Pflegende Angehörige stoßen bei der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder häufig an ihre Grenzen. Durch das Konzept der Tagespflege kann Entlastung geschaffen werden.
Die Tagespflege ist – wie übrigens auch die Nachtpflege – in § 41 SGB als Angebot für eine Betreuung von Pflegebedürftigen über Tag geregelt. Hiernach haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in einer Einrichtung der Tagespflege, wenn die häusliche Versorgung nicht in einem ausreichenden Umfang gewährleistet werden kann oder wenn Tagespflege zur Ergänzung bzw. Stärkung der häuslichen Pflege beitragen kann. Die teilstationäre Tagespflege umfasst auch die Beförderung von zu Hause zur Einrichtung und zurück.
Die Kosten für die Tagespflege richten sich nach der Einrichtung, der Region und dem gewählten Leistungspaket. Durchschnittlich müssen mit Beträgen zwischen 50,00 € und 95,00 € pro Tag gerechnet werden. Darin enthalten ist die pflegerische Grundversorgung. Die Fahrtkosten übernimmt bis zu einer bestimmten Grenze die Pflegeversicherung. Kosten für Mahlzeiten und Betreuung müssen selbst getragen werden.
Einrichtungen für Tagespflege sind spezialisierte Angebote. Es gibt solitäre Tagespflege in separaten Einrichtungen mit einem umfangreichen Beschäftigungsangebot. Die eingestreute Tagespflege findet in Pflegeheimen statt. Hier steht der Austausch zwischen Bewohnern und Tagespflegegästen im Fokus.
Eine qualitativ hochwertige Tagespflege entlastet nicht nur pflegende Angehörige, sondern erhöht auch die Lebensqualität von Pflegebedürftigen. Oftmals werden Maßnahmen durchgeführt, um Fähigkeiten zu erhalten oder zu schulen. Neben der Pflege und Betreuung bieten viele Einrichtungen auch Mahlzeiten, Freizeit- und Beschäftigungsprogramme an.
Letztendlich bietet sich die Tagespflege für allein lebende Pflegebedürftige an, damit sie nicht vereinsamen. Aber auch vergessliche Pflegebedürftige, die Essen und Trinken vergessen, sind in einer Tagespflege Einrichtung gut aufgehoben. Nicht zuletzt profitieren Pflegebedürftige mit kognitiven Einschränkungen oder geistigen Behinderungen von dem Pflegekonzept. Betroffene von Demenz sind sicher aufgehoben. Viele Einrichtungen haben sich auf die Betreuung von Menschen mit Demenz spezialisiert.