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CareWork beim Fachworkshop Gestaltungsoptionen der sogenannten 24 Stunden Pflege

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Vor dem Hintergrund des in Deutschland herrschenden Pflegenotstandes liegen Betreuungsformen wie die Live-in-Betreuung, wie die 24 Stunden Pflege auch genannt wird, im Fokus der Öffentlichkeit. Hierbei wird eine Rundumbetreuung durch Betreuungskräfte aus Osteuropa gewährleistet, die für die Dauer ihres Auftrages auch mit im Haushalt der Pflegebedürftigen wohnen. Schätzungen gehen davon aus, dass aktuell bis zu 400.000 deutsche Haushalte auf diese Weise versorgt werden.

In Bezug auf die rechtliche Gestaltung einer sogenannten 24 Stunden Pflege halten sich sowohl Gesetzgeber als auch Politik zurück. Doch Probleme gibt es in diesem Bereich genug; und zwar auf unterschiedlichen Ebenen. Um zu diskutieren, wie eine solche Rundumbetreuung für alle Seiten fair gestaltet werden könnte, haben sich am 04.06.2019 im Schrader-Forum rund 30 Personen aus Wissenschaft und Praxis in Kooperation mit dem Oswald von Nell-Breuning-Institut der Hochschule Sankt Georgen, der Heinrich-Böll-Stiftung Hessen und der Universität Duisburg-Essen zu einem Fachworkshop zusammengefunden, bei dem auch Michael Gomola als geschäftsführender Gesellschafter der CareWork zu Wort kam.

Arbeitszeiten bedürfen rechtlicher Gestaltung

In der Praxis verlassen sich Angehörige zu sehr auf die Betreuungskräfte und nutzen die 24 Stunden Pflege als kostengünstige Alternative zum Pflegeheim. Dabei ist die Erwartungshaltung an die Arbeitszeiten und die Aufgaben der Betreuungskräfte oft unangemessen hoch. Die rechtliche Absicherung der Arbeitszeiten in der Rundumbetreuung ist schwierig. Trotz der namentlichen Definition darf eigentlich niemand voraussetzen, dass Betreuungskräfte 24 Stunden rund um die Uhr arbeiten. Und dennoch gehen viele davon aus, was auch von der Regierung geduldet wird, obwohl in Deutschland unbegrenztes Arbeiten verboten ist. Gearbeitet werden darf laut Gesetz nicht mehr als acht bis zehn Stunden, bevor eine ununterbrochene Ruhephase von mindestens elf Stunden einzuhalten ist. Eine durchgehende Anwesenheit der Betreuungskräfte darf danach von keiner Seite gefordert werden. Für die CareWork ist die sogenannte 24 Stunden Pflege eher ein Begriff für eine Anwesenheitsbetreuung, die nur auf einer Teamleistung basieren kann. Eine einzige Person kann und darf keine Rundumbetreuung bewerkstelligen, sondern muss auf ein soziales Netzwerk zurückgreifen können. Deshalb wird von dem Unternehmen auch pro Betreuungsauftrag immer ein sich abwechselndes Team aus mehreren Betreuungskräften zusammengestellt. Und vor Ort kommt es für ein funktionierendes Gefüge auch immer ein Stück weit auf die Angehörigen an, als helfende Stütze einzuspringen.

Arbeitsmodelle bieten Konfliktpotenzial

Die 24 Stunden Pflege wird aktuell von selbstständigen oder arbeitnehmenden Betreuungskräften sowie im Entsende- oder Überlassungs-Modell praktiziert. Selbstständige benötigen eine Gewerbeanmeldung und werden häufig durch eine Agentur vermittelt. Gleiches gilt für Vermittlungen im Arbeitgeber-Modell, wobei das Arbeitsverhältnis nicht nur zwischen Betreuungskraft und Agentur, sondern auch zwischen Betreuungskraft und Pflegebedürftigem bestehen kann. Bei der Entsendung besteht hingegen zwischen Betreuungskraft und Agentur ein Arbeitsverhältnis, während bei der Arbeitsüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher unterschieden werden muss.

Aus rechtlicher Sicht müssen sich die Tätigkeiten und die Eigenverantwortung zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern unterscheiden, was bei der sogenannten 24 Stunden Pflege jedoch nicht immer klar abgegrenzt werden kann. Für Arbeitnehmer untypisch wäre zum Beispiel flexibles Handeln durch die Betreuungskraft, was jedoch eine Rundumbetreuung eigentlich erst ausmacht. Auf der anderen Seite sollen Betreuungskräfte immer dann tätig werden, wenn es die betreuten Pflegebedürftigen verlangen, was wiederum gegen die Eigenverantwortung bei Selbstständigen spricht. Der Arbeitseinsatz der Betreuungskräfte richtet sich in der Praxis nach dem individuellen Bedarf und in Teilen den Weisungen der Pflegebedürftigen, was sowohl gegen Arbeitnehmer- als auch Selbstständigen-Modelle spricht und ausreichend Potenzial für rechtliche Unsicherheiten bietet.

Bei der CareWork wird auf legale Weise mit dem Entsende-Modell gearbeitet, da es bislang rechtlich noch keine bessere Lösung gibt. In Polen gibt es eine Vertragsform mit einer arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit, bei der Verträge nicht zeit-, sondern leistungsorientiert geschlossen werden, was ebenfalls eine Sozialversicherungsabgabepflicht und damit Absicherung der Betreuungskräfte begründet. In diesem Zusammenhang hat sich der Geschäftsführer der CareWork nochmals für faire Bedingungen für alle Beteiligten ausgesprochen und klare gesetzliche Regelungen gefordert.

Prekäre Situationen
trotz Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetzen

Trotz geltendem Recht werden Betreuungskräfte häufig unzumutbaren Arbeitssituationen ausgesetzt. Sie müssen Tätigkeiten ausführen, für die sie nicht qualifiziert sind und auch bei den Arbeitszeiten wird deutlich mehr gefordert, als eigentlich zulässig ist. Um für alle Beteiligten eine zufriedenstellende und legale Betreuung zu gewährleisten muss die Rundumbetreuung rechtlich abgesichert werden. Um Konflikte bereits im Vorhinein zu vermeiden, greift die CareWork schon früh auf Beratungsgespräche zurück, um Kunden explizit darüber zu informieren, was sie von der Betreuung erwarten dürfen. Das Team des Unternehmens sieht sich als ausgleichende Stelle, die die Ansprüche und Vorstellungen beider Seiten auf einen gemeinsamen Nenner bringt und so Konflikte vorwegnimmt. Dies gilt auch im Personalmanagement und der Einsatzplanung, um auf allen Ebenen für reibungslose Abläufe zu sorgen. Letztendlich wünschen sich nahezu alle Beteiligten des Fachworkshops Gestaltungsoptionen der sogenannten 24 Stunden Pflege gesetzliche Regelungen zur Absicherung aller Beteiligten und für die Pflegebedürftigen eine finanzielle Unterstützung durch den Bund. Dies wäre ein Anreiz für viele Familien, nicht mehr auf den Schwarzmarkt auszuweichen und auf der anderen Seite auch schwarz arbeitendes Personal zu motivieren, wieder zurück auf den legalen Arbeitsmarkt zu finden.