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Kombinationsleistungen

Kombinationsleistungen gehören zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Über die Inanspruchnahme von Sachleistungen und Pflegegeld hinaus haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Pflege die Möglichkeit, beide Leistungen miteinander zu kombinieren. Die Kombinationsleistungen werden in § 38 SGB XI geregelt.

Schöpfen Pflegebedürftige, die zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig aus, können sie anteiliges Pflegegeld beantragen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dann nach den abgerufenen Pflegesachleistungen. Durch Kombinationsleistungen sollen Pflegebedürftige mit PG 2, 3, 4 oder 5 die Möglichkeit erhalten, sich sowohl von ambulanten Pflegediensten als auch von pflegenden Angehörigen versorgen lassen zu können.

Die Kombinationspflege ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Festgestellte Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Pflege und Versorgung zu Hause
  • Beanspruchung von Pflegesachleistungen, die nicht voll ausgeschöpft werden
  • Antrag auf Kombinationleistungen bei der Pflegekasse

Die Kombinationsleistung setzt sich aus Sachleistungen und Pflegegeld zusammen. Die Höhe der Geldleistung richtet sich nach dem Pflegegrad und der angewendeten Pflegesachleistungen. Pflegegeld wird für die häusliche Pflege und Versorgung durch Angehörige oder Nahestehende gezahlt. Das von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen überwiesene Pflegegeld kann frei verwendet werden. In der Regel wird das Pflegegeld an die pflegende Person weitergegeben und dient als Aufwandsentschädigung für die häusliche Pflege. Pflegesachleistungen sind hingegen für die häusliche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen. Über Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige also nicht frei verfügen.

Die Kombinationsleistung wird anteilig errechnet. Der Anspruch auf das Pflegegeld verringert sich dabei um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen. Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto geringer wird das Pflegegeld und andersherum.

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