Altenpflegegesetz

Das Altenpflegegesetz trat am 01.08.2003 als Regelung über die Erlaubnis zur Nutzung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ oder „Altenpflegerin“ und die entsprechende Ausbildung in Kraft. Hintergrund des Altenpflegegesetzes war die bundesweite Vereinheitlichung der Ausbildung und die Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen. Das Altenpflegegesetz wurde zum 31.12.2019 verabschiedet und vom Pflegeberufereformgesetz bzw. Pflegeberufegesetz abgelöst. Die bis dahin erworbenen Ausbildungsabschlüsse bleiben uneingeschränkt gültig.

Vor Einführung des Altenpflegegesetzes existierte keine einheitliche Regelung über die Ausbildung im Bereich der Altenpflege. Auch die Tätigkeit der Altenpflege bzw. Altenpflegehilfe war vorher nicht durch ein Gesetz geregelt. Vor Einführung des Altenpflegegesetzes wurden diese Inhalte durch die Bundesländer individuell durch Ländergesetze definiert.

In Deutschland wurde im Jahr 1958 die erste Altenpflegeausbildung durchgeführt. Damals gehörten 600 Stunden Theorie und 280 Stunden Praxis zur Ausbildung. Heute müssen durchschnittlich 2100 Stunden Theorie und 2500 Stunden Praxis absolviert werden. Die seit 1969 existierenden und völlig unterschiedlichen Regelungen für derartige Ausbildungen in der Altenpflege wurden mit dem Altenpflegegesetz ausgeweitet und vereinheitlicht.

Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren wurde in den Jahren 2015 bis 2917 darüber nachgedacht, die Ausbildungen in der Altenpflege mit den Ausbildungen in der Krankenpflege zusammenzulegen und eine breit gefächerte Pflegeausbildung zu etablieren. Das Pflegeberufegesetz wurde dann ohne Regelungen über künftige Inhalte von Lehrplänen und Zielsetzungen bei Praktika in den Pflegeberufen im Jahr 2017 verabschiedet.

Seit dem 01.01.2020 gilt für Ausbildungen das Pflegeberufereformgesetz, das auch die Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheitspflege, Krankenpflege, sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege regelt und zu einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachmann“ oder „Pflegefachfrau“ führt. Ausbildungsinhalte sind pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und übergreifende Pflegekompetenzen, damit Menschen aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen sowie Pflegesettings gepflegt werden können. Es geht um Berufseinsätze in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen sowie in der ambulanten Pflege. Auszubildende können sich dennoch für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege entscheiden und im letzten Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen.

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