PSG II – Zweites Pflegestärkungsgesetz

Seit Anfang 2017 gelten durch das PSG II abgekürzte Zweite Pflegestärkungsgesetz grundlegende Veränderungen im Pflegesystem. Grundlage des PSG II ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich heute stärker an den Bedürfnissen, der individuellen Situation, den Fähigkeiten und den Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen orientiert. Unabhängig von körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen erhalten durch das PSG II alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Gleichzeitig neu eingeführt wurden die neuen fünf Pflegegrade und das neue Begutachtungsinstrument NBA. Durch die Neuerungen wird die individuelle Situation von Menschen und ihrer Versorgung detaillierter eingeschätzt, wobei ein besonderes Augenmerk dabei Menschen mit Demenz zukommt. Statt wie vorher nur körperliche Beeinträchtigungen zu berücksichtigen und den Pflegebedarf „in Minuten“ zu errechnen, beurteilen die Gutachter des MDK oder von MEDICPROOF heute die Selbstständigkeit und Alltagskompetenz, wovon Menschen mit demenziellen Erkrankungen profitieren.

 

Wichtige Änderungen seit Einführung des PSG II

Pflegebedürftige, die im Jahr 2016 bereits eine Pflegestufe innehatten, wurden durch das PSG II ab 2017 nicht schlechter gestellt. Versicherte mit anerkannter Pflegestufe wurden automatisch und ohne erneute Begutachtung in einen Pflegegrad eingeteilt.

Mit Einführung des PSG II wurden auch nahezu alle Leistungen aus der Pflegeversicherung überarbeitet und angehoben. Dies betrifft u.a. auch das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, Leistungen bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, Leistungen für die Tages- und Nachtpflege sowie auch die Leistungen bei stationärer Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim.

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