristen | Bei den Begutachtungsfristen handelt es um die zeitlichen Regelungen, innerhalb der die Pflegekasse auf gestellte Anträge auf Pflegebedürftigkeit reagiert haben muss. In der Regel erhalten Antragsteller innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Einreichen des Antrages ein Ergebnis des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder der Pflegekasse. Allerdings gelten für die Begutachtungsfristen auch Ausnahmen für Härtefälle. In Fällen, bei der ein Familienmitglied zu Hause von einem Angehörigen versorgt werden muss und dadurch eine Notsituation entsteht, wird die Frist auf zwei Wochen verkürzt. Auch bei Aufenthalten des Antragstellers in einer Klinik, einem Hospiz, einer stationären Reha-Einrichtung oder bei einer ambulant-palliativen Versorgung wird die Begutachtungsfrist auf eine Woche verkürzt[1]. Quellen, abgerufen am 20.02.2016: |
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