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Alltagsbegleiter

Umgangssprachlich wird der Alltagsbegleiter auch Betreuungsassistent genannt, obwohl die Richtlinie für Betreuungskräfte die Bezeichnung „zusätzliche Betreuungskraft“ oder „Präsenzkraft“ vorschreibt. Alltagsbegleiter sind in stationären Pflegeeinrichtungen mit der Betreuung von Pflegebedürftigen beschäftigt. Seit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes in 2015 profitieren alle Pflegebedürftigen in voll- und teilstationären Einrichtungen von Alltagsbegleitern. Vorher profitierten nur stationär versorgte Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder psychischen Krankheiten von den Betreuungsleistungen der Alltagsbegleiter.

Alltagsbegleiter übernehmen keine pflegerischen Aufgaben, sondern betreuen und beschäftigen pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag in der jeweiligen Einrichtung. Ihre Aktivierungs- und Betreuungsaufgaben dienen dem Wohlbefinden und der Stabilisierung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes. Durch Alltagsbegleiter soll pflegebedürftigen Menschen mehr Zuwendung und Wertschätzung entgegengebracht werden. Alltagsbegleiter basteln und malen beispielsweise mit Pflegebedürftigen, unterstützen bei handwerklichen Arbeiten oder Gartenarbeiten und regen den Austausch mit anderen Menschen an.

Für den seit 2008 anerkannten Beruf des Alltagsbegleiters bedarf es keiner Berufsausbildung, sondern einer Qualifizierung. Diese umfasst mindestens 160 Stunden Theorie und Praxis, wozu Hospitationen und Praktika gehören. Kurse finden häufig in Altenpflegeschulen statt. Zum Lehrplan gehören Inhalte aus der Hygiene, Pflege und Betreuung. Eine Qualifizierung zum Alltagsbegleiter wird von der Bundesagentur für Arbeit sowie von kirchlichen oder privaten Einrichtungen angeboten.

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Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches
und kostenloses Angebot über die sog. 24 Stunden Betreuung zu.

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