Krankheitskosten und Pflegekosten steuerlich geltend machen

Krankheits- und Pflegekosten können mitunter bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nicht nur für Pflegekosten wie Heimplätze, Pflegedienste und Angebote der häuslichen Pflege gelten Steuererleichterungen, sondern auch für Krankheitskosten. Hierbei kommt es auf die zumutbare Belastungsgrenze; die sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ an. Wir empfehlen, über das ganze Jahr sämtliche Quittungen, Rechnungen und Belege zu sammeln und am Jahresende zu prüfen, ob die für Sie gültige Belastungsgrenze überschritten wurde und eine steuerliche Geltendmachung vielleicht doch möglich ist.

Um Sie hierbei zu unterstützen, möchten wir Ihnen einen Überblick über Kostenfaktoren geben, die als Krankheitskosten gelten.

24 Stunden Betreuung anfordern

Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches
und kostenloses Angebot über die sog. 24 Stunden Betreuung zu.

Unsere Partner

Bekannt aus

Skip to content