Pflegegrad bei Schwerbehinderung

Home » Blog » Pflegegrad bei Schwerbehinderung

12.06.2025

Es gibt Menschen, die mit einer Behinderung ihren Alltag noch weitestgehend eigenständig bewältigen können. Andere wiederum sind wegen körperlicher oder psychischer Behinderungen auf intensive Betreuung und Unterstützung angewiesen. Zu den häufigsten Gründen für eine Schwerbehinderung gehören seelische, geistige oder körperliche Einschränkungen. Allerdings führen Behinderungen nicht automatisch auch zu einer Pflegebedürftigkeit. Fakt ist, dass mit dem GdB – also Grad der Behinderung – auch die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit ansteigt. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad kann den Alltag von Schwerbehinderten stark vereinfachen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung sind nicht automatisch pflegebedürftig
  • Besteht ein Unterstützungsbedarf, sollte auch die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad beantragt werden
  • Beantragt wird die mit dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der zuständigen Pflegekasse
  • Eine Voraussetzung hierfür ist, dass der Pflegebedarf über sechs Monate oder dauerhaft besteht
  • Nach Antragstellung erfolgt eine Pflegebegutachtung, bei der die Gutachter des Medizinischen Dienstes die Einschränkungen in der Selbstständigkeit feststellen
  • Je nach Höhe des Pflegegrades stehen Betroffenen mit Behinderungen verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung zu

Warum sollten Menschen mit Behinderungen einen Pflegegrad beantragen?

Die Pflegeversicherung sieht unterschiedliche Leistungen für Pflegebedürftige vor. Hierzu zählen u.a. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Um von den Leistungen profitieren zu können, muss die Pflegebedürftigkeit festgestellt und die Einteilung in einen Pflegegrad vorgenommen werden. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse die Gutachter vom Medizinischen Dienst mit der Pflegebegutachtung, bevor die Pflegekasse per Bescheid einen der fünf Pflegegrade mitteilt. Ausschlaggebend für die Höhe des Grades ist die (noch) vorhandene Selbstständigkeit von Antragstellern:

Der Pflegegrad ist Voraussetzung, um Leistungen von der Pflegekasse zu beanspruchen. Nach Zuteilung eines Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige Zugriff auf verschiedene Unterstützungsangebote wie beispielsweise

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • technische Pflegehilfsmittel

Leider stehen nicht alle Pflegeleistungen schon ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Bei vielen Unterstützungsangeboten wie dem Pflegegeld oder den Sachleistungen gilt mindestens Pflegegrad 2 als Voraussetzung.

 

Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?

Grundsätzlich sollten Menschen einen Pflegegrad beantragen, wenn sie regelmäßig Hilfe und Unterstützung von anderen benötigen. Bei Behinderungen oder Schwerbehinderungen ist dies häufig der Fall. Ein Pflegegrad sollte auf jeden Fall beantragt werden, wenn

  • Unterstützung beim Ausziehen oder Anziehen erforderlich ist
  • bei der Zubereitung von Speisen und Getränken Hilfe notwendig ist oder auch bei der Nahrungsaufnahme unterstützt werden muss
  • es mit mit aufstehen, Treppen laufen oder das Haus verlassen alleine nicht mehr funktioniert
  • die Körperpflege eigenständig nicht mehr möglich ist
  • selbst einfache Tätigkeiten im Haushalt und im Alltag nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können

Bei Vorhandensein von Unterstützungsbedarf ist der Antrag auf Pflegeleistungen nicht nur sinnvoll, sondern wichtig.

 

Pflegegradantrag trotz Schwerbehinderung?

Ein bereits vorhandener Schwerbehindertenausweis und ein Pflegegrad schließen sich nicht aus, sondern können sich sogar ergänzen. Menschen mit einer Schwerbehinderung sind in der Regel in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt, was als Voraussetzung für einen Pflegegrad gilt. Auch Pflegebedürftige sollten darüber nachdenken, bei umfangreicherem Unterstützungsbedarf einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt zu beantragen. Mit einem Schwerbehindertenausweis profitieren Betroffene von Nachteilsausgleichen, während bei einem festgestellten Pflegegrad Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden können. Beides geht gleichzeitig und kann den Alltag erheblich erleichtern.

 

Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei Behinderung

Ein Pflegegrad wird nur erteilt, wenn eine in § 15 SGB XI festgelegte Schwere des Pflegebedarfs vorliegt. Ausschlaggebend sind hierfür die von den Gutachtern ermittelten Punktewerte im Pflegegutachten. Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens über sechs Monate oder dauerhaft bestehen. Außerdem müssen Versicherte in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

 

Der Ablauf: vom Antrag bis zum Pflegegrad

Der Antrag auf Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die ihren Sitz im Regelfall bei der Krankenkasse hat. Es gibt vorgefertigte Formulare, die dort abgeholt oder online heruntergeladen werden können. Das Formular heißt „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ und muss sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben werden. Können Antragsteller nicht mehr selbst unterschreiben, ist es möglich, dass Bevollmächtigte mit Vollmacht oder Vorsorgevollmacht dies erledigen. Die entsprechende Vollmacht muss dem Antrag beigefügt werden.

Nach Einreichung des Antrages wird von der Pflegekasse die Pflegebegutachtung eingeleitet. Für die Begutachtung sollten möglichst alle wichtigen Dokumente wie beispielsweise Schwerbehindertenausweis, Arztberichte, Krankenhausberichte, Pflegedokumentationen, Medikamentenlisten oder Hilfsmittel-Listen bereitgelegt werden. Diese Unterlagen helfen den Gutachtern, die Selbstständigkeit von Antragstellern einzuschätzen. Überprüft wird dies anhand von einzelnen Modulen wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung sowie Bewältigung bzw. selbstständiger Umgang mit Krankheiten oder Therapien und Alltagsleben mit sozialen Kontakten. In der Begutachtung verleihen die Gutachter in jedem Modul Punktewerte, die nach Gewichtung und Summierung eine Summe ergeben, die eine Einordnung in einen Pflegegrad ermöglichen. Je höher diese Punktzahl ausfällt, desto höher ist später auch der Pflegegrad.

Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Betroffene innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen. Und auch dann, wenn sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert hat und der Pflegebedarf dadurch gestiegen ist, kann mit einem Höherstufungsantrag ein höherer Pflegegrad beantragt werden. Beim Antrag auf Höherstufung handelt es sich um das gleiche Formular, bei dem das Kreuzchen an der „Höherstufungs-Stelle“ gemacht werden muss. Nach diesem Antrag kann die Pflegekasse nach Aktenlage entscheiden oder eine erneute Pflegebegutachtung beauftragen.

 

Leistungen für Schwerbehinderte mit Pflegegrad

Die Pflegekasse unterscheidet nicht zwischen Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und anderen Pflegebedürftigen. Die Leistungen der Pflegekasse haben das Ziel, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern und allen Beteiligten den Pflegealltag zu erleichtern. Einige Leistungen werden erst ab Pflegegrad 2 gewährt, da in den höheren Pflegegraden von einem höheren Unterstützungsbedarf ausgegangen wird. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen auch die Leistungen aus:

Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege
1 0 € 0 € 131 €
2 347 € 796 € 805 €
3 599 € 1.497 € 1.319 €
4 800 € 1.859 € 1.855 €
5 990 € 2.299 € 2.096 €

 

Zusätzlich können weitere Entlastungsleistungen für Menschen mit Schwerbehinderung und pflegende Angehörigen von Vorteil sein:

 

Pflegegrad
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 0 € 131 €
2 721 € 1.854 € 1.685 € 131 €
3 1.357 € 1.854 € 1.685 € 131 €
4 1.685 € 1.854 € 1.685 € 131 €
5 2.085 € 1.854 € 1.685 € 131 €

Tipps für einen Pflegegrad bei Schwerbehinderung

Die Leistungen der Pflegekasse können den Alltag sinnvoll entlasten, weshalb der Antrag auf Pflegegrad möglichst schnell gestellt werden sollte. Das Antragsverfahren ist kostenlos, weshalb niemand zögern sollte. Wenn der Bescheid über den Pflegegrad ergangen ist, sollten sich Pflegebedürftige, pflegende Angehörige oder Pflegepersonen mit den verschiedenen Leistungen auseinandersetzen. Fragen zu den Leistungsangeboten beantwortet die Pflegekasse selbst oder auch Pflegestützpunkte, die es in fast allen Städten gibt.

Einige Leistungen können miteinander kombiniert werden. Schwerbehinderte haben nicht selten einen umfangreichen Pflegebedarf. So könnte beispielsweise das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden, um das Leistungsspektrum voll auszuschöpfen. Der monatliche Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege bieten ebenfalls Raum, Leistungen zu kombinieren oder zu übertragen.

Nicht zuletzt sollte der Pflegebedarf regelmäßig überprüft werden, da sich dieser mit der Zeit oft verändert. Manchmal ist es das Alter oder eine Krankheit, was den Bedarf erhöht. In diesen Fällen sollte möglichst früh ein Höherstufungsantrag gestellt werden, um mit einem höheren Pflegegrad von umfangreicheren Leistungen profitieren zu können. Es kann sich auch lohnen, sich immer wieder über Neuigkeiten aus dem Bereich der Pflege zu informieren. Auch Pflegegesetze werden regelmäßig durch Reformen aktualisiert, wovon sowohl Schwerbehinderte als auch Pflegebedürftige Vorteile haben könnten. Um von geplanten Änderungen zu erfahren, sollten Nachrichten in den Medien verfolgt werden. Auch das Team von CareWork & SHD stellt regelmäßig Informationen über aktuelle Pflegethemen bereit.

Die CareWork & SHD ist ein erfahrener Anbieter der 24 Stunden Betreuung als auch der stundenweisen Betreuung. Beide Betreuungs- und Pflegekonzepte sind geeignet, sowohl Schwerbehinderte als auch Pflegebedürftige samt deren Angehörigen wirkungsvoll zu entlasten. Einige Leistungen von der Pflegeversicherung können dabei helfen, die Betreuung zu finanzieren. Informieren Sie sich jetzt über das Portfolio von CareWork & SHD!

Weitere aktuelle Artikel zum Thema Pflege

Skip to content