24-Stunden-Betreuung
Kosten, Zuschüsse und Eigenanteil im Überblick
Wenn ein Angehöriger plötzlich Hilfe braucht, ist die erste Frage selten die nach dem Preis. Es ist die Frage: Wie schaffen wir das? Erst danach kommt, was es kostet — und ob die Familie das tragen kann.
Wir machen die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung für Sie planbar. Hier finden Sie die aktuellen Preise, alle Zuschüsse der Pflegekasse und eine konkrete Beispielrechnung für den verbleibenden Eigenanteil. Stand: Pflegereform 2025.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?
Die monatlichen Kosten beginnen bei 3.100 € und können je nach Pflegebedarf auf bis zu 3.900 € steigen. Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft sowie eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 369 €.
Die Kosten setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen:
1. Grundkostenbeitrag ab 3.100 € pro Monat
Der Grundkostenbeitrag ist der monatliche Mindestbetrag. Er enthält den Einsatz der Betreuungskraft sowie unseren kompletten Service — von der Auswahl über den Personalwechsel bis zur laufenden Betreuung durch Ihre persönliche Ansprechpartnerin.
Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe:
- Anzahl der Personen im Haushalt
- Umfang der Grundpflege (Hilfe bei Hygiene, Anziehen, Mahlzeiten)
- Häufigkeit der Nachtarbeit
- Geforderte Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
- Zusatzqualifikationen wie Führerschein oder Demenzerfahrung
Feiertagszuschläge
An gesetzlichen Feiertagen fallen Zuschläge an, die transparent ausgewiesen werden:
- Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag: je 100 € pro Tag
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Neujahr: je 150 € pro Tag
2. Unterkunft und Verpflegung
Die Betreuungskraft lebt im Haushalt der zu betreuenden Person. Ein eigenes Zimmer sowie die Verpflegung sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Kosten erscheinen nicht auf der Rechnung, sind aber bei der Haushaltsplanung einzukalkulieren.
3. Einmalige Bearbeitungsgebühr: 369 €
Für die Einrichtung Ihres Betreuungsauftrages — Bedarfsermittlung, Auswahl der Betreuungskraft, Anreise, Vertragsabwicklung — berechnen wir einmalig 369 €. Mit unserer 14-tägigen Zufriedenheitsgarantie: Sind Sie in den ersten 14 Tagen nicht zufrieden und kündigen, erstatten wir die Gebühr vollständig zurück.
Welche Zuschüsse senken Ihre Kosten?
Ab Pflegegrad 1 können Sie über uns als anerkannten Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich abrufen. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Steuervorteil von bis zu 4.000 € jährlich sowie der neue Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu.
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld | Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 1 | 0,00 € | 0,00 € | 131,00 € |
Pflegegrad 2 | 796,00 € | 347,00 € | 131,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.497,00 € | 599,00 € | 131,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.859,00 € | 800,00 € | 131,00 € |
Pflegegrad 5 | 2.299,00 € | 990,00 € | 131,00 € |
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € monatlich
Weil wir ein nach § 45a SGB XI anerkannter Betreuungsdienst sind, können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat direkt für unsere Leistung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1.
Diesen Vorteil können Sie nur bei staatlich anerkannten Betreuungsdiensten nutzen. Bei vielen Vermittlungs-Agenturen ist das nicht möglich.
Umwandlung von bis zu 40 % der Sachleistungen
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % Ihres Pflegesachleistungsanspruchs in Betreuungsleistungen umwandeln. Ein erheblicher Teil dessen, was eigentlich für einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen ist, fließt direkt in Ihre 24-Stunden-Betreuung.
Seit dem 1. Januar 2022 brauchen Sie dafür keinen gesonderten Antrag. Eine kurze Mitteilung mit unserer Service-Rechnung genügt.
Hinweis: Durch die Umwandlung reduziert sich Ihr Pflegegeld um denselben Prozentsatz. Trotzdem bleibt unterm Strich ein deutlicher Vorteil — die Beispielrechnung unten zeigt es.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: neuer Jahresbetrag ab Juli 2025
Mit der Pflegereform sind die getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengeführt worden:
- Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 €
- Flexibel einsetzbar für beide Leistungsarten
- Die bisherige 6-monatige Vorpflegezeit entfällt
- Erhöhtes Pflegegeld für nahe Angehörige, die pflegen
Voraussetzung bleibt mindestens Pflegegrad 2.
Pflege ist kompliziert – Sie müssen sich darin nicht allein zurechtfinden
Pflegegrade, Zuschüsse, Anträge: Gerade am Anfang ist oft unklar, welche Leistungen überhaupt zustehen und wie man sie bekommt. Genau hier setzt unser kostenloser Pflegecheck an.
Sandy Hipp ist Pflegedienstleitung und examinierte Krankenschwester bei CareWork & SHD. Sie berät Sie kostenfrei zu Ihrer Pflegesituation – auch dann, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt.
Das umfasst unter anderem:
- Analyse Ihrer aktuellen Pflege- und Betreuungssituation – telefonisch oder vor Ort
- Erfassung von Risikofaktoren wie Sturzgefahr, Ernährung oder Hautzustand
- Einführung gezielter Prophylaxen, um erkannte Risiken frühzeitig zu verringern
- konkrete Hinweise zu Pflegegrad, Zuschüssen und Leistungen, die Ihnen zustehen
Durch ihre Erfahrung weiß Sandy Hipp, worauf es im Pflegealltag wirklich ankommt – und lässt Sie nicht im „Pflegedschungel“ allein. Fachlich fundiert und immer mit Blick auf Ihre konkrete Situation.
Beispielrechnung: Ihr Eigenanteil bei Pflegegrad 3
Was bleibt unterm Strich?
Die folgende Beispielrechnung zeigt den verbleibenden Eigenanteil für eine Person mit Pflegegrad 3 — einmal ohne und einmal mit Umwandlung der Sachleistungen.
Position | Ohne Mehrwert durch Anerkennung | Mit Mehrwert durch Anerkennung |
Monatliche Kosten der Betreuung | 3.100,00 € | 3.100,00 € |
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | − | −131,00 € |
40 % Sachleistungsumwandlung (PG 3) | − | −598,80 € |
Pflegegeld bei PG 3 (ggf. gekürzt auf 60 %) | −599,00 € | −359,40 € |
1/12 Steuerersparnis (max. 4.000 €/Jahr) | −333,33 € | −333,33 € |
1/12 Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr) | −294,92 € | −294,92 € |
Verbleibender Eigenanteil pro Monat | 1.872,75 € | 1.382,55 € |
Ersparnis durch Umwandlung |
| 490,20 € |
Hinweis zur Auszahlung: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Sachleistungsumwandlung werden monatlich gezahlt.
Die Mittel aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden bei der Pflegekasse einmalig beantragt — auf Wunsch auch in Teilbeträgen.
Rechtliche Modelle: Entsendung oder Selbstständigkeit?
Eine legale 24-Stunden-Betreuung kann in Deutschland auf zwei Wegen organisiert sein:
Modell 1: Entsendung
Die Betreuungskraft ist bei einer Agentur im Ausland angestellt und wird nach den Regeln der EU-Dienstleistungsfreiheit nach Deutschland entsandt. Dieses Modell nutzen meist reine Vermittler, die selbst keine Betreuungskräfte beschäftigen.
Modell 2: Selbstständigkeit (unser Modell)
Seit unserer Gründung 2007 arbeiten wir mit selbstständigen Betreuungskräften, die in Deutschland ein Gewerbe angemeldet haben und hier ihr Einkommen versteuern. Wir sind keine Vermittler-Agentur — wir sind Direktanbieter und begleiten Sie und die Betreuungskraft persönlich während der gesamten Betreuungszeit.
Dass die selbstständige Tätigkeit von Betreuungskräften legal ist, haben mehrere höchstrichterliche Urteile bestätigt:
- BSG, Urteil vom 28.9.2011, Az. B 12 R 17/09 R
- OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 7.3.2014, Az. 1 Ws 179/13
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.2.2015, Az. L 7 R 225/11
Was wir Ihnen abnehmen
Als Direktanbieter mit § 45a-Anerkennung übernehmen wir die komplette Organisation:
Auswahl und persönliche Vorstellung der Betreuungskraft
Krankenversicherung, Gewerbehaftpflicht, Unfallversicherung der Betreuungskraft
Gewerbeanmeldung und Steuerberatung über unsere Schwesterfirma DBS Europe
Reise- und Wechsel-Logistik (vollständig in unseren Leistungen enthalten)
Persönliche, zweisprachige Ansprechpartner Mo–Fr 8:00–17:00, Notfalltelefon außerhalb
Pflegecheck durch unsere Pflegedienstleitung
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung pro Monat?
Ab 3.100 € monatlich, je nach Pflegebedarf bis 3.900 €. Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung für die Betreuungskraft sowie einmalig 369 € Bearbeitungsgebühr. Der genaue Preis hängt von vier Faktoren ab: Umfang der Grundpflege, Nachtarbeit, Deutschkenntnissen und Personenzahl im Haushalt. Eine konkrete Kalkulation für Ihre Situation erhalten Sie in der kostenlosen Bedarfserfassung.
Sind die 3.100 € der Endpreis — oder kommen weitere Kosten dazu?
Im monatlichen Preis ab 3.100 € sind alle Leistungen rund um die Betreuungskraft enthalten: Einsatz, Krankenversicherung, Gewerbehaftpflicht, Reisekosten, Wechsel-Logistik und die Betreuung durch Ihre persönliche Ansprechpartnerin. Mehrwertsteuer ist enthalten — als haushaltsnahe Dienstleistung fällt für Sie keine zusätzliche MwSt. an.
Zusätzlich einzuplanen sind nur drei Posten: die einmalige Bearbeitungsgebühr von 369 €, Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft im Haushalt sowie Feiertagszuschläge (100–150 € pro gesetzlichem Feiertag, transparent ausgewiesen). Versteckte Zusatzkosten gibt es bei uns nicht.
Warum kostet die Betreuung 3.100 € — andere werben mit 2.590 €?
Angebote deutlich unter 2.700 € deuten in vielen Fällen auf Schwarzarbeit, fehlende Sozialversicherung oder versteckte Zusatzkosten hin. Bei einem nach § 45a SGB XI anerkannten Betreuungsdienst sind Krankenversicherung, Unfallversicherung, Gewerbehaftpflicht und Logistik der Betreuungskraft bereits im Preis enthalten.
Das Risiko bei Billig-Angeboten trägt am Ende die Familie: Bei Schwarzarbeit haftet der Auftraggeber persönlich — strafrechtlich und finanziell für nicht abgeführte Sozialabgaben. Hinzu kommt: Nur bei anerkannten Diensten können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und die Sachleistungsumwandlung nutzen. Diese Zuschüsse machen einen scheinbar günstigen Anbieter unterm Strich oft teurer.
Müssen wir als Kinder die Betreuung bezahlen, wenn das Vermögen unserer Eltern nicht reicht?
In den allermeisten Fällen nicht. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden Kinder erst dann zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr eigenes Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Vermögen, Erbe oder das Einkommen des Ehepartners zählen nicht mit. Bei mehreren Geschwistern wird die Grenze für jedes Kind einzeln geprüft.
Reicht das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, springt in der Regel das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege“ ein. Wichtig: Diese Aussage gilt als Orientierung — die konkrete Prüfung im Einzelfall sollte mit einer Sozialberatung oder einem Fachanwalt erfolgen.
Brauchen wir einen Pflegegrad — und was tun, wenn wir akut Hilfe brauchen?
Nein, eine 24-Stunden-Betreuung können Sie auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. Der Pflegegrad ist nur die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse abzurufen. Den Steuervorteil von bis zu 4.000 € jährlich nach § 35a EStG erhält jeder Haushalt.
Bei akutem Bedarf können wir innerhalb weniger Tage eine Betreuungskraft entsenden — den Pflegegrad-Antrag stellen Sie parallel. Pflegekassen-Leistungen werden rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt, nicht erst ab Bewilligung. Sie verlieren also kein Geld, wenn Sie sofort starten. Unsere Pflegedienstleitung Sandy Hipp unterstützt Sie kostenfrei bei der Antragstellung — auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird oder in den Heimaturlaub fährt?
Die Versorgung ist durchgehend gesichert — durch unser Wechselmodell. Betreuungskräfte arbeiten im Rotationsprinzip: Alle 4 bis 12 Wochen kommt die Ablösung, die Reisekosten und Wechsel-Logistik sind im Monatspreis enthalten. Es entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Bei kurzfristigem Ausfall durch Krankheit organisieren wir den Ersatz. Für längere Vertretungsphasen lässt sich der Jahresbetrag für Verhinderungspflege (bis zu 3.539 € ab Pflegegrad 2) gezielt einsetzen.





















