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Pflegestufen (heute Pflegegrade)

Mit Wirkung zum 01.01.2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Bis zum 31.12.2016 wurden die Leistungen der Pflegeversicherungen und Pflegekassen durch drei Pflegestufen gesichert. Die drei Pflegestufen waren im SGB XI Pflegeversicherungsgesetz definiert. Die Eingruppierung in eine Pflegestufe erfolgte nach Antrag. Je nach festgestellter Pflegestufe wurde den Pflegebedürftigen ein unterschiedlich hoher Anspruch zuerkannt, sodass das Verfahren zur Eingliederung in eine Pflegestufe entscheidend für die Leistungen der Pflegekasse im Bereich der Betreuung und Pflege war.

Pflegestufen im Rückblick
Bis zum 31.12.2016 gab es folgende Pflegestufen:

Pflegestufe 1 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe 2 – Schwere Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe 3 – Schwerste Pflegebedürftigkeit
Menschen mit einer Demenz, psychisch Kranke oder auch geistig Behinderte wurden oftmals nicht als pflegebedürftig anerkannt und damit auch nicht in einer Pflegestufe eingegliedert. Dies, weil die Eingruppierung in eine der Pflegestufen früher eher von körperlichen Einschränkungen abhängig gemacht worden ist. Hatten die Gutachter des MDK oder von Medicproof jedoch eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt, wurde der Versicherte in die Pflegestufe „“ eingegliedert. Bei Vorliegen der Pflegestufe 0 wurden mehr Betreuungs- und Entlastungsleistungen geleistet.

Eine weitere Besonderheit galt bei der Pflegestufe 3, die mit einer Härtefall-Regelung kombiniert worden ist. In diese Pflegestufe wurden Schwerstpflegebedürftige eingegliedert, die täglich mehr als sechs Stunden auf Hilfe angewiesen waren. Wie auch bei den anderen Pflegestufen, wurde zur Eingliederung der jeweils notwendige Pflegeaufwand berücksichtigt. Heute wird bei der Feststellung eines Pflegegrades sowohl auf die körperlichen als auch auf die psychischen Beeinträchtigungen Rücksicht genommen. Die Beurteilung erfolgt auch vor dem Hinblick der noch erhaltenen Selbstständigkeit im Alltag.

 

Von Pflegestufe zu Pflegegrad
Die Umwandlung der alten Pflegestufen in Pflegegrade erfolgte automatisch. Pflegebedürftige, denen bereits eine Pflegestufe erteilt worden ist, wurden in einen entsprechenden Pflegegrad eingruppiert. Bei der Umstellung erfolgte keine Schlechterstellung für die Pflegebedürftigen. Die Leistungen blieben identisch oder haben sich verbessert.

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