eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird auch digitaler Krankenschein genannt. Mit Wirkung vom 01.01.2023 gilt das digitale eAU-Verfahren als Pflicht und löst den klassischen „gelben Krankenschein“ in Papierform ab. Arbeitgeber müssen seitdem die Arbeitsunfähigkeits-Daten ihrer Mitarbeiter bei deren Krankenkasse auf elektronischem Weg abrufen.

Arbeitsunfähigkeitsdaten werden von vielen Ärzten und Krankenhäusern bereits seit 2021 im eAU-Verfahren übermittelt. Seit Anfang 2022 können Arbeitgeber an diesem Verfahren teilnehmen, das übrigens auch für geringfügig Beschäftigte gilt. Die flächendeckende Einführung der eAU – elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgte zum 01.01.2023.

Um am eAU-Verfahren teilnehmen zu können, benötigen Arbeitgeber ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, eine elektronisch gestützte Ausfüllhilfe oder ein systemuntersuchtes System der Zeiterfassung. Die eAU-Daten werden über einen Kommunikationsserver bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf Anforderung für den jeweiligen Mitarbeiter bereitgestellt. Empfohlen wird, dass der Datenabruf mindestens ein Mal pro Woche automatisiert durchgeführt wird. Ein Datenabruf der eAU-Meldung darf durch Arbeitgeber nur erfolgen, wenn eine Berechtigung dafür vorliegt. Dies setzt ein Beschäftigungsverhältnis sowie eine Mitteilung des Mitarbeiters über eine abrufbare Arbeitsunfähigkeit und deren Zeitspanne voraus. Der Abruf von eAU-Daten außerhalb der Entgeltfortzahlung ist nicht zulässig.

Sinnvoll ist die Abfrage der eAU elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung frühestens einen Kalendertag nach der ärztlichen Feststellung, da die Übermittlung zwischen Arzt und Krankenkasse zeitversetzt erfolgen kann. Verpflichtend sind AU-Bescheinigungen generell ab einer Erkrankung eines Arbeitnehmers über einen Zeitraum von drei Tagen.

Das eAU-Verfahren gilt für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, gesetzliche Krankenkassen und Arbeitgeber. Ausgenommen vom eAU-Verfahren werden Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen, privat versicherte Arbeitnehmer, Minijobber in Privathaushalten und AU-Zeiten, die von Privatärzten oder Ärzten im Ausland festgestellt worden sind.

Arbeitnehmer können auch nach dem 01.01.2023 eine AU-Papierbescheinigung von ihrem Arzt erhalten.

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