Rentenversicherung

Wenn von der Rentenversicherung gesprochen wird, ist in der Regel die GRV – also die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland – gemeint. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um einen Bestandteil der staatlichen Sozialversicherung. Sie dient der Altersvorsorge aller Versicherten und basiert auf einem Umlageverfahren. Das Umlageverfahren beinhaltet, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nicht von den Rentenkassen angesammelt oder zurückgelegt werden, sondern direkt an die aktuellen Rentner fließen. Reichen die Beitragseinnahmen in der Rentenversicherung nicht aus, um allen Anspruchsberechtigten Rente auszuzahlen, so gleicht der Staat die fehlende Differenz durch Einnahmen aus Steuergeldern aus.

Beiträge in die Rentenversicherung werden durch die Versicherten als Arbeitnehmer eingezahlt. Bei Arbeitsverhältnissen zahlen sowohl Versicherte als auch Arbeitgeber monatlich Beiträge ein. Auch freiwillig Versicherten ist es möglich, Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Rehabilitationsmaßnahmen, um die Arbeitskraft wieder herzustellen. Die Höhe der jeweiligen Rente wird über die Rentenformel berechnet. Der Beitragssatz für die Rentenversicherung wird von der Regierung bestimmt. Die Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen in Abhängigkeit ihres Einkommens jeden Monat einen Beitrag in die Rentenkasse ein. Die Hälfte dieses Rentenbeitrages wird bei versicherten Arbeitnehmern vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen. Jede Einzahlung in die Rentenversicherung wird durch Rentenpunkte auf einem persönlichen Rentenkonto, das für jeden einzelnen Versicherten geführt wird, festgehalten.

Ob die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Lebensabend finanziell absichern können, ist nicht sicher. Durch den demografischen Wandel gibt es immer mehr ältere Menschen und Rentner – dafür aber immer weniger junge Menschen und Arbeitnehmer. Dies kann zu einer Belastung des Rentensystems führen, weshalb mit Beitragserhöhungen, Reduzierung der Rentensteigerungen und Erhöhungen des Renteneintrittsalters gerechnet werden muss. Aus diesen Gründen wird die gesetzliche Rentenversicherung zwar als wertvoller Zweig der deutschen Sozialversicherung betrachtet, aber auf der anderen Seite auch angeraten, zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche oder private Altersvorsorge zu wählen.

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