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Hirntod

Als Hirntod wird der Umstand beschrieben, dass entscheidende Bereiche im Gehirn eines Menschen unumkehrbar ausgefallen sind. Die Diagnostik bei einem Hirntod wurde genau durch die Bundesärztekammer geregelt, da der Hirntod u.U. Bedingung für eine Organspende sein kann. Wurde ein Hirntod diagnostiziert, gilt ein Mensch als tot. Der Deutsche Ethikrat sieht hingegen in dem Hirntod keine ausreichende Bedingung für den Tod eines Menschen.

Der Hirntod ist immer mit einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns verbunden. Zu den Erkrankungen, die zu einem Hirntod führen können, gehören Hirnblutungen und andere Hirnschädigungen.

Auch wenn ein unumkehrbarer Hirnfunktionsausfall besteht, können Rückenmark und zentrales Nervensystem noch eingeschränkt funktionieren. Ein hirntoter Patient auf der Intensivstation eines Krankenhauses kann also noch einen messbaren Blutdruck und Puls vorweisen. Der Körper ist aber nur noch mit intensiver maschineller Unterstützung in der Lage, verschiedene Körperfunktionen im Gleichgewicht zu halten.

 

Anzeichen eines Hirntodes
Hirntote Menschen können nicht spontan atmen, sondern werden maschinell beatmet, um Herz und Kreislauf stabil zu halten. Die Spontanatmung, Augenbewegungen sowie Würge- und Hustenreflexe erliegen durch den Ausfall im Hirnstamm. Auch auf Schmerzreize erfolgen keine Reaktionen mehr.

Der Hirntod geht häufig mit einem niedrigen Blutdruck einher, der kreislaufstützende Medikamente erfordert. Dennoch sind andere Organe noch funktionsfähig, was beispielsweise die Schweißbildung, den Stuhlgang und die Urinabgabe betrifft. Motorische Reaktionen, die über das Rückenmark vermittelt wurden, sind weiterhin möglich. Es können Zuckungen von Armen, Beinen oder dem Gesicht auftreten, die häufig als Lebenszeichen fehlinterpretiert werden.

 

Die Diagnose eines Hirntodes
Die Hirntod-Diagnostik wurde von der Bundesärztekammer genau geregelt, um Unsicherheiten bei Angehörigen und dem medizinischen Personal vorzubeugen. Die Diagnostik nach einem genau geregelten Ablauf gilt als sicher und zielt auf dem unumkehrbaren Ausfall der Gehirnfunktionen ab. Dabei müssen zwei qualifizierte Ärzte völlig unabhängig voneinander einen Hirntod feststellen, was in der Regel von Intensivmedizinern, Neurologen, Neurochirurgen oder Anästhesisten durchgeführt wird.

Eine Erholung von einem Hirntod ist nicht möglich. Auch bei künstlicher Beatmung beginnt ein kontinuierlicher Abbau der abgestorbenen Hirnbereiche. Das Gehirn hat sich in diesem Zustand etwa nach einer Woche zum Großteil aufgelöst. Während der intensivmedizinischen Lebenserhaltung können jetzt noch Organe entnommen und gespendet werden. Ansonsten werden nach der Feststellung des Hirntodes alle medizinischen Maßnahmen eingestellt. Der Zeitpunkt der Feststellung des Hirntodes gilt als Todeszeitpunkt.

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