Pflegekasse

Pflegekassen sind Träger von der sozialen Pflegeversicherung. Eingerichtet sind Pflegekassen bei den Krankenkassen, Knappschafts-Kassen und Krankenkassen für den landwirtschaftlichen Bereich.

Auch wenn die Pflegekasse bei der Krankenkasse eingegliedert ist, handelt es sich bei ihr um eine eigenständige Behörde. Wie auch die gesetzlichen Krankenkassen sind Pflegekassen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Mitarbeiter der Pflegekasse sind bei der jeweiligen Krankenkasse beschäftigt.

 

Aufgaben der Pflegekasse

Pflegekassen sind verpflichtet, gesetzliche Aufträge nach dem Sozialgesetzbuch wahrzunehmen. Hierzu gehört u.a.:

  • Sach-, Geld- und Dienstleistungen für die Versicherten der Pflegeversicherung für die Koordination der pflegerischen Versorgung der Versicherten
  • Schulungen und Pflegekurse für Pflegepersonen
  • Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen in bestimmten Fällen
  • Führung eines Versichertenverzeichnisses und Erstellung von Statistiken
  • Verwaltung von Finanzmitteln, Einziehung von Beiträgen sowie Abrechnungen
  • Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Information und Beratung von Versicherten
  • Vertragsabschlüsse mit Pflegedienstleistern für Pflegesachleistungen
  • Errichtung einer flächendeckenden Versorgungsstruktur

Jeweils zuständig ist die Pflegekasse bei der eigenen Krankenkasse. Leistungen erfolgen auf Antrag.

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