Bei kurz „DiPA“ genannten Digitalen Pflegeanwendung handelt es sich um digitale Technologien wie beispielsweise Apps, die auf Endgeräten von Pflegebedürftigen, Angehörigen oder auch Pflegeeinrichtungen verwendet werden, um Beeinträchtigungen der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu mindern und/oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes bzw. der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.
Seit dem 01.01.2022 gelten DiPA Digitale Pflegeanwendungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege als anerkannt. Voraussetzung für eine Anerkennung ist der pflegerische Nutzen der Anwendung, der beispielsweise körperrelevante Themen wie Trainingsanleitungen, Übungen oder Gedächtnistrainings beinhaltet, um bei der Alltagsbewältigung zu unterstützen oder Schmerzen zu lindern, kommunikative und betreuungsrelevate Themen beinhaltet, die der Optimierung der Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und mobilen Diensten dienen, Erinnerungsfunktionen beinhaltet, die zum Beispiel an eine pünktliche Einnahme von Medikamenten erinnert und bei Vergessen die Angehörigen oder den Pflegedienst informiert.
Digitale Pflegeanwendungen werden als Apps für Tablets und Smartphones sowie als browserbasierte Anwendungen für Laptops und PCs angeboten. Sie haben die Aufgabe, Pflegebedürftigen, Familienangehörigen und Pflegeeinrichtungen dabei zu helfen, den Pflegealltag in vielen Bereichen organisatorisch zu erleichtern und den allgemeinen Gesundheitszustand zu verstärken. Mit Wirkung vom 01.01.2022 wurde der Leistungskatalog der Hilfe zur Pflege um DiPA Digitale Pflegeanwendungen erweitert. Beantragt werden kann eine Nutzung bei der Pflegekasse, die dann prüft, ob die Kosten für die jeweilige Software übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige DiPA im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist.