Pflegestützpunkt

Ein Pflegestützpunkt ist eine neutrale und wohnortnahe Beratungsstelle, die Pflegebedürftige und deren familiäre Pflegepersonen in allen Phasen der Pflege umfassend unterstützt. Pflegestützpunkte wurden gesetzlich geschaffen, um die Vielzahl an Leistungen und Hilfsangeboten in Deutschland zu bündeln und transparent zu machen.

Der Pflegestützpunkt wird gemeinsam von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie den Kommunen getragen. Das zentrale Ziel ist es, Ratsuchenden eine kostenlose und umfassende Beratung aus einer Hand zu ermöglichen. Hier erfolgt eine objektive Orientierungshilfe im komplexen Pflegesystem, frei von kommerziellen Interessen.

 

Arbeiten im Pflegestützpunkt Fachkräfte?

Die Besetzung eines Pflegestützpunktes ist bewusst interdisziplinär angelegt, um alle Aspekte der Pflege abdecken zu können. Es arbeiten dort:

  • Pflegeberater (nach § 7a SGB XI): Hierbei handelt es sich oft um examinierte Pflegefachkräfte (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger) mit einer zusätzlichen, speziellen Qualifikation zur Pflegeberatung. Sie sind die primären Ansprechpartner für alle pflegefachlichen Fragen. Sie verfügen über Kenntnisse über die verschiedenen Pflegegrade, die Kataloge der Pflegesachleistungen und die Bedarfsermittlung für Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  • Sozialberater / Sozialarbeiter: Diese Fachkräfte bringen ihre Kenntnisse im Bereich der Sozialgesetzgebung ein. Sie beraten zu sozialrechtlichen Fragen, wie ergänzenden Leistungen (z. B. Hilfe zur Pflege nach SGB XII), gesetzlichen Ansprüchen (z. B. Familienpflegezeit), Rehabilitation oder der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises.
  • Mitarbeiter der Krankenkassen / Pflegekassen: In vielen Pflegestützpunkten sind Mitarbeiter der kooperierenden Kassen direkt vor Ort tätig, um Antragsstellungen zu vereinfachen und direkt über Leistungsansprüche zu informieren.

Die Aufgabe der Beraterinnen und Berater geht über reine Auskunft hinaus. Sie übernehmen eine Lotsenfunktion im Pflegesystem:

  • Bedarfserfassung: Ermittlung des konkreten, individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarfs.
  • Versorgungsplanung: Erstellung eines individuellen, koordinierten Versorgungsplans, der ambulante Dienste, Tagespflege und Entlastungsangebote sinnvoll miteinander verbindet.
  • Unabhängigkeit: Die Beratung ist gesetzlich als unabhängig und kostenlos festgelegt, um sicherzustellen, dass die Empfehlungen stets dem Wohl der pflegebedürftigen Person dienen und nicht kommerziellen Interessen folgen.

 

Das Leistungsspektrum im Pflegestützpunkt

Die Beratung in einem Pflegestützpunkt ist stets individuell auf die persönliche Situation zugeschnitten. Die Fachkräfte dort unterstützen bei der Bewältigung des gesamten Pflegeprozesses von der Antragstellung bis zur langfristigen Organisation.

Der Pflegestützpunkt führt zunächst eine detaillierte Analyse des individuellen Hilfebedarfs durch, da die Bedürfnisse in jeder Situation anders sind.

Beispiel: Eine pflegende Angehörige betreut ihren Vater (Pflegegrad 3), der nach einem Krankenhausaufenthalt dringend pflegerische Hilfsmittel benötigt und zusätzlich Unterstützung bei der Haushaltsführung. Der Pflegestützpunkt berät nicht nur zur Beantragung des Pflegegeldes, sondern zeigt auf, welche Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollator) die Krankenkasse übernimmt und wie der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) für die Beauftragung hauswirtschaftlicher Dienste genutzt werden kann. Die Berater des Pflegestützpunktes erstellen zusammen mit den Ratsuchenden einen Versorgungsplan, der alle medizinischen, pflegerischen und sozialen Dienste koordiniert und aufeinander abstimmt.

Die Experten im Pflegestützpunkt klären darüber hinaus umfassend über die finanziellen Ansprüche auf, die der pflegebedürftigen Person zustehen:

  • Leistungen der Pflegeversicherung: Detaillierte Auskünfte werden über die unterschiedlichen Leistungsarten wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen erteilt und wie diese am sinnvollsten eingesetzt werden.
  • Ergänzende Hilfen: Wenn die Mittel der Pflegeversicherung nicht ausreichen, informiert der Pflegestützpunkt auch über nachrangige Sozialleistungen, etwa die Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), oder die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sowie Möglichkeiten steuerlicher Entlastungen.

Der Pflegestützpunkt fungiert nicht zuletzt als Koordinationsstelle zwischen allen Akteuren im regionalen Pflegenetzwerk:

Beispiel: Eine Ehepartnerin benötigt eine Woche Erholung und möchte für ihren Mann die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Der Pflegestützpunkt vermittelt qualifizierte, zugelassene Tagespflegeplätze oder einen ambulanten Pflegedienst, der die Vertretung übernimmt, und hilft bei der korrekten Abrechnung dieser Leistung mit der Pflegekasse. Zudem werden Kontakte zu lokalen Selbsthilfegruppen, ehrenamtlichen Diensten oder zu Angeboten wie „Essen auf Rädern“ hergestellt.

 

Wo befindet sich der zuständige Pflegestützpunkt?

Pflegestützpunkte sollen flächendeckend verfügbar sein. Sie befinden sich häufig in den Räumlichkeiten von Stadt- oder Kreisverwaltungen (z. B. in Gesundheits- oder Sozialämtern) oder als eigenständige Beratungsstellen.

Um den nächstgelegenen Standort zu finden, kann bei der eigenen Pflegekasse oder bei der örtlichen Kommunalverwaltung nachgefragt werden. Es wird empfohlen, vor einem Besuch telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um eine individuelle und ausführliche Beratungszeit sicherzustellen.

 

Wer bezahlt die Beratung im Pflegestützpunkt?

Die Inanspruchnahme der Leistungen im Pflegestützpunkt ist für alle Bürgerinnen und Bürger völlig kostenfrei.

Die Kosten für die Beratung werden von den Trägern, also den Kassen und Kommunen, übernommen. Die Berater handeln im Auftrag des Gesetzes, um eine neutrale und produktunabhängige Beratung zu gewährleisten. Es spielt keine Rolle, bei welcher Kasse eine Versicherung besteht oder welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person hat; die Beratungsleistung ist ein gesetzlich garantierter Service, für den keine Gebühren oder Zuzahlungen anfallen.

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