Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein juristisches Dokument, mit dem eine volljährige Person als Vollmachtgeber eine andere Person als bevollmächtigte Person ermächtigt, im Falle der eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Diese Handlungsunfähigkeit kann beispielsweise durch schwere Krankheit, Unfall oder fortgeschrittene Demenz eintreten.

Die Vollmacht ist das zentrale Instrument der Selbstbestimmung in der Pflegevorsorge. Sie wird erteilt, solange die volle Geschäftsfähigkeit besteht, und tritt meist dann in Kraft, wenn die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Sie ermächtigt die Vertrauensperson, sofort rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen.

 

Wann ist eine Vorsorgevollmacht notwendig?

Der wichtigste Grund für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist die Vermeidung der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner oder volljährige Kinder automatisch berechtigt sind, rechtliche Erklärungen für einen nicht mehr entscheidungsfähigen Angehörigen abzugeben. Ohne eine gültige Vollmacht muss das Betreuungsgericht zwingend einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der nicht immer die gewünschte Vertrauensperson sein muss.

Durch die Vorsorgevollmacht wird die Wahl der Vertrauensperson gewährleistet. Das Betreuungsgericht ist an diese persönliche Entscheidung gebunden, solange die benannte bevollmächtigte Person entsprechend geeignet ist. Zudem sichert die Vollmacht schnelle Handlungsfähigkeit im Notfall, da notwendige medizinische oder finanzielle Maßnahmen ohne die zeitlichen Verzögerungen gerichtlicher Verfahren eingeleitet werden können.

 

Formelle Anforderungen und Erstellung der Vorsorgevollmacht

Die gesetzlichen Regelungen sehen zur Wirksamkeit der Vollmacht keine zwingend notarielle Form vor. Die Vorsorgevollmacht muss jedoch schriftlich erstellt werden, um wirksam zu sein. Dies beinhaltet die eigenhändige Unterschrift der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers sowie die Angabe von Datum und Ort. Obwohl nicht zwingend erforderlich, wird die Erstellung in Gegenwart von Zeugen oder die handschriftliche Niederschrift des Textes empfohlen, um später die Echtheit und den freien Willen zu belegen.

Obwohl die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung nicht immer vorgeschrieben ist, ist sie in der Praxis anzuraten. Bei Immobiliengeschäften (z. B. Verkauf eines Hauses) oder der Aufnahme von Darlehen verlangen beispielsweise das Grundbuchamt und viele Banken zwingend eine notarielle Beurkundung der gesamten Vollmacht oder zumindest eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift. Der Notar prüft zudem die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Errichtung und gewährleistet eine juristisch korrekte und umfassende Formulierung.

 

Inhalt und zu regelnde Bereiche in der Vorsorgevollmacht

Die Vollmacht sollte so präzise wie möglich formuliert werden, um der bevollmächtigten Person umfassende Handlungssicherheit zu geben. Sie muss die Bereiche klar benennen, für die die Vertretung gelten soll.

Einige Bereiche sind besonders wichtig und sollten explizit in die Vollmacht aufgenommen werden:

  • Gesundheitssorge und Heilbehandlung: Dies umfasst die Einwilligung in oder die Ablehnung von medizinischen Maßnahmen, Operationen oder Behandlungen. Zudem wird das Einsichtsrecht in Krankenunterlagen und das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten geregelt. Auch Entscheidungen über den Aufenthaltsort (z. B. Verlegung in ein Pflegeheim oder Krankenhaus) sind hier zu erklären. Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen benötigen zusätzlich eine richterliche Genehmigung.
  • Vermögenssorge: Dieser Bereich ermächtigt zur Verfügung über Konten und Vermögen, zur Verwaltung von Wertpapieren, zur Regelung von Miet- und Versicherungszahlungen sowie zur Vertretung gegenüber Banken und Finanzdienstleistern.
  • Wohnungsangelegenheiten: Die Vollmacht sollte die bevollmächtigte Person ermächtigen, Mietverträge zu kündigen oder abzuschließen und notwendige Umzüge oder Wohnungsauflösungen zu organisieren.
  • Vertretung vor Behörden: Hierdurch wird die Vertretung gegenüber allen Ämtern und Behörden wie Sozialämtern, Rentenversicherungen oder Pflegekassen sichergestellt.

Es muss zudem intern geregelt werden, ob die Vollmacht sofort und mit der Weisung, sie nur im Bedarfsfall zu nutzen oder erst beim Eintritt der Geschäftsunfähigkeit wirksam wird, und ob sie widerruflich oder unwiderruflich ist.

 

Aufbewahrung und zentrale Registrierung

Die praktische Verfügbarkeit der Vollmacht im Notfall ist wichtig für ihre Wirksamkeit.

Das Originaldokument sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der der bevollmächtigten Person jederzeit bekannt und zugänglich ist. Eine einfache Kopie ist oft nicht ausreichend, um die Rechtswirksamkeit gegenüber Dritten, z. B. Banken, zu belegen.

Um sicherzustellen, dass die Vollmacht auch von Gerichten gefunden wird, sollte sie im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registriert werden. Das Betreuungsgericht fragt das ZVR vor jeder Betreuungsanordnung routinemäßig ab. Ist die Existenz der Vollmacht dort registriert, wird kein gesetzlicher Betreuer bestellt, da der Wille des Vollmachtgebers bekannt ist.

Die Registrierung kann über einen Notar oder direkt beim ZVR erfolgen.

Es wird außerdem empfohlen, die Vorsorgevollmacht durch eine Patientenverfügung zu ergänzen, die die medizinischen Wünsche, beispielsweise zu lebenserhaltenden Maßnahmen, für den Ernstfall konkretisiert.

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