DiPA Digitale Pflegeanwendungen

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind vom Gesetzgeber zugelassene digitale Helfer, die Pflegebedürftigen und deren familiären Pflegepersonen den Pflegealltag erleichtern und die pflegerische Versorgung verbessern sollen. Es handelt sich hierbei in der Regel um Apps für Smartphones oder Tablets oder um webbasierte Programme.

Digitale Pflegeanwendungen sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Sie durchlaufen ein strenges Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), um sicherzustellen, dass sie:

  • Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Qualität gewährleisten.
  • Die strengen Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit einhalten.
  • Einen nachgewiesenen pflegerischen Nutzen (z. B. Förderung der Selbstständigkeit, Entlastung der Angehörigen) bieten.

Im Gegensatz zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die ärztlich verordnet und von der Krankenversicherung bezahlt werden, sind DiPA spezifisch auf die Pflegesituation ausgerichtet und werden von der Pflegeversicherung übernommen.

 

Anspruch und Antrag auf Digitale Pflegeanwendungen

Die Beschaffung von Digitalen Pflegeanwendungen ist bewusst unbürokratisch gestaltet, um den Zugang für Betroffene zu vereinfachen.

Anspruch auf die Versorgung mit Digitalen Pflegeanwendungen haben alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngruppen versorgt werden.

Zu beachten ist dabei:

  1. Verzeichnis-Check: Die gewünschte DiPA muss im offiziellen DiPA-Verzeichnis des Bundeinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein, um kostenfrei bezogen werden zu können.
  2. Formloser Antrag: Die pflegebedürftige Person oder deren Bevollmächtigte stellen einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.
  3. Genehmigung und Freischaltung: Die Pflegekasse prüft lediglich den bestehenden Pflegegrad. Liegt dieser vor, genehmigt die Kasse die Kostenübernahme für zunächst maximal sechs Monate und stellt in der Regel einen individuellen Freischaltcode oder eine Kostenübernahmebestätigung aus.
  4. Dauerhafte Nutzung: Nach Ablauf der ersten sechs Monate prüft die Pflegekasse, ob die DiPA genutzt wurde und ob der angestrebte pflegerische Zweck erreicht wurde. Bei positivem Ergebnis wird die Nutzung unbefristet bewilligt.

 

Welche Digitalen Pflegeanwendungen gibt es?

Die Zulassung von Digitalen Pflegeanwendungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist ein dynamischer Prozess. Ende 2025 werden nach den gesetzlichen Regelungen die ersten Anwendungen im offiziellen DiPA-Verzeichnis des BfArM gelistet sein, um von den Pflegekassen erstattet werden zu können. Bis dahin war der Zulassungsprozess intensiv.

Obwohl die endgültige Positivliste erst dann vollständig veröffentlicht wird, lassen sich anhand der Zielsetzungen des Gesetzes und der bereits bekannten Anwärter die folgenden bekannten Beispiele und Typen nennen, die den pflegerischen Nutzen belegen sollen:

 

DiPA zur Förderung der Mobilität und Selbstständigkeit

Diese Anwendungen zielen darauf ab, die körperliche Fitness und die Alltagskompetenzen der pflegebedürftigen Person zu erhalten oder zu verbessern:

  • Sturzprophylaxe-Apps: Programme, die auf Grundlage von Analysen (z. B. Ganganalyse über Smartphone-Kamera oder Sensoren) personalisierte Trainingspläne zur Stärkung der Muskulatur und des Gleichgewichtssinns bereitstellen.
  • Aktivierungs- und Trainings-Apps: Anwendungen mit einfachen, angeleiteten Übungen zur körperlichen und kognitiven Aktivierung im häuslichen Umfeld. Sie können spielerische Elemente für das Gedächtnistraining beinhalten.

 

DiPA für Organisation und Koordination (Entlastung der Angehörigen)

Diese Helfer richten sich primär an die pflegenden Angehörigen, um deren Pflegearbeit zu strukturieren und zu erleichtern:

  • Digitale Pflege-Tagebücher: Apps zur lückenlosen, digitalen Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen (z. B. Medikamentengabe, Nahrungsaufnahme, Vitalwerte). Dies verbessert die Kommunikation mit dem Pflegedienst und den Ärzten.
  • Kommunikations- und Koordinationsplattformen: Tools, die eine gemeinsame Terminplanung ermöglichen und alle am Pflegeprozess Beteiligten (Angehörige, Pflegedienst, Ehrenamtliche) auf einer Plattform zusammenführen, um Informationen schnell und datenschutzkonform auszutauschen.
  • Erinnerungs-Assistenten: Funktionen, die automatisch an die Einnahme von Medikamenten, an Arzttermine oder an notwendige Pflegemaßnahmen erinnern.

 

DiPA zur psychischen Entlastung und Schulung

Diese Anwendungen unterstützen Angehörige bei der emotionalen und informationellen Herausforderung der Pflege:

  • Schulungs- und Beratungs-Apps: Digitale Kurse, die pflegenden Angehörigen spezifisches Wissen (z. B. über Demenz, spezielle Mobilisationstechniken) vermitteln und ihnen bei der Bewältigung von Stress helfen.
  • Selbstfürsorge-Tools: Anwendungen, die den pflegenden Angehörigen Entspannungsübungen oder Achtsamkeitstrainings anbieten, um deren eigene psychische Gesundheit zu stabilisieren.

Um die aktuell zugelassenen DiPA zu finden, ist das DiPA-Verzeichnis auf der Website des BfArM die einzige verbindliche Quelle. Nur die dort gelisteten Anwendungen können über die Pflegekasse finanziert werden.

 

Wer bezahlt Digitale Pflegeanwendungen?

Die Kosten für die Nutzung einer zugelassenen DiPA werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen:

  • Höchstbetrag: Ab dem Jahr 2025 übernimmt die Pflegekasse für die Nutzung einer oder mehrerer DiPA und die damit verbundenen ergänzenden Unterstützungsleistungen monatlich bis zu 53 Euro.
  • Keine Zuzahlung: Für die zugelassenen DiPA ist keine Zuzahlung durch die pflegebedürftige Person oder Angehörige erforderlich.
  • Abrechnung: Die Anbieter der DiPA rechnen die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab, sofern die monatliche Höchstgrenze nicht überschritten wird.

Der monatliche Betrag von 53 Euro kann nicht nur für die Nutzungsgebühr der App selbst verwendet werden, sondern auch für ergänzende Unterstützungsleistungen. Dies sind Hilfen, die notwendig sind, um die DiPA nutzen zu können, wie zum Beispiel die Einweisung in die Anwendung oder die Hilfe bei der Installation durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere zugelassene Fachkraft.

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