Beratungszeiten

Mo – Fr 7:00 – 19:00 Uhr

Kostenlose Beratung

Pflegeheim

In einem Pflegeheim werden Pflegebedürftige entweder vollstationär über Tag und Nacht, nur tagsüber oder nur über Nacht (teilstationär) untergebracht, wo sie von professionellen Pflegekräften versorgt und gepflegt werden. Anders als in einem Altenheim sind die Bewohner eines Pflegeheims nicht nur alt, sondern in der Regel schwer krank, chronisch krank oder schwer behindert, was sie von einer medizinischen Fachpflege abhängig macht.

Im Gegensatz zur gewünschten Integration in ein soziales Umfeld beim Alten- oder Wohnheim liegt der Fokus des Pflegeheims ganz klar bei der medizinischen Pflege.

Grob unterschieden wird bei Pflegeheimen in vollstationären Einrichtungen, in denen eine anhaltende und dauerhafte Unterbringung erfolgt sowie in Heimen, die auch eine Kurzzeitpflege mit zeitlicher Befristung anbieten.

Kombination aus Alten- und Pflegeheim
Größere Einrichtungen kombinieren häufig die Leistungen von Altenheimen mit denen der Pflegeheime. Wenn ein im Altenheim untergebrachter Bewohner plötzlich schwer erkrankt, profitiert er von einer verhältnismäßig unkomplizierten Verlegung in die angeschlossene Pflegeeinrichtung.

In einem Pflegeheim muss die Anzahl der Pflegekräfte sowie ihre fachliche Eignung für die zu leistenden Tätigkeiten ausreichen. Ein Großteil der Leistungen im Pflegeheim darf nur von examinierten Fachkräften aus der Pflege durchgeführt werden. Nach den Anforderungen der Pflegeversicherung muss in einem Pflegeheim gewährleistet sein, dass alle Bewohner unter kontinuierlicher Verantwortung einer professionellen Pflegekraft gepflegt werden. Für diese von der Heimaufsicht und dem MDK regelmäßig zu prüfenden Personalaufwand gibt es festgelegte Personalschlüssel, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Generell sind die Pflegekräfte in Pflegeheimen immer gleichzeitig für mehrere Bewohner zuständig.

Ein Pflegeheim finanziert sich durch das Entgelt, dass durch den geschlossenen Heimvertrag aufgebracht werden muss. Pflegebedürftige werden durch die Pflegeversicherung oder durch die Sozialhilfe unterstützt.

24 Stunden Betreuung anfordern

Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches
und kostenloses Angebot über die sog. 24 Stunden Betreuung zu.

24 Stunden Betreuung anfordern

Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot über die sog. 24 Stunden Betreuung zu.