Begriff | Definition |
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Pflegekarenz | Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit beschreibt in Österreich die Möglichkeit, sich zum Zweck der Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen von der Arbeit freistellen zu lassen. Seit dem 01.01.2020 haben Arbeitnehmer in Österreich einen Anspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit von bis zu vier Wochen, ohne eine gesonderte Vereinbarung mit dem Arbeitgeber schließen zu müssen. Dies gilt nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als drei Monate ununterbrochen andauert.elungen des Pflegezeitgesetzes in Deutschland. Im Rahmen der Pflegekarenz können sich pflegende Angehörige gegen Wegfall des Arbeitsentgelts freistellen lassen. Bezieher von Notstandshilfe müssen für den Zeitraum der Pflegekarenz nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es ist jedoch auch möglich, die Arbeitsleistung und Arbeitszeit zu reduzieren, was dann in den Bereich der Pflegeteilzeit fällt. Für die Dauer der Pflegekarenz werden Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge kostenlos gestellt. Für Pflegeteilzeit und Pflegekarenz in Österreich gelten folgende Voraussetzungen:
Bei der Pflegekarenz werden als nahe Angehörige Ehegatten, Lebensgefährten und Abkömmlinge, eingetragene Partner und Abkömmlinge sowie Eltern, Großeltern und Adoptiv- oder Pflegeeltern anerkannt. Des Weiteren gehören Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Enkelkinder, Geschwister sowie Schwiegerkinder und Schwiegereltern zu den nahen Angehörigen. Ein gemeinsamer Haushalt mit dem nahen Angehörigen ist nicht zwingend erforderlich. Das österreichische System der Pflegekarenz ähnelt den Regelungen des Pflegezeitgesetzes in Deutschland. |
Für Deutschland:
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(kostenlos, Mo-Fr 07:00 bis 19:00 Uhr)
Für andere Länder:
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