Liebe Leserinnen und Leser!
Der Bundestag hat die milliardenschwere Pflegereform beschlossen. Pflegende Angehörige sollen entlastet werden. Dafür plant Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dass Arbeitnehmer durch eine Erhöhung der Pflegebeiträge stärker zur Kasse gebeten werden. Im Fokus der Pflegereform steht die Entlastung von Familien und Pflegebedürftigen.
Beurteilung der Pflegebedürftigkeit soll transparenter werden
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, dass durch die Pflegereform auch die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen der fünf Pflegegrade überarbeitet werden soll. Durch eine neue Strukturierung und Systematisierung soll das Verfahren nach dem Pflegeantrag übersichtlicher gestaltet werden.
Mehr Pflegegeld, Geldleistungen und Sachleistungen
Pflegegeld steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, sofern sie zu Hause gepflegt werden. In der Regel dient das Pflegegeld als Ausgleich für pflegende Angehörige oder nicht professionell Pflegende.
Pflegende Angehörige, die Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung versorgen, sollen nach der Pflegereform ab 2024 mehr Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld soll um 5 % erhöht werden. Auch ein Entlastungsbudget für die Vertretung von pflegenden Angehörigen hat es in den Gesetzesentwurf geschafft. Dafür wurde jedoch die für 2025 geplante Anhebung von Geldleistungen und Sachleistungen von 5 % auf 4,5 % reduziert. Eine weitere Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Die Leistungen sollen in Anlehnung an die allgemeine Preisentwicklung automatisch einer Dynamik unterliegen – also angepasst werden.
Änderungen beim Pflegeunterstützungsgeld
Durch die Pflegereform 2023 sollen die Beschränkungen für das Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige aufgehoben werden. Bislang waren die Leistungen auf einmalig zehn Arbeitstage pro Pflegebedürftigem beschränkt. Ab 01. Januar 2024 ist geplant, dass das Pflegeunterstützungsgeld häufiger in Anspruch genommen werden darf. Künftig können Angehörige also pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Arbeitnehmerbeiträge steigen
Damit die Pflegereform auch umgesetzt werden kann, soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Juli von 3,05 % auf 3,4 % des Bruttolohns steigen. Bei kinderlosen Arbeitnehmern sollen die Aufschläge von 0,35 % auf 0,6 % angehoben werden. Die Beiträge werden nach wie vor je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Durch die Erhöhung sollen Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro im Jahr generiert werden.
In der Zukunft soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung durch Verordnungen festgesetzt werden können.
Maßnahmen gegen den Personalmangel in der Pflege
Neuerungen sind auch im Bereich der stationären Pflege geplant, um dem Personalmangel entgegenzuwirken. Das Personalbemessungsverfahren, wonach die Anzahl und Qualifikation von Pflegekräften in Einrichtungen kalkuliert werden, erhält durch mehrere Ausbaustufen eine beschleunigte Umsetzung.
Durch Digitalisierung soll die pflegerische Versorgung gestärkt werden. Durch ein Kompetenzzentrum und Förderprogramme sollen Pflegeheime unterstützt werden, digitale sowie technische Anschaffungen vorzunehmen.
Umsetzung in zwei Schritten
Die Pflegereform soll schrittweise umgesetzt werden. Im Ersten Schritt wird zum 01. Juli 2023 eine Finanzgrundlage geschaffen werden, damit die Verbesserungen in den Leistungen ab 2024 erst möglich werden. Im zweiten Schritt sollen die Leistungen in 2025 nochmals angehoben werden.
Letztendlich bleibt abzuwarten, welche Erfolge mit der Pflegereform erzielt werden können.
Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund!
Ihr Team von
CareWork & SHD