Der Personalschlüssel oder auch Betreuungsschlüssel ist im Bereich der Sozialarbeit oder Kinderbetreuung die Angabe einer Anzahl an Personen, die für die Betreuung, Versorgung und Pflege anderer Personen zur Verfügung stehen. Der Personalschlüssel wird als Zahlenverhältnis 1:x angegeben und zeigt an, dass für „x“ zu betreutende Menschen eine Betreuungsperson zur Verfügung steht. Im Bereich der Pflege wird der Personalschlüssel auch Pflegeschlüssel genannt. Bei den Vorgaben zum Personalschlüssel spielt auch die Qualifikation der Betreuer und Pfleger eine Rolle.
Personalschlüssel in der Pflege
Der Personalschlüssel in stationären Alten- oder Pflegeheimen zeigt das Verhältnis von Bewohner zum Pflegepersonal auf. Er beschreibt, wieviele qualifizierte Vollzeitkräfte für die vorhandenen Bewohner des Heims benötigt werden. In der Altenpflege wird der Personalschlüssel für 24 Stunden sowie sieben Tage die Woche berechnet.
Die von der Politik und den Kostenträgern festgelegten Personalschlüssel werden auf Landesebene geregelt, weshalb es auch innerhalb der Bundesländer zu Abweichungen kommen kann. Pflegeeinrichtungen finanzieren sich über die Einkünfte von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Sozialleistungen. Da die Personalkosten einen hohen Aufwand in der Pflege darstellen, wird das Pflegepersonal möglichst knapp nach Personalschlüssel in die Personalplanung mit einbezogen, um Gewinne zu erzielen. Dies gilt manchmal auch dann, wenn der Pflegeaufwand eigentlich mehr Personal erfordert. So kommt es, dass eine Pflegekraft gleichzeitig sehr viele Pflegebedürftige zu versorgen hat.
In anderen Pflegekonzepten wie beispielsweise der ambulanten Pflege wird kein Personalschlüssel genutzt. Hier muss der Verantwortliche des Pflegedienstes anhand seines Kundenstammes und der individuellen Pflegezeiten selbst die jeweiligen Personalentscheidungen treffen.
Anders als bei verschiedenen ambulanten und stationären Pflegeangeboten kommt eine häusliche 24 Stunden Pflege ohne Personalschlüssel aus. Eingeplant wird immer ein Team aus mehreren Pflegekräften, die sich alle zwei bis drei Monate vor Ort abwechseln und auch immer ein Springer zur Verfügung steht. Bei der 24 Stunden Pflege findet deshalb auch immer eine 1:1 Betreuung statt. Werden Eheleute betreut, kann sich das Verhältnis auch auf 1:2 verändern.