Lockdown

Bei einem Lockdown oder einem Shutdown handelt es sich um eine temporäre und staatlich verordnete Distanzierungsmaßnahme bzw. Massenquarantäne. Bei einem Lockdown wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt, um eine Epidemie oder aber Pandemie einzugrenzen.

Erlassen und angeordnet wird ein Lockdown durch die Regierung oder eine Gesundheitsbehörde, die sich an die Bevölkerung richtet. Die Menschen sollen in der Zeit des Lockdowns möglichst zu Hause bleiben, Kontakte zu anderen einschränken und sich an sicheren Orten aufhalten. Durch die zeitweilige Begrenzung bzw. Aufhebung der Bewegungsfreiheit soll eine räumliche Distanz geschaffen werden, um die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen. Die Maßnahmen eines Lockdowns fallen in den Bereich der nicht-pharmazeutischen Maßnahmen aus dem Infektionsschutz. Bei einem Lockdown kann angeordnet werden, dass Geschäfte, öffentliche Einrichtungen, Versammlungsorte, Freizeitangebote und Bildungseinrichtungen schließen müssen. Es können aber auch abweichende Regelungen, Kontaktverbote, Ausgangssperren und andere Maßnahmen verhängt werden, die dem gleichen Zweck dienen.

Nachdem im 20. Jahrhundert zum Großteil auf Massenquarantänen verzichtet werden konnte, wurden Ende 2019 im Zusammenhang mit der Covid-19 Coronavirus Pandemie in fast allen Ländern der Welt wieder Lockdowns angeordnet. Ein Lockdown gilt als ultima ratio (letzter Ausweg) der Gesundheitsbehörden, um eine akute Infektionsgefahr wieder in den Griff zu bekommen. Dies, zumal ein Lockdown mit nicht unerheblichen Folgen in Bezug auf das soziale Leben, der Wirtschaft, der psychologischen Konstitution und der Gesundheit verbunden sein kann.

Durch die Reduzierung von Kontakten während des Lockdowns soll insbesondere in Gebieten mit hohem Infektionsgeschehen verhindert werden, dass die Erkrankung in andere Regionen, Länder und Staaten verbreitet wird. Vor der Coronavirus Pandemie im Jahr 2019/2020 wurden bereits wegen der Spanischen Grippe, der SARS-Pandemie und der Ebola-Epidemie regionale Lockdowns angeordnet.

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