Die Ersatzpflege wird auch Verhinderungspflege genannt und gehört zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Ersatzpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit von der Pflege zu nehmen. Eine Ersatzpflege kommt dann in Betracht, wenn die reguläre Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert ist und eine Ersatzperson die Aufgaben übernimmt.
Geregelt wird die Ersatzpflege im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige, wenn sie mindestens Pflegegrad 2 haben und seit mindestens sechs Monaten zu Hause versorgt werden. Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1.685 € pro Jahr für bis zu sechs Wochen bzw. 42 Tage (Stand: 2025). Darüber hinaus können bis zu 50 % des nicht in Anspruch genommenen Budgets aus der Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag in Höhe von 843,00 € für die Ersatzpflege verwendet werden. Voll ausgeschöpft stehen damit also bis zu 2.582,00 € für die Ersatzpflege zur Verfügung. Ab 01.07.2025 werden die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zusammengefasst. Dann steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein Jahresbetrag von insgesamt 3.539,00 € zur Verfügung.
Durchgeführt werden kann die Ersatzpflege durch Angehörige, Verwandte oder professionelle Pflegekräfte. Sofern nahe Angehörige wie etwa Kinder oder Enkel die Pflege übernehmen, erstattet die Pflegekasse nur nachgewiesene Aufwendungen wie etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall bis zu 1.612,00 €.
Ersatzpflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dem schriftlichen Antrag müssen Nachweise über die Verhinderung der Pflegeperson und Angaben zum Ersatz und den jeweiligen Aufwendungen beigefügt werden.
Die Ersatzpflege kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, um eine längere Überbrückung zu ermöglichen. Auch lässt sich die Dauer der Ersatzpflege auf mehrere Pflegepersonen aufteilen. Nicht zuletzt ist eine stundenweise Ersatzpflege möglich, um Pflegepersonen flexibel zu entlasten. Die Ersatzpflege ist deshalb eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige, die sich durch die Pflege oft körperlich und emotional belastet fühlen. Gleiches gilt für die 24 Stunden Pflege, die die Suche nach Ersatz für pflegende Angehörige in den meisten Fällen erübrigen kann. Die bei der 24 Stunden Pflege eingesetzten Pflegekräfte leben mit im Haushalt und sind im großen Umfang vor Ort, um Pflegebedürftige und Familienmitglieder zu entlasten. Eine Ersatzpflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich zu erholen und wieder neue Kraft zu schöpfen. Diese Auszeiten verbessern die Qualität der Pflege. Gleichzeitig gewährleistet die Ersatzpflege eine kontinuierliche Versorgung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld.