Pflege von Angehörigen

Wenn ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird, kommen Familienangehörige häufig dem Wunsch nach einer häuslichen Versorgung und Pflege nach. Zum Jahresende 2017 waren in Deutschland 3,41 Millionen Menschen im Sinne des SGB XI als pflegebedürftig registriert. Bei mehr als zwei Dritteln wurde die Pflege von Angehörigen erbracht. Pflegende Angehörige werden daher in der Öffentlichkeit auch häufig als „größter Pflegedienst der Nation“ bezeichnet.

Die Pflege von Angehörigen ist naturgemäß mit psychischen, physischen und wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden. Für das Erlernen von pflegerischem Fachwissen werden von zahlreichen Anbietern Pflegekurse für Angehörige angeboten.

Die Pflege von Angehörigen wird auch vom Gesetzgeber unterstützt. So können beispielsweise Pflegegeld und Pflegesachleistungen die häusliche Pflege von Angehörigen unterstützen. Beim Pflegegeld handelt es sich um eine monatlich durch die Pflegeversicherung auszuzahlende Sozialleistung, während Pflegesachleistungen infrage kommen, wenn während der Pflege von Angehörigen zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst involviert werden muss. Die jeweilige Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

Die Einstufung in einen Pflegegrad kann unter Umständen auch einen Anspruch auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen begründen, die wiederum die Pflege von Angehörigen erleichtern können. Durch diese Maßnahmen lassen sich behindertengerechte Anpassungen vornehmen. Ergänzt werden kann die Ausstattung zur Pflege durch Pflegehilfsmittel.

Wenn pflegende Angehörige selbst einmal erkranken, Urlaub machen möchten oder aus anderen Gründen ihren Aufgaben nicht nachkommen können, kommt eine Unterstützung durch die Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Nachtpflege in Betracht. Teilweise finden diese Angebote in stationären Einrichtungen statt. Über den Entlastungsbetrag werden Angebote zur Unterstützung im Alltag abgegolten, während die Pflegeversicherung auch eine soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen ermöglicht. Damit die Pflege von Angehörigen mit dem eigenen Beruf vereinbart werden kann, erlauben Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und Pflegeunterstützungsgeld entsprechende Freistellungs- und Ausgleichsmöglichkeiten.

Die 24 Stunden Betreuung von CareWork bietet eine preiswerte Möglichkeit zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.

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