Stundenweise Betreuung für Pflegebedürftige

Wann ist eine stundenweise Betreuung sinnvoll? Welche Leistungen übernimmt eine Pflegekraft in der stundenweisen Betreuung? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir hier. 

Übersicht

Die Stundenweise Betreuung - als Unterstützung im Alltag, im Haushalt und in der Freizeit

Mit zunehmendem Alter wird häufig auch der Alltag mühevoller. Kraft sowie Ausdauer schwinden und gesundheitliche Probleme sorgen oft zusätzlich dafür, dass Alltagsaufgaben zunehmend schwieriger zu bewältigen sind. Zwar sind in der Regel bei vielen Senioren die Voraussetzungen für eine hochgradige Pflegebedürftigkeit noch nicht gegeben, aber an Hilfe und Unterstützung fehlt es zwischendurch dennoch. Dies insbesondere dann, wenn bei älteren Menschen der Partner bereits verstorben ist und die damit verbundene Einsamkeit sowohl Motivation als auch Psyche in Mitleidenschaft zieht. Oder auch dann, wenn Menschen durch eine Behinderung in ihrem Alltag eingeschränkt werden, mangelt es ab und zu an helfenden Händen. 

Stundenweise Betreuung von Senioren

Genau diese Lücken kann die stundenweise Betreuung schließen, die von der CareWork Seniorenhilfe regional – aktuell in der Region Stuttgart, Ludwigsburg, Dortmund & Umgebung, Langenfeld & Umgebung, im Landkreis Bad Kreuznach und in Schramberg & Umgebung – angeboten wird. Bei der stundenweisen Betreuung handelt es sich um ein Konzept der Seniorenbetreuung und Alltagsunterstützung auf Stundenbasis, bei dem flexibel auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse eingegangen werden kann. Von der Erledigung besonders anstrengender Aufgaben im Haushalt über die Begleitung zu Behörden oder Ärzten bis hin zu Freizeitaktivitäten wie Spaziergängen oder Gesellschaftsspielen bietet die stundenweise Betreuungsperson viel Einsatz, Beistand und Unterhaltung. Der Gedanke hinter der stundenweisen Betreuung ist der, dass Älteren und Kranken sowie Menschen mit Behinderungen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen flexibel geholfen werden kann, um die Lebensqualität auf einem hohen Niveau zu erhalten.

Naturgemäß profitieren davon auch pflegende Familienangehörige, die Entlastung erfahren und ihre Angehörigen nicht mehr allein, sondern gut aufgehoben wissen. Pflegende Angehörige können sich durch die stundenweise Seniorenbetreuung als sinnvolle Ergänzung im Pflegealltag unterstützen bzw. vertreten lassen, um sich selbst eine Auszeit zu nehmen oder eigenen Erledigungen nachzukommen.

Von der Pflegeversicherung anerkannte Alltagsunterstützung

Eine Besonderheit bei der stundenweisen Betreuung von CareWork Seniorenhilfe ist, dass das Angebot zu den zusätzlichen Alltagsunterstützungen gem. § 45 a SGB XI zählt und daher über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abgerechnet werden darf. Infrage kommt auch eine Umwandlung von Pflegesachleistungen oder ein Einsatz der Leistungen aus der Verhinderungspflege. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen eines Pflegegrades.* 

Und wenn irgendwann die stundenweise Betreuung aus gesundheitlichen oder anderen Gründen als Betreuungs- und Unterstützungsleistung nicht mehr ausreicht, dann kann bei CareWork & SHD auch unkompliziert eine sogenannte 24 Stunden Betreuung aus einer Hand organisiert werden.

*Bitte beachten Sie, dass die Erstattunsgmöglichkeiten aufgrund verschiedener Veordnungen in den Bundesländern variieren. Alle detaillierten Informationen finden Sie direkt auf der jeweiligen Standortseite.

Wer profitiert von einer stundenweisen Betreuung?

Mit dem Angebot der stundenweisen Seniorenbetreuung richtet sich die CareWork Seniorenhilfe generell an alle Menschen, die sich ab und zu oder regelmäßig tatkräftige Unterstützung im Haushalt und Unterhaltung in ihrem Alltag wünschen. Besonders häufig übernehmen die Betreuungskräfte eine stundenweise Seniorenbetreuung und kümmern sich um ältere Menschen, die beispielsweise Hilfe im Haushalt benötigen oder einen Behördengang zu erledigen haben. Aber auch behinderte Menschen können von dem Betreuungskonzept auf Stundenbasis profitieren, wenn sie beispielsweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und sich Unterstützung in den verschiedensten Alltagssituationen wünschen.

Flexibilität als Trumpf – vom wöchentlichen Besuch der Alltagsbegleiter für die regelmäßige Haushalts-Unterstützung bei Senioren bis hin zur tägliche Betreuungs-Routine mit Mittags-Spaziergängen mit Rollstuhl oder Rollator geht das Team der CareWork Seniorenhilfe individuell auf Kundenwünsche ein und berücksichtigt dabei vorhandene Interessen und zu fördernde Fähigkeiten.

Mehr Informationen zu unserer stundenweisen Betreuung?

Gerne beraten wir Sie und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung!

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Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen zu unserer stundenweisen Alltagsbetreuung. 

Stundenweise Betreuung auch bei Demenz

Demenzerkrankungen gehen mit einem hohen Betreuungs- und Versorgungsbedarf einher. Menschen mit einer Demenz werden zunehmend vergesslich oder verlieren die zeitliche und örtliche Orientierung. Es kann passieren, dass sie plötzlich den Weg nach Hause nicht mehr finden oder vergessen, regelmäßig Nahrung und Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Hieraus resultieren Mangelerscheinungen, Defizite im Flüssigkeitshaushalt und nicht selten auch Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdiensten wegen Unfällen im Haushalt oder Suchen nach Betroffenen. Zu Beginn einer demenziellen Erkrankung kümmern sich regelmäßig Angehörige ambulant um Betroffene, was sehr anstrengend und anspruchsvoll ist. Hier kann eine stundenweise Betreuung die Familienmitglieder zeitweise entlasten und unterstützen.

Stundenweise Betreuung bei Demenz

In der Zeit, in der sich die erfahrenen Betreuungs- und Pflegekräfte um die Demenzkranken kümmern, können Angehörige entspannen oder ihren eigenen Alltagsaufgaben nachkommen. Sie wissen ihr Familienmitglied in guter Obhut. Die stundenweise Demenzbetreuung kann für ein verhältnismäßig mildes Stadium der Demenz empfohlen werden. Ist die Erkrankung bereits fortgeschritten, geht dies auch mit einem stark erhöhten Betreuungs- und Versorgungsbedarf einher, den nur die ebenfalls von CareWork & SHD angebotene 24 Stunden Pflege oder ein anderes Pflegekonzept leisten kann.

Aufgaben von Betreuungs- und Pflegekräften in der stundenweisen Betreuung

In der stundenweisen Betreuung übernehmen die Alltagshelfer der CareWork Seniorenhilfe Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen, die auszugsweise bzw. beispielhaft kurz skizziert werden sollen:

Stundenweise Haushaltshilfe

  • Reinigungsarbeiten und Pflegearbeiten in Wohnung und Haus
  • Wäsche waschen, Bügeln, Putzen
  • Einkaufen, Bring- und Abholdienste
  • Kochen, Zubereitung von Mahlzeiten
  • Betreuung von Kindern und kleinen Haustieren
  • Pflege und Versorgung von Pflanzen auf Balkonen und im Garten

Stundenweise Freizeitbetreuung

  • Botengänge
  • Organisatorische Aufgaben und Hilfe bei Schriftverkehr
  • Begleitung zu Erledigungen, Feierlichkeiten und Terminen
  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten wie Spaziergänge oder Ausflüge
  • Unterhaltung durch Gesellschaftsspiele etc.
  • Sozialpädagogische Beratung im Bereich seniorengerechtes Leben

Stundenweise Betreuung bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung

  • Begleitung zu Arztbesuchen, Untersuchungs- und Therapie-Terminen in Kliniken und Einrichtungen
  • Vorbereitung von Terminen durch Taschen und Kleidung packen, Terminplanung, Anreise etc.
  • Personen- und Krankenbeförderung
  • Unterstützung bei Gesprächen und Kommunikation
  • Unterstützung und Förderung der Mobilität
  • Bewegungsangebote für Senioren
  • Schriftverkehr und Kontakt mit Pflege- und Krankenkassen sowie Behörden
  • Vertretung von pflegenden Angehörigen im Rahmen der Verhinderungspflege

Die Aufgaben von Pflegekräften und Alltagshelfern werden immer an die individuellen Wünsche, Ansprüche und Bedürfnisse von Kunden angepasst. Dabei werden selbstverständlich die persönlichen Interessen sowie vorhandene und/oder zu fördernde Fähigkeiten berücksichtigt.

Kosten und Finanzierung der stundenweisen Betreuung

Bei der CareWork Seniorenhilfe werden alle Absprachen in Bezug auf die zeitlich befristete Betreuung vertraglich festgehalten. Dies gilt natürlich auch für die stundenweise Seniorenbetreuung, die im Übrigen fair und transparent nach folgenden Kriterien abgerechnet wird:

  • Stundensatz ab 32,84 € pro Stunde (Je nach Standort). Eine Berechnung erfolgt je angefangener Viertelstunde.
  • Finden die Betreuungsleistungen an Sonn- und Feiertagen statt, wird pro Stunde ein Zuschlag in Höhe von 30% berechnet.
  • Die Fahrtkosten der jeweils eingesetzten Betreuungskraft werden für die Hin- und Rückfahrt mit jeweils 0,40 € pro Kilometer berechnet.
  • Die Abrechnungen werden monatlich erstellt. Alle Stundennachweise und Protokolle werden der Abrechnung beigefügt.
  • Nach Erteilung einer Abtretungserklärung ist häufig eine direkte Abrechnung über die Entlastungsleistungen mit den Krankenkassen möglich. In diesen Fällen erhalten Kunden jeweils Kopien von den Abrechnungen.

Förderungsmöglichkeiten

Die von CareWork Seniorenhilfe angebotene stundenweise Betreuung entspricht den Vorgaben des § 45 a SGB XI zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag und wird deshalb von der Pflegeversicherung bzw. von Pflege- und Krankenkassen als solche Dienstleistung anerkannt. Deshalb können möglicherweise folgende Leistungen die Kosten für die stundenweise Betreuung auffangen:*

  • monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von aktuell 125,00 € ab Pflegegrad 1 (Stand: 2022) der Pflegekasse
  • monatliches Pflegegeld ab Pflegegrad 2 der Pflegekasse
  • die Umwandlung nicht genutzter Sachleistungen der Pflegekasse
  • die Leistungen aus der Verhinderungspflege der Pflegekasse
  • die steuerlichen Vorteile durch die Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen bei der Steuererklärung
*Bitte beachten Sie, dass die Erstattunsgmöglichkeiten aufgrund verschiedener Veordnungen in den Bundesländern variieren. Alle detaillierten Informationen finden Sie direkt auf der jeweiligen Standortseite.

Vorteile einer stundenweisen Betreuung

Zur Entscheidungsfindung ist es immer sinnvoll, kurz auf die Vorteile eines Betreuungskonzeptes einzugehen:

  • Erfahrene Mitarbeiter (aus der Hauswirtschaft & Pflege) sorgen für tatkräftige Unterstützung im Alltag.
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen.
  • Hohes Maß an zeitlicher und inhaltlicher Flexibilität.
  • Im Vergleich zur stationären Betreuung im Pflegeheim, zum ambulanten Pflegedienst und anderen Konzepten kostengünstig.
  • Individuelle Betreuung nach Kundenwunsch im häuslichen 1:1 Betreuungsverhältnis.
  • Hilfe, Unterstützung und Unterhaltung gleichzeitig.
  • Reduzierung des Sicherheitsrisikos bei Demenz oder Schlaganfall.
Stundenweise Betreuung Vorteile

Wissenswertes zur stundenweisen Betreuung

Haushaltshilfe von CareWork - Unsere Standorte

24 Stunden Betreuung - wenn die stundenweise Seniorenbetreuung nicht mehr ausreicht

Das Konzept der stundenweisen Seniorenbetreuung ist auf die Ansprüche und Bedürfnisse von Menschen zugeschnitten, die ein wenig Unterstützung und Hilfe benötigen, aber dennoch den Großteil ihres Lebens noch selbstbestimmt und eigenständig "meistern" können. Sollte sich der gesundheitliche Zustand allerdings verschlechtern, dann kann es sein, dass eine zeitlich beschränkte Versorgung zur Abdeckung aller Bedürfnisse und Ansprüche nicht mehr ausreicht.

Bei CareWork & SHD profitieren Kunden in diesen Fällen von der 24 Stunden Betreuung, bei der die jeweils eingesetzte Betreuungs- und Pflegekraft für die Dauer ihres Einsatzes mit in den Haushalt einzieht. Dort kümmert sie sich sowohl um hauswirtschaftliche Aufgaben als auch um Hilfe und Unterstützung bei der Grundpflege. Mit Ausnahme von vorgeschriebenen Pausen und Freizeiten, die in der Regel von Familienangehörigen überbrückt werden können, ist also immer ein Ansprechpartner vor Ort. Die sogenannte 24 Stunden Betreuung kann auch mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert werden, wenn eine zusätzliche medizinische Fachpflege notwendig wird.

Bitte informieren Sie sich auf den Folgeseiten über das gesamte Repertoire der 24 Stunden Betreuung von CareWork & SHD.

Fragen & Antworten zur stundenweisen Betreuung

Aus Sicht der Pflegeversicherung unterteilen sich die Angebote zur Unterstützung im Alltag (ehemals niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote) in Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung im Alltag sowie Angebote zur Entlastung von Pflegenden.

Zu den Betreuungsangeboten gehören Gruppen- oder Einzelbetreuungen, stationäre Tagesbetreuungen oder stundenweise Betreuungen im häuslichen Umfeld von pflegebedürftigen, kranken oder dementiellen Menschen. Unter die Angebote zur Entlastung im Alltag fallen eher praktische Hilfen wie die Unterstützung bei der Wäsche, beim Kochen, bei der Reinigung der Wohnung, beim Einkaufen und bei sonstigen Aufgaben im Haushalt. Aber auch Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei der Tagesstrukturierung durch Hilfe bei organisatorischen Aufgaben, Besuchen, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen oder soziale Kontakte gehören zu diesen Entlastungsangeboten. Mit Angeboten zur Entlastung von Pflegenden sollen pflegende Angehörige, Verwandte und Freunde entlastet werden. Hierzu gehören beispielsweise organisatorische Aufgaben in der Pflege, Beratungen, Beistand und sonstige unterstützende Maßnahmen rund um den Pflegealltag.

Im Alter und bei Krankheit fehlen Menschen häufig Ausdauer und Kräfte, alltägliche Aufgaben wie den Haushalt, Behördengänge oder die Organisation von Arztterminen selbst zu bewältigen. Des Weiteren fällt es Senioren und Pflegebedürftigen schwer, allein zu leben. Eine stundenweise Seniorenbetreuung kann den Alltag von Senioren, Pflegebedürftigen und Angehörigen durch ein breit gefächertes Repertoire an Unterstützungen von haushaltsnahen Dienstleistungen bis hin zur Freizeitgestaltung sowohl entlasten als auch abwechslungsreicher gestalten. Geeignet ist das stundenweise Betreuungskonzept für alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, die sich bei einigen Lebensbereichen Unterstützung wünschen, aber dennoch ihr Leben selbstbestimmt führen möchten.

Seit dem Jahr 2017 gewährt die Pflegekasse allen Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € monatlich, der für Angebote der Alltagsunterstützung und Entlastung genutzt werden kann. Pflegekassen und Pflegestützpunkte können darüber informieren, welche Dienstleister zugelassen sind, damit die Kosten erstattet werden. Das Angebot von CareWork Seniorenhilfe ist als Alltagsunterstützung gem. § 45 a SGB XI anerkannt und kann also über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Pflegegrades.

Bei der stundenweisen Betreuung von CareWork Seniorenhilfe werden alle Absprachen und Modalitäten vertraglich vereinbart. Die Kosten der stundenweisen Betreuung werden pro Stunde mit einem Stundensatz ab  32,84 € (Je nach Standort) berechnet. Eine Abrechnung erfolgt je angefangener Viertelstunde. An Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 30% pro Stunde fällig. Zu berücksichtigen sind bei der Kalkulation auch die Fahrtkosten der Betreuungskräfte. Hier werden für Hin- und Rückfahrt 0,40 € pro Kilometer berechnet.
 
Abrechnungen werden von CareWork Seniorenhilfe monatlich erstellt, wobei alle Protokolle und Stundennachweise beigefügt werden. Wurde eine Abtretungserklärung erteilt, kann auch direkt mit den Pflege- bzw. Krankenkassen abgerechnet werden. Kunden erhalten dann Kopien der Abrechnungen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Ab dem Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € im Monat, der zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie die von CareWork Seniorenhilfe ausgezahlt wird. Aber auch das Budget für die Verhinderungspflege oder das Pflegegeld können für stundenweise Betreuungsdienstleistungen eingesetzt werden, was von verschiedenen Faktoren abhängig sein kann.

Sofern mindestens ein Pflegegrad 1 vorliegt und der Kunde eine entsprechende Abtretungserklärung unterzeichnet hat, kann CareWork Seniorenhilfe unmittelbar mit Pflege- bzw. Krankenkassen abrechnen. Kopien der Abrechnungen werden zu Informationszwecken dennoch an Kunden übermittelt. Die stundenweisen Betreuungsleistungen von CareWork Seniorenhilfe sind gem. § 45 a SGB XI als Alltagsunterstützung anerkannt und dürfen deshalb über den monatlichen Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

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