Kur

Eine Kur wird umgangssprachlich auch Rehabilitationsmaßnahme bzw. kurz „Reha“ genannt. In der Fachsprache wird eine Kur jedoch stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme genannt. In der Regel dauert eine Kur mindestens drei Wochen und kann sowohl zur Unterstützung bei der Genesung von einer Krankheit bzw. einem Leiden als auch präventiv im Rahmen der Vorsorge zur Stärkung bei einer geschwächten Gesundheit eingesetzt werden. Bei einer Kur finden Anwendungen mit natürlichen Heilmitteln aus Luft, Erde oder oder Wasser statt, weshalb viele Institutionen in Kurorten oder Heilbädern ansässig sind.

Die Kur selbst ist ein auf die Gesundheit ausgerichteter Aufenthalt in einem Kurort oder Heilbad, bei dem ein breites Spektrum an Therapien durchgeführt werden kann. Die Therapieverfahren orientieren sich dabei an der Schwere der Erkrankung und können auch der Vorsorge, Linderung chronischer Beschwerden oder Rehabilitation dienen. Die in Deutschland befindlichen Kurorte und Heilbäder gelten als Gesundheitskompetenzzentren. Schon der wohnortfremde Aufenthalt fernab des stressigen Alltags kann in Kombination mit den natürlichen Heilmitteln und Heilverfahren zu hohen Heilungserfolgen führen.

Grundlage für eine Kur bildet bei gesetzlich Kranken- und Rentenversicherten das SGB IX, das in § 6 SGB IX auch die einzelnen Träger enthält. Zu den beiden größten Trägern für gesetzlich Versicherte zählen die Deutsche Rentenversicherung und die Krankenkassen. Über die von den Sozialträgern bezuschussten und durchgeführten Kuren und Reha-Maßnahmen können Kuraufenthalte aber auch privat finanziert werden. Hier können Zuschüsse bei der Krankenkasse im Rahmen der ambulanten Vorsorgemaßnahmen beantragt werden.

Die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt keine Kosten mehr für eine Kur, sondern nur für Reha-Maßnamen. Darüber hinaus gibt es jedoch bei der gesetzliche Rentenversicherung noch Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Menschen, die nicht mehr arbeiten, können eine Kur oder eine Reha bei der Krankenkasse beantragen.

Im Weitesten Sinne zählen auch Anschlussheilbehandlungen nach einem Aufenthalt im Krankenhaus zu den Kuren, die häufig nach operativen Eingriffen verordnet werden. Auch hier erfolgen Finanzierungen durch die Krankenversicherungen, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Voraussetzung hierfür ist eine Verordnung durch den behandelnden Arzt im Krankenhaus.

Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- oder aber Reha-Maßnahme können auch pflegende Angehörige haben. Auf Wunsch der Pflegepersonen können auch die Pflegebedürftigen selbst in der gleichen Kur-Einrichtung betreut werden. Auch hier müssen vorab ärztliche Verordnungen erteilt und Anträge gestellt werden, um von den größtmöglichen Zuschüssen zu profitieren.

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