Patientenverfügung

Durch eine Patientenverfügung wird allen volljährigen Menschen vom Gesetzgeber ein Instrument an die Hand gegeben, durch das sie sich in jeder Lebensphase vorsorglich auf den Fall festlegen können, dass sie durch Krankheit, Unfall oder ähnliche Ereignisse ihre Einwilligungsfähigkeit verlieren.

Geregelt wird in einer Patientenverfügung, inwieweit und ob sie überhaupt eine ärztliche Behandlung oder eine pflegerische Begleitung wünschen. Eine ordnungsgemäße Patientenverfügung gilt gegenüber Betreuern, Bevollmächtigten, Pflegepersonal, Ärzten, Gerichten und anderen Beteiligten als verbindlich. Sind die Ausführungen zu einer konkreten Situation nicht klar gefasst, entscheidet im Zweifel das Gericht als neutrale Instanz. Eine Patientenverfügung kann zu jeder Zeit errichtet werden und ist nicht an ein bestimmtes Krankheitsstadium oder an eine Prognose geknüpft. Durch die schriftlich zu formulierende Patientenverfügung wird für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt, ob und wie in bestimmten Situationen eine Behandlung durch Ärzte erfolgen soll. Insbesondere die Entscheidung, ob in speziellen Fällen lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden sollen, werden in einer Patientenverfügung festgehalten. Nach § 1901 a Abs. 1 BGB handelt es sich somit um eine schriftliche Festlegung von einer volljährigen Person, die aussagt, ob sie in in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese untersagt. Ergänzt werden kann eine Patientenverfügung um Wünsche, Bitten sowie eigene Wertvorstellungen und Einstellung zum Leben oder Sterben.

Gerichtet wird die Patientenverfügung an behandelnde Ärzte, Behandlungsteams, Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter. Sie wird schriftlich verfasst und eigenhändig (oder zusätzlich von einem Notar) unterschrieben. Eine Patientenverfügung kann zu jeder Zeit formlos widerrufen werden, um beispielsweise eine neue Verfügung zu errichten. Dennoch werden mündliche Äußerungen eines Patienten beachtet, um dessen Willen festzustellen. Es ist empfehlenswert, Ärzten, Angehörigen oder Pflegern von der Existenz und dem Aufbewahrungsort der Patientenverfügung zu unterrichten1.

Als hilfreiche Unterstützung bietet das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz auf seinen Internetseiten entsprechende Textbausteine für die Errichtung einer Patientenverfügung an.

24 Stunden Betreuung anfordern

Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches
und kostenloses Angebot über die sog. 24 Stunden Betreuung zu.

Unsere Partner

Bekannt aus

Skip to content