Wohn- und Betreuungsvertrag

Ein Wohn- und Betreuungsvertrag regelt in Senioren-Wohngemeinschaften oder ähnlichen Wohnformen die Überlassung von Wohnraum in Kombination mit Pflegeleistungen oder Betreuungsleistungen. Wohn- und Betreuungsverträge werden nach Maßgabe des WBVG – Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz geschlossen, das die Rechte von Verbrauchern schützt und Details wie Kündigungsfristen oder Informationspflichten regelt.

In Wohn- und Betreuungsverträgen findet das WBVG als Verbraucherschutzgesetz Anwendung und soll vor Benachteiligungen durch Betreiber von stationären Einrichtungen schützen. Geregelt werden im Gesetz zusätzlich zivilrechtliche Angelegenheiten, die früher im Heimgesetz festgelegt waren.

Der Vertrag selbst muss die überlassenen Wohnräume sowie die Pflege- und Betreuungsleistungen detailliert auflisten und angeben, welche Kosten für welche Leistungen abgerechnet werden. Außerdem müssen Angaben zu Sonderkündigungsrechten oder fristgemäßen Kündigungen enthalten sein.

Vor dem Abschluss eine Wohn- und Betreuungsvertrages müssen Betreiber von stationären Einrichtungen umfassend über alle Leistungen und Kosten informieren. Zu unterscheiden ist der Wohn- und Betreuungsvertrag vom Heimvertrag, der nur für das Wohnen und Versorgen im Heim abgeschlossen wird, und dem Pflegevertrag, der beispielsweise für die ambulante Pflege in Betracht kommt.

 

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