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Hospiz

Ein Hospiz ist eine Einrichtung, in der Menschen in der letzten Phase ihres Lebens unterstützt und gepflegt werden. Im letzten Stadium einer unheilbaren Krankheit sollen die Patienten im Hospiz die ihnen noch verbliebene Zeit bewusst und zufrieden verbringen, wobei die Hospizarbeit durch die Palliativmedizin und moderne Schmerztherapie begleitet wird. Die Mitarbeiter im Hospiz haben auch die Aufgabe, den Patienten und seine Angehörigen geistig und spirituell auf den nahenden Tod vorzubereiten.

Nach dem Hospiz-Konzept steht der sterbende Mensch nebst seiner Angehörigen im Fokus. Dieser Gruppe aus Betroffenen wird ein interdisziplinäres Team aus medizinischem Personal, Ärzten, Pflegekräften, Sozialarbeitern, Seelsorgern und ehrenamtlichen Helfern zur Seite gestellt. Angehörige werden auch nach dem Tod des Patienten in ihrer Trauerarbeit unterstützt. Das Hauptaugenmerk im Hospiz selbst liegt auf Symptomkontrolle und Schmerztherapie, um den Patienten die letzte Lebensphase so angenehm wie möglich zu gestalten.

Eine Besonderheit beim Hospiz ist die Kontinuität in der Fürsorge, die rund um die Uhr aufrecht erhalten wird. So muss kein Patient noch kurz vor seinem Tod in eine Klinik eingewiesen und auch andere Krisensituationen können aufgefangen werden.

Zu unterscheiden ist zwischen Hospiz-Diensten, die Patienten flexibel zu Hause oder in Krankenhäusern und Pflegeheimen betreuen und ambulanten Palliativ Care-Teams, die als speziell ausgebildeter Pflegedienst die Hospizarbeit unterstützen. Darüber hinaus gibt es Hospize als stationäre Einrichtungen, die über eine Palliativstation verfügen und mit kleineren Betteneinheiten ohne jegliche Anbindung an große Institutionen wirken. Im Hospiz arbeiten in Palliativ Care ausgebildete Kräfte, die von Ärzten und freiwilligen Helfern unterstützt werden. Die teilstationären Hospize bilden hingegen eine Kombination aus ambulanten und stationären Diensten. Eine Sonderform stellt das Kinderhospiz dar, das sterbenskranke Kinder bis in den Tod begleitet und sich um die Angehörigen kümmert1.

Welche Menschen in ein Hospiz aufgenommen werden dürfen, wird in § 39 a SGB V. Festgelegt.

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