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Kostenübernahme

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich zu einem Pflegefall wird, muss sich die Familie zahlreichen Herausforderungen stellen. Es müssen viele organisatorische und auch wirtschaftliche Fragen beantwortet werden. Ein wichtiger Bestandteil der Planung und Organisation einer Pflege und Versorgung ist die Kostenübernahme.

Sowohl für die Pflege in einer stationären Einrichtung wie in einem Alten- oder Pflegeheim als auch für Angebote aus der häuslichen Pflege bestehen Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Allerdings werden in der Regel von der Pflegekasse nicht alle Pflegekosten abgedeckt. Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einteilung in einen Pflegegrad. Erst dann werden Pflegeleistungen gewährt, die zur Kostenübernahme beitragen können.

Eine dieser Leistungen ist beispielsweise das Pflegegeld, das einen Teil der Pflegekosten abdecken kann. Wenn privates Vermögen, Renten und sonstige Einkünfte von Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, wird geprüft, ob Angehörige oder das Sozialamt für die Pflegekosten aufkommen müssen.

Eine teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt im Rahmen von Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und Leistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Kombinationspflege, Nachtpflege sowie teilstationäre und stationäre Pflege.

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kostenübernahmen möglich. Versicherte erhalten die Leistungen in Form von Dienstleistungen und Sachleistungen. Seit 2004 haben Versicherte die Möglichkeit, den Kostenerstattungs-Tarif zu nutzen. In diesem Tarif werden Versicherte wie Privatversicherte betreut. Hierfür bedarf es in der Regel eines separaten Antrages und der Information des Hausarztes. Der Arzt stellt dann eine Privatrechnung aus, die bei der Krankenversicherung zwecks Kostenübernahme vorgelegt werden muss. Nachdem die Krankenversicherung ihren Anteil erstattet hat, kann die Restforderung von einer Krankenzusatzversicherung übernommen werden. Ohne Krankenzusatzversicherung müssen Restbeträge selbst erstattet werden.

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