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Pflegehilfsmittel

Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Gerätschaften und Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden bei Pflegebedürftigen lindern oder dazu beitragen sollen, dass den Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung ermöglicht wird. Im Rahmen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, sofern sie nicht aufgrund einer Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bei der Pflegeversicherung wird in Bezug auf Pflegehilfsmittel in technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Notrufsysteme oder Lagerungshilfen und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel unterschieden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

Welche Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt oder ausgeliehen werden können, kann dem Pflegehilfsmittel-Verzeichnis entnommen werden. Die Kosten für technische Hilfsmittel sind bei Pflegebedürftigen über 18 Jahre mit einem Eigenanteil von 10 % verbunden, der jedoch pro Pflegehilfsmittel auf einen Betrag in Höhe von 25,00 € beschränkt wird. Größere Pflegehilfsmittel können in der Regel ohne zusätzlich zu entrichtende Gebühr ausgeliehen werden.

Die Pflegekasse erstattet die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 40,00 €. (Stand: 2020)

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