Seniorenassistenz

Seniorenassistenz bezeichnet ein Dienstleistungsangebot, das darauf abzielt, älteren Menschen ein möglichst langes, selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Es stellt eine Ergänzung zu medizinischen und pflegerischen Leistungen dar und füllt eine Lücke zwischen reiner Haushaltshilfe und intensiver Pflege.

Die Tätigkeitsfelder der Seniorenassistenz sind vielfältig und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person. Sie umfassen in der Regel die Begleitung im Alltag, die Förderung sozialer Teilhabe und die Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Aktivitäten wie Spaziergänge, kulturelle Besuche oder die Teilnahme an Veranstaltungen, um Vereinsamung vorzubeugen und soziale Kontakte zu fördern. Ebenso beinhaltet sie Hilfestellungen bei alltäglichen Besorgungen, Arztbesuchen, Behördengängen und der Kommunikation mit Dienstleistern. Die Seniorenassistenz kann auch die Unterstützung bei der Nutzung moderner Kommunikationstechnologien oder Gedächtnistraining umfassen. Leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind oft Teil des Leistungsangebots, gehen jedoch über die reine Reinigung hinaus und konzentrieren sich auf die Unterstützung des Seniors im Alltag. Vergleichbar sind die Angebote der Seniorenassistenz mit der stundenweisen Betreuung.

Zentrale Ziele der Seniorenassistenz sind die Steigerung der Lebensqualität älterer Menschen, die Erhaltung ihrer Eigenständigkeit und die Entlastung pflegender Angehöriger. Durch individuelle Betreuung und Aktivierung wird die Möglichkeit geschaffen, einen Heimaufenthalt zu vermeiden oder hinauszuzögern.

Für die Ausübung der Seniorenassistenz sind neben Lebenserfahrung und guten Umgangsformen insbesondere Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Geduld und Belastbarkeit erforderlich. Eine abgeschlossene Ausbildung, oft in Form spezialisierter Lehrgänge, vermittelt notwendiges psychologisches Basiswissen, Kenntnisse in Bezug auf altersbedingte Veränderungen, rechtliche Rahmenbedingungen und erste Hilfe. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist in der Regel erforderlich, da es sich um eine Vertrauenstätigkeit handelt.

Die Finanzierung von Seniorenassistenz kann unter bestimmten Voraussetzungen über Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen, beispielsweise durch den Entlastungsbetrag, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, sofern ein entsprechender Pflegegrad vorliegt. Der Beruf wird häufig auf selbstständiger Basis ausgeübt, wobei die Stundensätze je nach Anbieter und Region variieren. Es ist zu beachten, dass der Begriff „Senioren-Assistent“ rechtlich bisher nicht geschützt ist, weshalb bei der Auswahl auf qualifizierte Anbieter und entsprechende Zertifikate geachtet werden sollte. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Leistungen der Seniorenassistenz mit der Pflegekasse abgerechnet werden sollen. Nur die Leistungen von zugelassenen Anbietern wie beispielsweise der CareWork & SHD werden von den Pflegekassen anerkannt und erstattet.

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