Begriff | Definition |
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Grundpflege | Die Grundpflege wird als Leistung der Pflegeversicherung definiert, die pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag unterstützt. Hierzu gehört die Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Prophylaxe sowie die Förderung der Kommunikation und Eigenständigkeit. Die Grundpflege wird in diesen Fällen von examiniertem Pflegepersonal, von pflegenden Angehörigen oder von sonstigen Betreuungspersonen durchgeführt. Die Grundpflege ist demnach die pflegerische Versorgung eines Pflegebedürftigen, der vorübergehend oder dauerhaft seine alltäglichen Grundverrichtungen nicht mehr selbst bewältigen kann. Angewiesen auf die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, einen Angehörigen oder eine externe Betreuung wie etwa bei der 24-Stunden-Betreuung lässt sich der Pflegebedürftige im Rahmen der Grundpflege Aufgaben abnehmen, die er selbst nicht mehr alleine schafft. Grob unterscheidet sich die Grundpflege in „große Grundpflege“ und „kleine Grundpflege“: Kleine Grundpflege
Große Grundpflege
sodass sich beide Arten der Grundpflege nur in ihrem Umfang unterscheiden, was das Waschen am Waschbecken, in der Dusche oder in der Badewanne betrifft. Nach dem SGB V. gehört die Grundpflege in der häuslichen Krankenpflege zu einem Paket aus Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und eben der Grundpflege1. Mit Ausnahme der Behandlungspflege werden diese Leistungen auch von einer 24-Stunden-Betreuung abgedeckt. Quellen; abgerufen am 17.10.2016: 1https://www.pflege.de/altenpflege/grundpflege/ |
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