Pflege durch Angehörige: Informationen zur Entlastung

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23. Januar 2023
Pflege durch Angehörige mit Zuneigung

Jeder Mensch hat den Wunsch, gesund und selbstbestimmt alt zu werden. Leider gelangen die meisten Menschen ab einem bestimmten Alter an einen Punkt, an dem sie Hilfe benötigen. Manchmal ist ein Leben im eigenen Zuhause nur noch mit Unterstützung oder gar nicht mehr möglich. Hier kommen dann oft Familienangehörige ins Spiel. Pflegende Angehörige werden in Deutschland nicht umsonst „größter Pflegedienst“ genannt.

Den im Dezember 2022 veröffentlichten Statistiken des Statistischen Bundesamtes zufolge waren im Dezember 2021 in Deutschland 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig. Mit etwa 84 % wurden davon 4,17 Millionen Pflegebedürftige zu Hause gepflegt und versorgt. Fünf von sechs pflegebedürftigen Menschen wurden häuslich versorgt, wobei Aufgaben in der Pflege und Versorgung überwiegend durch Angehörige übernommen wurden. Bei 1,05 Millionen Pflegebedürftigen wurden für die häusliche Pflege ambulante Betreuungs- und Pflegedienste involviert. Schon diese Zahlen verdeutlichen, wie groß der Anteil pflegender Angehöriger wirklich ist.

Eine häusliche Pflege durch Angehörige stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Um sich für oder gegen eine häusliche Pflege entscheiden zu können, sind Informationen hilfreich, die einen Überblick ermöglichen.

Inhaltsverzeichnis

Wer gilt als pflegender Angehöriger?

Zu den pflegenden Angehörigen können Familienangehörige, Verwandte, Freunde und Nachbarn zählen, die in die Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen involviert sind. Je nach Sinn und Zweck werden pflegende Angehörige als Personengruppe unterschiedlich definiert und abgegrenzt, um beispielsweise Leistungsansprüche anknüpfen zu können.

Nach den deutschen Gesetzen grenzen sich pflegende Angehörige von professionell Pflegenden ab, wobei auch Pflegeort, Pflegezeit und Pflegeregelmäßigkeit eine Rolle spielen. Nach § 19 SGB XI werden pflegende Angehörige über die Definition der Pflegeperson gekennzeichnet. Dort heißt es: „Pflegepersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung nach § 44 erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt.“

Zu den pflegenden Angehörigen können also Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel und andere Verwandte zählen, wobei auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn in Betracht kommen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, kommt es auf folgende Kriterien an:

Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen und muss ohne Bezahlung geleistet werden. Eine Ausnahme bildet das Pflegegeld, das für die Bezahlung an die Pflegeperson weitergegeben werden darf.
Pflegebedürftige Menschen müssen einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorweisen können.
Die Pflege muss beim Pflegebedürftigen, bei Pflegepersonen oder im Betreuten Wohnen in einem häuslichen Umfeld erfolgen.
Die Pflege muss mindestens zehn Stunden in der Woche umfassen. Hier kann auch die Additionspflege greifen, also die Pflege von mehreren Personen.

Vor- und Nachteile der Pflege zu Hause

Pflege durch Angehörige: Vorteile und NachteileDie Entscheidung, einen Familienangehörigen zu Hause zu pflegen, sollte gut durchdacht werden. Jeder sollte für sich die Vor- und Nachteile gegenüberstellen, um die Möglichkeit einer häuslichen Pflege richtig abwägen zu können. Bekannt ist, dass sich etwa 70 % aller pflegenden Angehörigen überfordert fühlen. Wer nicht rechtzeitig darauf reagiert, nimmt auch gesundheitliche Probleme in Kauf. Eine Überforderung äußert sich nicht nur körperlich, sondern auch durch psychische Probleme wie Burnout, Depressionen oder sogar Aggressionen. Letztendlich sollte sich niemand dafür schämen müssen, der Pflege eines Angehörigen körperlich sowie psychisch nicht gewachsen zu sein. Vorwürfe sind selbstverständlich auch fehl am Platz.

Zu den typischen Gründen, warum die Pflege eines Familienmitglieds so belastend sein kann, zählen:

  • ungerechtes zwischenmenschliches Verhalten
  • psychische, physische und emotionale Belastung durch Pflegeaufgaben
  • wenig oder keine Anerkennung sowie Wertschätzung für die Pflege durch andere Familienangehörige oder Freunde
  • teilweise bis komplette Übernahme von Verantwortung geht immer mit Belastungen einher
  • Zeitknappheit und Belastungssituation durch Kombination aus Arbeit, Haushalt, Familie und Pflege
  • nur noch wenig Freizeit
  • das Gefühl, andere Menschen zu vernachlässigen
  • finanzielle Belastungen, die ganze Familien betreffen können
  • beengte Wohnverhältnisse, wenn Pflegebedürftige in den eigenen Haushalt aufgenommen werden
  • kranke Pflegebedürftige können Wesensveränderungen durchmachen und aggressiv werden
  • wenig Privatsphäre
  • oft wird die eigene Gesundheit vernachlässigt, weil man sich auch im Krankheitsfall verpflichtet fühlt
  • zu wenig Informationen über Pflegeaufgaben, Entlastungsmöglichkeiten oder Finanzierung können verunsichern
  • Versagensängste und Sorgen, Fehler zu machen
  • Kommunikationsprobleme bei Krankheiten wie Demenz
  • wenig soziale Kontakte
  • weniger Freunde und Kontakte, weil kaum Zeit für Freizeitaktivitäten bleibt
  • schwieriger Umgang mit psychischen und physischen Veränderungen von Pflegebedürftigen
  • Belastung durch Bürokratie und Kämpfe mit Kassen, Ämtern und Behörden

Welche Aufgaben haben pflegende Angehörige?

Was pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege für Aufgaben übernehmen müssen, ist abhängig vom Gesundheitszustand der betroffenen Person. Grundsätzlich sollte die häusliche Pflege immer so ausgelegt werden, dass die Fähigkeiten und Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen so lange wie möglich erhalten wird. Dies bedeutet nach dem Grundsatz der aktivierenden Pflege, dass wirklich nur dann geholfen und unterstützt wird, wenn es erforderlich ist.

In Betracht kommen insbesondere Aufgaben aus den Bereichen:

  • Grundpflege: Körperpflege, Hygiene, Toilettengang
  • Mobilität: Aufstehen, Hinlegen, Gehen
  • Ernährung: Zubereitung der Mahlzeiten, Einnahme der Mahlzeiten, ausreichende Flüssigkeitszufuhr
  • Begleitung: Arzttermine, Behörden, Therapien, Einkäufe, Spaziergänge
  • Haushalt: Wäsche, Reinigungsarbeiten, Bügeln
  • Organisation: Medikamenteneinnahme, Kontrollen, Kommunikation mit Ärzten, Krankenhäusern und verschiedenen Diensten oder Kassen
  • Verwaltung: Pflegeleistungen beantragen, Miete bezahlen, Rechnungen und Bankgeschäfte tätigen, Post erledigen
  • Soziales: Begleitung in Selbsthilfegruppen, Freizeitaktivitäten planen
  • Beschäftigung: Aktivierung und Motivation für sinnvolle Beschäftigungen
  • Therapien: Gymnastik, Physiotherapie nach Anleitung
  • eigene Fortbildung: Schulungen, Pflegekurse, Beratungsangebote

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Familienangehörigen, einen eigenen Beruf und die Familie unter einen Hut zu bekommen, ist nicht einfach. Großzügige Arbeitgeber gewähren kurzfristig Urlaub, damit bei einem plötzlich eintretenden Pflegefall alles organisiert werden kann. Wenn der Urlaub jedoch verbraucht wurde, muss eine Lösung her. Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung, wenn die Pflege eines Angehörigen übernommen werden soll:

Freistellung von der Arbeit und Pflegeunterstützungsgeld

Tritt eine Pflegesituation ein, können Angehörige nach dem Gesetz eine Freistellung von der Arbeit von bis zu zehn Tagen beantragen. Für die Zeit der Erstversorgung und weiteren Pflegeplanung kann Pflegeunterstützungsgeld bezogen werden, was einem bezahlten Sonderurlaub entspricht.

Pflegezeit

Durch das Pflegezeitgesetz haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten. Der normale Job wird in dieser Zeit pausiert. Es gilt ein Sonderkündigungsschutz. Der Anspruch auf Pflegezeit gilt nur dann, wenn das Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Ein finanzieller Ausgleich erfolgt in der Pflegezeit nicht. Dieser könnte jedoch über das Pflegegeld vom erfolgen. Zum Pflegegeldrechner.

Familienpflegezeit

Dauert die Pflegezeit länger als sechs Monate, besteht die Möglichkeit der Familienpflegezeit für bis zu 24 Monate. Diese soll pflegende Angehörige finanziell unterstützen. Voraussetzung für die Familienpflegezeit ist die Beschäftigung beim Arbeitgeber für mindestens 15 Stunden pro Woche. Zur Abfederung finanzieller Einbußen können pflegende Angehörige dann auf ein zinsloses Darlehen vom Staat zurückgreifen. Der Anspruch besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber nicht mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigt.

Zinsloses Darlehen vom Staat

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vergibt während der Pflegezeit und Familienpflegezeit zinslose Darlehen als finanzielle Unterstützung.

Beiträge zur Rentenversicherung

Pflegende Angehörige können sich während der Pflege auch sozial absichern. Während der Pflegezeit zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung. Die Rentenbeitragszahlungen werden dann geleistet, wenn pflegende Angehörige mindestens zehn Stunden in der Woche pflegen. Es werden also Rentenpunkte auch während der Pflege angesammelt.

Zuschüsse zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung

Die Pflegekasse übernimmt auch Beiträge zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen. In der Arbeitslosenversicherung können sich pflegende Angehörige freiwillig versichern und müssen die Beiträge selbst bezahlen, während in der Unfallversicherung eine kostenfreie gesetzliche Versicherung ermöglicht wird.

Welche Kosten können pflegende Angehörige von der Steuer absetzen?

Wer Steuern entrichtet, kann auch Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. In diesem Bereich kommt insbesondere Pflegepauschbetrag für die Pflege von Angehörigen in Betracht. Überschreiten die tatsächlich geltend gemachten Kosten diese Pauschale, können sie nachgewiesen und geltend gemacht werden. Hierzu gehören Kosten für das Waschen von Wäsche, Fahrtkosten zum Pflegeort oder zum Arzt, zur Therapie und weiteren wichtigen Orten.

Generell gilt, dass derjenige die Kosten absetzen kann, dem sie auch entstanden sind. Übernimmt der Pflegebedürftige alle Pflege- und Krankheitskosten, so können Angehörige keine Geltendmachung erklären. Übernehmen Familienmitglieder jedoch finanzielle Unterstützungen wie Eigenanteile von Krankheitskosten, Pflegekosten, Pflegeheimkosten, Kosten für betreutes Wohnen oder Zuzahlungen zu Medikamenten, Rehabilitationsmaßnahmen oder Hilfsmitteln, so können auch diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Wichtig: Vorsorge für den Pflegefall – auch nachträglich!

Eigentlich weiß jeder, dass man bereits im jungen und gesunden Alter regeln sollte, wie es im Ernstfall weitergehen soll. Aus rechtlicher Sicht kann man sich lange vor der Pflegebedürftigkeit bereits durch folgende Vorsorgen absichern:

Patientenverfügung – regelt erwünschte oder eben nicht erwünschte ärztliche und therapeutische Maßnahmen, die bindend sind. Durch die Patientenverfügung kann beispielsweise gezielt bestimmt werden, ob lebenserhaltende Maßnahmen nach einem schweren Unfall gewünscht werden.
Vorsorgevollmacht – ernennt eine Person mit vertretungsweiser Entscheidungsbefugnis. Bevollmächtigte dürfen Verträge vereinbaren, wenn Vollmachtgeber es selber nicht mehr können.
Testament – regelt den Willen von Erblassern, wie nach dem Tod mit dem vorhandenen Vermögen umgegangen werden soll.
Im Rahmen der finanziellen Vorsorge bemerken pflegende Angehörige schnell selbst, wie enorm hoch Pflegekosten sein und wie gering im Verhältnis Zuschüsse für Pflegegrade oder Pflegegeld ausfallen können. Sehr häufig reichen Finanzierungsmöglichkeiten, Zuschüsse und Unterstützungsleistungen einfach nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu deckeln. Um schon früh für das eigene Alter vorzusorgen und die eigenen Angehörigen später nicht finanziell belasten zu müssen, sollte jeder über Pflegezusatzversicherungen nachdenken. Hier kommen insbesondere Verträge über Pflegetagegelder, private Pflegeversicherungen, private Rücklagenbildung oder staatlich geförderte Programme in Betracht. Auch kann es sinnvoll sein, sich innerhalb der Familie über diese Themen zu unterhalten, um im Pflegefall entsprechend abgesichert zu sein.

So können sich pflegende Angehörige entlasten

Pflegepersonen fühlen sich stets verbunden und verpflichtet. Dennoch ist es wichtig, auch an sich selbst zu denken. Niemand kann sich um einen anderen Menschen kümmern, wenn es ihm selbst schlecht geht. Bei der langfristigen Pflegeplanung sollte auch an Auszeiten gedacht werden. Keinesfalls sollte man sich selbst vernachlässigen.

Empfohlen wird pflegenden Angehörigen, dass

  • sie ihre sozialen Kontakte pflegen und erhalten, mit Freunden etwas unternehmen und in Urlaub fahren,
  • sie sich regelmäßig Zeit für die eigene Familie nehmen,
  • sie auch Hobbys nachkommen, die entspannen und auf andere Gedanken bringen,
  • sie für einen körperlichen Ausgleich durch Sport Sorge tragen, um auch die psychischen und physischen Belastungen der Pflege zu verarbeiten.

Oft ist es nicht möglich, die Pflege und Versorgung eines Angehörigen ganz alleine auf die Beine zu stellen. Ist ein Familienmitglied alleine verantwortlich, handelt es sich oft um Ehefrauen, Partnerinnen oder Töchter, die dann neben der Pflege auch Aufgaben im Haushalt und der Organisation übernehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch noch ein eigenes Leben gelebt werden will. Vielleicht gibt es noch einen zusätzlichen Beruf und eine Familie, sodass die Pflegeaufgaben sehr herausfordernd sind. Sofern möglich sollte beispielsweise die Pflege von Eltern oder Großeltern auf mehrere Schultern verteilt werden. Vereinbaren mehrere Familienmitglieder, sich bei den Aufgaben gegenseitig zu unterstützen, erfahren alle gleichermaßen etwas Entlastung.

Entlastung durch die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten der Entlastung, die unbedingt in Anspruch genommen werden sollten.

  • Verhinderungspflege: Sind pflegende Angehörige krank oder im Urlaub, kann über die Verhinderungspflege eine andere Pflegeperson einspringen. Die Verhinderungspflege kann auch in einem Pflegeheim erfolgen und bietet sich auch dann an, wenn Pflegebedürftige keine Kurzzeitpflege wahrnehmen. Es gibt auch Anbieter für eine stundenweise Verhinderungspflege, die sich für kurze Auszeiten von Pflegenden anbietet.
  • Kurzzeitpflege: Fallen Pflegepersonen für einen längeren Zeitraum aus, weil sie Urlaub machen möchten oder eine Rehabilitation besuchen müssen, können Pflegebedürftige über die Kurzzeitpflege vollstationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.
  • Tages- und Nachtpflege: Besonders anstrengende Pflegesituationen wie beispielsweise mit Demenzpatienten erfahren durch Tages- und Nachtpflege etwas Entlastung. Pflegebedürftige werden ein- oder mehrmals pro Woche in der Tages- und Nachtpflege betreut und gefördert. Die Tagespflege kann auch dazu genutzt werden, während der pflegefreien Zeit einer anderen Arbeit nachzugehen. Die Nachtpflege entlastet durch Übernahme der Pflege- und Kontrollaufgaben in der Nacht, während der Pflegebedürftige tagsüber zu Hause versorgt wird.
  • Pflegesachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst kann Angehörige insbesondere bei sehr kräftezehrenden Aufgaben entlasten, was zum Beispiel die Körperhygiene bei bewegungseingeschränkten Pflegebedürftigen gilt. Die professionellen Pflegekräfte vom Pflegedienst übernehmen auch die häusliche Krankenpflege und können über die Pflegesachleistungen ab einem Pflegegrad von 2 abgerechnet werden. Hierbei gilt zu beachten, dass Kürzungen beim Pflegegeld möglich sind.

Entlastung durch Urlaub, Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen

Auch hier gibt es mehrere Möglichkeiten, für Erleichterung zu sorgen. Zum einen gibt es Rehabilitationsmaßnahmen für Pflegebedürftige, die ein Recht auf eine Kur oder Reha haben. Diese kann beispielsweise dafür sorgen, dass sich der gesundheitliche Zustand nicht verschlechtert oder eine Verschlechterung verzögert wird. Je nach Erkrankung können Rehabilitationsmaßnahmen den aktuellen Gesundheitszustand auch verbessern. Damit sich Pflegende auch einmal erholen und von therapeutischen Maßnahmen profitieren können, wurden Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige konzipiert. Genehmigt werden können diese Maßnahmen auf Antrag. Erfolgt keine Genehmigung, kann Widerspruch eingelegt werden.

Urlaub, Ruhe und Erholung ist für Pflegebedürftige und Pflegende gleichermaßen wichtig. Ferien können sowohl gemeinsam als auch allein gemacht werden.

Unterstützung durch 24 Stunden Betreuung

Pflege, Haushalt, Verwaltungsaufgaben und Organisatorisches – die Versorgung eines Pflegebedürftigen kann Angehörigen auch über den Kopf wachsen. Sofern keine medizinische Fachpflege, also beispielsweise das Spritzen von Medikamenten oder Versorgen von Wunden, erforderlich ist und ein separates Zimmer zur Unterbringung einer Betreuungskraft zur Verfügung steht, kommt auch eine 24 Stunden Betreuung in Betracht. Die häufig aus osteuropäischen Staaten stammenden Betreuungs- und Pflegekräfte ziehen in diesen Fällen für die Dauer ihres Betreuungseinsatzes mit in den Haushalt ein und übernehmen dort grundpflegerische, hauswirtschaftliche und organisatorische Aufgaben. Pflegende Angehörige werden enorm entlastet und können sich auf Besuche oder Freizeitaktivitäten konzentrieren.

Die 24 Stunden Betreuung kann auch mit dem Besuch eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden, wenn eine nicht durchgängige medizinische Fachpflege erforderlich ist. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.

Entlastung durch Pflegeberatungen, Pflegeschulungen und Pflegekurse

Pflegende Familienangehörige haben das Recht, sich umfassend beraten zu lassen. Durch das Gesetz bestehen dafür die Möglichkeiten

der Aufklärung und Auskunft seitens der Pflegeversicherung innerhalb der ersten Wochen nach dem Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad. Hierin enthalten sind weitere Hilfs- und Leistungsangebote
der Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI im Bereich der häuslichen Pflege
des verpflichtenden Beratungseinsatzes, den alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad, aber ohne Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen können.
Des Weiteren werden kostenlose Pflegeschulungen und Pflegekurse angeboten.

Erleichterung durch Hilfsmittel

Hilfsmittel können Pflegeaufgaben und die damit verbundenen körperlichen Belastungen ungemein erleichtern. Durch eine Pflegeberatung oder Beratungsleistungen von Pflegefachkräften kann ausgewählt werden, welche Hilfsmittel im Einzelfall für Betroffene geeignet sind. Ein Pflegebett sollte zum Beispiel dann angeschafft werden, wenn Pflegebedürftige bettlägerig sind und im Bett gewaschen, gepflegt und angekleidet werden müssen. In einem normalen Bett würden Pflegende schnell Rückenschmerzen bekommen. Zu den weiteren sinnvollen Hilfsmitteln können Badewannen-Lifte, Einstiegshilfen, Toilettensitzerhöhungen oder Patientenlifter gehören.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Elektromobil als Hilfsmittel von der Pflegekasse erstattet werden. Leider zählen Treppenlifte nicht zu den Hilfsmitteln. Diese können jedoch über einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Besonders wichtig sind in vielen Fällen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die sich auf Hygieneartikel wie Handschuhe, Schutzkleidung, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel erstrecken. Durch die Kassen werden hierfür monatlich 40,00 € erstattet.

Entlastungen durch Wohnungsumbau

Pflege zu Hause wird deutlich leichter, wenn keine Barrieren im häuslichen Umfeld vorhanden sind. Um den Wohnraum anzupassen, kann pro Umbaumaßnahme und pro Pflegebedürftigem ein Zuschuss von bis zu 4.000,00 € von der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Damit könnten Flure auch für Rollatoren oder Rollstühle passierbar gemacht, Bäder barrierefrei gestaltet oder Treppenlifte eingebaut werden.

Erleichterung durch stundenweise Betreuung

Pflegebedürftige haben unabhängig vom Pflegegrad einen Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €. Von diesem Entlastungsbetrag können auch Alltagshelfer bezahlt werden, die bei der Betreuung unterstützen. In der stundenweisen Betreuung können Spaziergänge gemacht, Haushaltsarbeiten abgenommen oder Reinigungsaufgaben übernommen werden. Erledigt wird, was benötigt wird und wodurch Angehörige entlastet werden. Wichtig ist, dass der jeweilige Anbieter auch eine Zulassung vorweisen und deshalb auch unmittelbar mit der Pflegekasse abrechnen kann. Mehr zur stundenweisen Betreuung finden Sie in unserem Ratgeber.

Mehr Freiraum durch Bring-, Liefer- und Essensdienste

Essen auf Rädern oder andere Mahlzeitendienste bringen Pflegepersonen Erleichterung in der Küche. Sie müssen nicht jeden Tag kochen und können dennoch auf frisch zubereitete Gerichte zurückgreifen. Angeboten wird mittlerweile auch Spezialkosten für Erkrankungen wie Glutenunverträglichkeit, Diabetes oder Püreemenüs, sodass auf individuelle Ansprüche eingegangen werden kann.

Psychotherapeutische Hilfe

Die Pflege von Familienangehörigen belastet nicht nur körperlich, sondern auch psychisch. Oft entstehen Konflikte zwischen Pflegepersonen und Pflegebedürftigen. Menschen verändern sich durch ihre Krankheit und entwickeln eine andere Persönlichkeit, was beispielsweise bei Demenz gilt. Zur Bewältigung von schwierigen Situationen sollte auf psychotherapeutische Hilfe zurückgegriffen werden. Nur ein gesunder Körper mit einem gesunden Geist kann die Herausforderungen in der häuslichen Pflege bewältigen.

Ansprechpartner für pflegende Angehörige

Wer plötzlich einen Pflegefall aus der Familie zu versorgen hat, ist auf Beratung und Information angewiesen. Folgende Stellen gelten als wichtige Ansprechpartner:

Pflegekasse, erreichbar über die Krankenkasse
Pflegestützpunkte für kostenlose Pflegeberatungen und Hilfe bei Antragstellungen
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium für kostenlose Auskünfte rund um Pflegethemen

Fazit

Die Pflege eines Familienangehörigen ist herausfordernd, kann aber bewerkstelligt werden, wenn alle Möglichkeiten zur Unterstützung und Hilfe ausgeschöpft werden. Dennoch muss gründlich darüber nachgedacht werden, ob man dazu bereit ist und wie sich die häusliche Pflege auf das eigene Leben auswirken könnte. Auch dann, wenn man sich für die Pflege eines Angehörigen entschieden und die damit verbundenen Aufgaben überschätzt hat, darf keine Scheu bestehen, etwas an der Situation zu ändern. Möglichkeiten wie die 24 Stunden Betreuung oder zeitweise Vertretung mit der stundenweisen Betreuung sind geeignet, eine Erleichterung herbeizuführen.

Wenn Pflegebedürftige jedoch einen Gesundheitszustand erreichen, der eine kontinuierliche medizinische Fachpflege nebst regelmäßigen Kontrollmaßnahmen erfordert, muss überlegt werden, ob eine häusliche Versorgung überhaupt noch sinnvoll erscheint oder ob ein Umzug in ein Pflegeheim für alle Seiten die bessere Alternative darstellt.

Mehr Informationen über die 24 Stunden Betreuung

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