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Entsendebescheinigung A1

Die Entsendebescheinigung A1 (früher E 101) ist für eine vorübergehende Tätigkeit im europäischen Ausland notwendig, um Doppelbelastungen in der Sozialversicherung zu vermeiden. Bei einer Entsendung in einen anderen EU-Staat oder nach Island, Norwegen, Liechtenstein oder die in Schweiz gelten unter bestimmten Voraussetzungen die deutschen Gesetze und Vorschriften.

Durch die Entsendebescheinigung A1 wird nachgewiesen, dass Sozialversicherungsbeiträge bereits geleistet werden. Auch bei kurzfristigen Entsendungen muss eine Entsendebescheinigung A1 vorliegen.

Für die Entsendebescheinigung A1 gilt eine Mitführungspflicht durch den Arbeitnehmer. Kann diese bei Kontrollen nicht vorgezeigt werden, ist mit empfindlichen Sanktionen zu rechnen. Bei Arbeitsunfällen werden in einigen Ländern nur dann Sachleistungen gewährt, wenn die A1-Bescheinigung sowie die EHIC (europäische Krankenversicherungskarte) vorgelegt werden können.

 

Beantragung und Erhalt der Entsendebescheinigung A1
Grundsätzlich zuständig für die Entsendebescheinigung A1 ist die Krankenkasse. Wer privat versichert ist, muss einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Berufsständisch Versorgte können die Bescheinigung bei der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen beantragen.

Seit 2018 kann die Entsendebescheinigung A1 digital über das Abrechnungssystem des Arbeitgebers beantragt werden. Die ausstellende Stelle übermittelt das Dokument innerhalb von drei Arbeitstagen wieder in das Abrechnungsprogramm zurück, damit der Arbeitgeber die Bescheinigung aushändigen kann. Ab Juli 2019 gilt nur noch das elektronische Antragsverfahren.

 

Entsendebescheinigung A1 in der 24-Stunden-Betreuung
Die CareWork entsendet ihre Betreuungskräfte selbst. Die Pflegerinnen und Betreuerinnen aus Polen sind fest angestellt und werden nach Maßgabe der Dienstleistungsfreiheit in deutsche Haushalte entsendet. Die Sozialversicherungsbeiträge werden durch die CareWork entrichtet, die sich auch um die Beschaffung und Aushändigung der Entsendebescheinigung A1 kümmert. Zusätzliche Beiträge in das System der deutschen Sozialversicherung entfallen.

Als Arbeitnehmer der CareWork sind die Betreuungskräfte demnach voll sozial abgesichert. Kunden des Unternehmens werden also nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet und riskieren auch keine typischen Arbeitgeberpflichten.

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