Rehabilitation

In der Medizin wird unter dem Begriff der Rehabilitation die Wiederherstellung der physischen und psychischen Fähigkeiten verstanden. Unter eine Rehabilitation – umgangssprachlich häufig kurz „Reha“ genannt – fallen alle medizinischen Maßnahmen und Leistungen, die eine Erkrankung beseitigen, mindern, ausgleichen oder abwenden sollen. Rehabilitationen können auch dem Ausgleich oder der Minderung einer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung dienen und vor diesem Hintergrund Verschlechterungen des Gesundheitszustandes verhindern bzw. Folgen abmildern. Eine Reha soll bei akuten oder chronischen Krankheiten, nach einer Operation oder nach einem Unfall dabei helfen, den ursprünglichen Gesundheitszustand wieder herzustellen. Patienten sollen durch die Maßnahme die Möglichkeit erhalten, wieder an ihrem normalen Alltag teilnehmen zu können.

Rehabilitationen können sowohl stationär in Rehabilitationskliniken als auch ambulant durch Vorsorgeeinrichtungen erfolgen. Wer Leistungen aus der Rehabilitation in Anspruch nehmen möchte, sollte mit den behandelnden Ärzten sprechen. Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Verordnung und ein entsprechender Antrag an den zuständigen Sozialversicherungsträger, der über die Bewilligung entscheidet.

Bei einer stationären Rehabilitation wohnen Patienten für die Dauer der Maßnahme in der darauf spezialisierten Einrichtung und werden dort behandelt und versorgt. Bei der ambulanten Rehabilitation suchen Patienten regelmäßig bzw. täglich ein Rehazentrum oder eine Rehaklinik auf und erhalten vor Ort die erforderlichen Leistungen. In seltenen Fällen können mobile Ärzte und Therapeuten auch zur häuslichen Rehabilitation Patienten zu Hause aufsuchen.

Die geriatrische Rehabilitation ist darauf ausgerichtet, dass ältere Menschen nach einer Krankheit oder einem Unfall so lange wie möglich in ihrem Zuhause leben und am normalen Alltag teilnehmen können. Rehabilitationen für Eltern umfassen Maßnahmen wie Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren und stellen Pflichtleistungen von den Krankenkassen dar. Bei medizinischer Notwendigkeit werden sie also von der Krankenkasse bezahlt. Zu den anderen Leistungsträgern gehören bei Rehabilitationen die Rentenversicherung sowie die Unfallversicherung.

Patienten können gegenüber dem jeweiligen Träger oder der Krankenkasse Wünsche in Bezug auf eine bestimmte Reha-Einrichtung übermitteln. Die Entscheidung obliegt jedoch nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit dem jeweiligen Träger. Zuzahlungen müssen alle Patienten über 18 Jahre leisten, da eine vollständige Befreiung nicht möglich ist. Zuzahlungen sind häufig auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, wobei auch vorher geleistete Zuzahlungen angerechnet werden können. Beim Erreichen der individuellen Belastungsgrenze kommt eine Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen für das restliche Kalenderjahr in Betracht.

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