Wenn Pflege erschöpft – Warum auch Angehörige eine Reha brauchen

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17.06.2025

Wer einen nahen Angehörigen zu Hause pflegt und versorgt, übernimmt auch eine immense Verantwortung, die den Alltag belastet. Pflegende Angehörige sind in der Regel rund um die Uhr für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder da und haben nur noch wenig Zeit für sich selbst. Durch diese ständige Belastung kommt es häufig zu psychischen als auch körperlichen Problemen. Viele pflegende Angehörige klagen beispielsweise über Schlafstörungen, Rückenschmerzen oder Erschöpfungszustände. Auch ein Burnout ist bei pflegenden Angehörigen nicht selten. Deshalb sollten sich alle Betroffenen über die Möglichkeiten der Entlastung informieren. Es gibt sogar spezielle Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige, die für Erholung von den emotionalen und körperlichen Strapazen sorgen. So können pflegende Angehörige neue Kraft schöpfen und Strategien erlernen, wie sie ihre Aufgaben in Pflege und Versorgung besser bewältigen können.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflege von nahen Familienangehörigen kann Angehörige überfordern und mit der Zeit die physische und psychische Gesundheit schädigen
  • Pflegende Angehörige sollten für Entlastung sorgen; beispielsweise durch eine Reha
  • Kuren empfehlen sich als Prävention, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung droht
  • Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige können ambulant oder stationär durchgeführt werden
  • Einige Einrichtungen betreuen gleichzeitig auch Pflegebedürftige, um betroffenen Angehörigen die Teilnahme an der Reha zu ermöglichen
  • Zu den Voraussetzungen für eine Reha gehört neben der medizinischen Notwendigkeit auch die festgestellte Pflegebedürftigkeit des Familienmitglieds
  • Rehas dauern regelmäßig drei Wochen, können aber auch verlängert werden
  • Die Pflegevertretung sollte früh geplant und beantragt werden
  • Unterstützung durch die Pflegekasse gibt es insbesondere durch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
  • Auch nach der Reha sollten pflegende Angehörige ihre Gesundheit in den Fokus setzen.

Was ist eine Reha für pflegende Angehörige?

Eine Rehabilitation für pflegende Angehörige zielt darauf ab, pflegende Menschen sowohl körperlich als auch psychisch zu entlasten und wieder zu stärken. Unterschieden werden muss zwischen einer Kur, die als vorbeugende Maßnahme gedacht ist. Eine Kur empfiehlt sich dann, wenn bei Menschen durch die Pflege von Angehörigen die Gesundheit gefährdet ist. Ziel der Präventionsmaßnahmen in einer Kur ist die Verhinderung von Krankheiten. Bei einer medizinischen Rehabilitation leidet ein pflegender Angehöriger bereits unter gesundheitlichen Problemen, die auf die Pflegeaufgaben zurückzuführen sind. Typische Anzeichen hierfür sind Schlafstörungen, Unruhe, Erschöpfung, Angstzustände, Aggressivität, Depressionen oder Schmerzen in Gelenken oder dem Rücken.

Pflegende Angehörige sind durch das Heben, Lagern und Mobilisieren von Pflegebedürftigen häufig besonders belastet. Auf der anderen Seite vernachlässigen sie oft ihre eigene Gesundheit. Zusätzlich kommen psychische Herausforderungen hinzu. Die Pflege von Familienmitgliedern bedeutet nicht nur viel Verantwortung, sondern auch emotionaler Stress und kaum Zeit für Erholung. Dies alles kann zu chronischen Schmerzen, Erschöpfung und auch Depressionen, Burnout und anderen psychischen Erkrankungen führen.

Eine Reha für pflegende Angehörige kann je nach Schweregrad der Erkrankungen und der persönlichen Situation ambulant oder stationär in Anspruch genommen werden. Es gibt auch Reha-Einrichtungen, die parallel auch Pflegebedürftige versorgt, damit pflegende Angehörige überhaupt an der Reha teilnehmen können.

 

Ziele der Reha für pflegende Angehörige

Die Reha für pflegende Angehörige soll Überlastung vorbeugen und Unterstützung für Pflegearbeit leisten. Deshalb wird der Fokus auf folgende Bereiche gelegt:

  • Vorsorge und körperliche Erholung durch Physiotherapie und Bewegungsangebote zur Linderung von Beschwerden und Vorbeugung von Erkrankungen.
  • Stabilisierung der Psyche durch Einzel- oder Gruppengespräche zur Bewältigung der emotionalen Belastung und Entwicklung von Strategien gegen Stress.
  • Vermittlung von pflegerischen Techniken, um Pflegeaufgaben danach schonender und effizienter durchzuführen.
  • Förderung von Selbstfürsorge durch Techniken und Achtsamkeitsübungen für eine langfristige Gesunderhaltung.

Rehabilitationsmaßnahmen in einer Klinik dauern in der Regel etwa drei Wochen. Sie können jedoch auch verlängert werden. Rehas können alle vier Jahre in Anspruch genommen werden. Bei Burnout, akuter Erschöpfung oder in anderen dringenden Fällen ist es auch möglich, schon früher eine erneute Reha zu beantragen.

 

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

Pflegende Angehörige können eine Reha Maßnahme beantragen, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Pflegeaufgaben nachgewiesen werden können. Durch die Pflege müssen erhebliche Belastungen oder gesundheitliche Schäden bereits entstanden sein oder drohen. Ein Arzt muss diese medizinischen Voraussetzungen feststellen und entsprechend bescheinigen, damit eine Reha zur Wiederherstellung der Gesundheit oder Vermeidung einer Verschlechterung als notwendig betrachtet wird. Nachgewiesen werden muss des Weiteren, dass sich der betroffene Angehörige um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmert. Die Pflegebedürftigkeit sollte durch die Festlegung eines Pflegegrades bereits bescheinigt worden sein. Der Anspruch auf eine Reha-Maßnahme besteht dann, wenn die Pflegeaufgaben im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege werden vorrangig berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst zur Unterstützung involviert wird. Wichtig ist, dass die Hauptlast der Pflegeaufgaben den Angehörigen trifft.

Wurden alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten für die Reha. Dies erfolgt jedoch nur auf Antragstellung. Bei Privatversicherten muss geprüft werden, ob Rehabilitationsmaßnahmen mitversichert sind. Beamte müssen bei der zuständigen Beihilfe nachfragen, ob ein Zuschuss möglich ist.

 

Reha-Antrag stellen

Zunächst müssen Betroffene mit dem Hausarzt sprechen, ob eine Reha in Betracht kommt. Schließlich muss der Arzt die medizinische Notwendigkeit für den Antrag auch bescheinigen. Der Hausarzt ist auch der richtige Ansprechpartner, der beim Ausfüllen des Antrages helfen kann. Das Formular gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung zum Download. Nach Bewilligung des Antrages darf nicht vergessen werden, sich möglichst früh um eine Ersatzpflege zu kümmern, die während der Reha die Pflege übernimmt.

Über die ärztliche Verordnung hinaus sollte dem Reha-Antrag die eigene Krankenversicherungsnummer oder Rentenversicherungsnummer sowie der Pflegegrad-Bescheid des pflegebedürftigen Familienmitglieds beigefügt werden. Auch Atteste oder Arztberichte von behandelnden Fachärzten, die gesundheitliche Probleme detailliert erläutern, sollten dem Antrag beigelegt werden. Berufstätige Betroffene reichen den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Bei nicht erwerbstätigen Betroffenen übernimmt oft die zuständige Krankenkasse die Kosten. Nach Einreichen des Antrages dauert es einige Wochen, bis Krankenkasse oder Rentenversicherung über eine Bewilligung der Reha entscheiden. Bei Genehmigung erhält der Bescheid Informationen über den Beginn der Reha, zur Klinik und zur Aufenthaltsdauer.

Die Entscheidung, in welcher Einrichtung die Reha durchgeführt werden soll, treffen Antragsteller jedoch letztendlich selbst. Es gibt spezialisierte Reha-Kliniken, die auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger eingehen. In vielen Fällen ist es möglich, sich eine Liste mit geeigneten Einrichtungen übermitteln zu lassen. Auch Ärzte und Sozialdienste können dazu beraten.

 

Was passiert während der Reha?

Sowohl eine vorsorgende Kur als auch eine Reha für pflegende Angehörige nimmt mindestens einen Zeitraum von drei Wochen ein. Bei medizinischer Notwendigkeit werden Kur oder Reha verlängert. Zu Beginn werden Betroffene eingehend von einem Arzt untersucht. Gemeinsam werden dabei auch gesundheitliche Probleme besprochen, untersucht und individuelle Therapieziele definiert. Ein persönlicher Therapieplan wird erarbeitet und strukturiert den Alltag in der Reha. Je nach Einzelfall gehören hierzu Anwendungen und Therapien wie

  • Sport und Bewegung
  • Wassergymnastik
  • Yoga, Massagen, Muskelentspannung und andere Entspannungstherapien
  • Ernährungsberatung
  • Pflegekurse mit Techniken des rückenschonenden Pflegens
  • Austausch mit anderen über Gefühle wie Trauer, Wut, Schuld oder Ekel
  • ärztliche und psychologische Gespräche
  • Informationsveranstaltungen zu Demenz und anderen Erkrankungen
  • Beratung zu gesetzlichen Pflegeversicherungsansprüchen und Hilfsmitteln

Viele pflegende Angehörige empfinden den Aufenthalt in einer stationären Reha als erleichternd, da Aufgaben der Versorgung wie Aufräumen, Putzen und Kochen gänzlich entfallen. Sie haben wieder mehr Zeit für sich selbst und lernen, wie sie ohne schlechtes Gewissen wieder persönliche Freiräume schaffen und genießen können. Am Ende der Reha führt der behandelnde Arzt ein Abschlussgespräch. Hierin wird besprochen, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden und wie es nach der Reha weitergeht.

 

Wer kümmert sich um Pflegebedürftige während der Reha?

Es gibt Reha-Angebote, bei denen pflegebedürftige Familienmitglieder mitgenommen werden können. Seit dem 01.07.2024 ist die gleichzeitige Unterbringung möglich und wird von der Pflegekasse übernommen. Allerdings tut etwas Abstand manchmal gut, damit man sich auf die eigene Gesundheit konzentrieren kann. Deshalb sollte frühzeitig geplant und beantragt werden, wie die häusliche Pflege vertretungsweise sichergestellt werden kann.

Über die Leistungen der Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige vorübergehend in einem Pflegeheim versorgt werden. Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Pflege- und Betreuungskosten. Eine Ersatzkraft kann vorübergehend die häusliche Pflege im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen. Auch hierfür übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 die Kosten, sofern die Pflege vorher schon mindestens sechs Monate andauerte. Verhinderungspflege wird für maximal sechs Wochen pro Jahr gewährt. Die Pflegeperson kann auch von einem ambulanten Pflegedienst stammen.

Wichtig ist, dass die Anträge auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege richtig gestellt werden, damit die Pflegeversicherung auch die Kosten dafür übernimmt.

 

Wie geht es nach der Reha weiter?

Damit pflegende Angehörige möglichst lang von den positiven Effekten der Reha profitieren, müssen sie achtsam mit sich selbst umgehen. Die in der Reha erlernten Entspannungsmethoden und Stressbewältigungs-Strategien sollten weiter in den Alltag integriert werden. Schon kleine, ruhige Momente können helfen, den Pflegealltag besser zu bewältigen. Regelmäßige Pausen und Auszeiten helfen dabei, langfristig leistungsfähig und gesund zu bleiben. Pflegende Angehörige sollten ihre eigenen Grenzen kennen und wahren. Sie sollten Hilfe sowie Entlastungsangebote suchen und auch annehmen. Kleine Auszeiten können beispielsweise durch eine stundenweise Betreuung geschaffen werden. Wächst pflegenden Angehörigen der Alltag jedoch weiterhin in gesundheitlich schädigender Weise über den Kopf, helfen umfassendere Konzepte wie die 24 Stunden Betreuung weiter. Bei der 24 Stunden Betreuung zieht eine vorab sorgfältig ausgewählte Betreuungskraft mit in den Haushalt von Pflegebedürftigen ein und kümmert sich vor Ort um Aufgaben aus dem Haushalt, der Grundpflege und dem Alltag. So werden pflegende Angehörige entlastet und können sich wieder auf die eigene Gesundheit konzentrieren.

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