Checkliste für die Pflege zu Hause

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26. Oktober 2022
Pflege zu Hause: Was gilt es zu beachten?

Im Jahr 2021 gab es in Deutschland knapp 4,9 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad. Nach den offiziellen Prognosen werden diese Zahlen im Jahr 2022 etwa um 5 % ansteigen, sodass das deutsche Pflegesystem mehr als 5,1 Millionen Menschen betreuen und versorgen muss. Der Versorgungsmix liegt mit 4 Millionen Pflegebedürftigen weiterhin in der häuslichen Pflege. Etwa 0,9 Millionen Menschen werden stationär versorgt, was einem Verhältnis von 81,7 % in der häuslichen Pflege zu 18,3 % in Heimunterbringung entspricht. Der wichtige Bereich SPA, also Sorgende und Pflegende Angehörige, verstärkt demnach weiterhin das Pflegesystem in Deutschland.

Durch die Einflüsse des demografischen Wandels und des Pflegenotstandes wird die Pflege zu Hause auch in Zukunft immer wichtiger. Es ist auch der Wunsch vieler Senioren, ihren Lebensabend im gewohnten Umfeld verbringen zu dürfen. Auf der anderen Seite ist es für viele Angehörige nicht einfach, die Pflege eines Familienmitglieds zu übernehmen. Viele Faktoren können eine Pflege zu Hause beeinflussen und erschweren. Die folgende Checkliste soll dazu beitragen, wichtige Kriterien aufzuzeigen, einen Überblick zu verschaffen und eine Entscheidung zu erleichtern.

 

Was ändert sich alles für Angehörige von Pflegebedürftigen?

Wer darüber nachdenkt, die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen zu übernehmen, der muss von vielen Veränderungen in seinem eigenen und im familiären Alltag ausgehen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche

  • Alltag – der Tagesablauf muss für die Pflege neu geordnet und strukturiert werden
  • Koordination – Pflegedienste, Tagespflege, Nachtpflege und mehr bedürfen der Organisation und Koordination
  • Arbeitszeit und Freizeit – wenn zusätzlich zum normalen Job eine Pflege übernommen werden soll, verbleibt noch weniger Zeit für sich selbst
  • Emotionale Belastung – die Pflege eines nahen Angehörigen ist immer emotional belastend und auch der eigenen Familie gegenüber entsteht häufig ein schlechtes Gewissen wegen Vernachlässigung
  • Spontanität – die Pflege zu Hause erfordert Planung und Organisation, was Spontanität reduziert
  • Finanzen – die Pflege birgt häufig höhere finanzielle Ausgaben
  • Psyche – die Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen kann sich durch die Pflege verändern, was sich belastend und erschwerend auswirken könnte
  • Überforderung – durch eine Krankheit wie Demenz können sich Patienten in ihrem Wesen verändern, was zu Unsicherheit und Überforderung führen kann
  • Partnerschaft – wird der Lebenspartner pflegebedürftig, muss der pflegende Angehörige zusätzlich zur Pflege auch die üblichen Aufgaben des anderen übernehmen, was überlasten kann
  • Bereitschaft – wenn es nötig wird, ist es eine Überlegung wert, zusätzlich mit einem externen Dienst zusammen zu arbeiten

 

Wie stellt sich die finanzielle Situation dar?

Pflege kostet Geld und ist in der Regel mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Es sollten alle Möglichkeiten in Bezug auf Pflegeleistungen und Zuschüsse geprüft werden, um die Pflegekosten abzudecken. Zu klären wären beispielsweise:

  • die Aufgabe der eigenen Berufstätigkeit für die Pflege
  • die Regelung der Rentenbeitragszahlung im Falle einer Pflege zu Hause
  • die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten
  • die Freistellung vom Arbeitsplatz für einen bestimmten Zeitraum
  • die Ausschöpfung aller finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten
  • die Beantragung eines Pflegegrades als Grundlage für Pflegeleistungen
  • die Überprüfung, ob die Leistungen der Pflegeversicherung die Pflegekosten abdecken könnten
  • die Beantragung der Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente, um die Kosten zu senken

 

Wie wirkt sich die Pflege auf die eigene Arbeit aus?

In Deutschland sorgen Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege. Folgende Möglichkeiten kommen in Betracht:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – Beschäftige können die kurzzeitige Arbeitsverhinderung zur Organisation der Pflege eines nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation nutzen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann gesplittet oder bis zu 10 Tage am Stück andauern und wird mit einem Pflegeunterstützungsgeld von 90 % des Nettolohns abgegolten. Allerdings gilt dies nur bis zu einem täglichen Maximalbetrag, der 70 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht überschreitet.
  • Pflegezeit – Beschäftigte können sich eine längere Auszeit nehmen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Die Pflegezeit kann bis zu sechs Monate andauern, wobei auch Verlängerungen möglich sind. Während der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz und eine Absicherung über die Sozialversicherung, jedoch gibt es in dieser Zeit kein Gehalt oder keinen Lohn.
  • Pflegezeit bei todkranken Angehörigen – Beschäftige haben das Recht, bis zu drei Monate von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn ein naher Angehöriger so krank ist, dass der Tod bevorsteht. Dies gilt dann, wenn die Krankheit immer weiter fortschreitet und das Stadium erreicht wird, dass eine Palliativversorgung notwendig wird.
  • Familienpflegezeit – Beschäftigte können bis zu 24 Monate hinweg die wöchentliche Arbeitszeit reduzieren, sofern die verringerte Arbeitszeit dann noch mindestens 15 Stunden pro Woche beträgt. Die Familienpflegezeit muss spätestens acht Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Nur nahe Familienangehörige haben ein Recht auf Familienpflegezeit.

 

Grundsätzlich: Pflegebedürftigkeit feststellen lassen und Pflegegrad beantragen

Da eine Pflegebedürftigkeit bei vielen Menschen plötzlich auftritt, setzen sich Betroffene auch erst dann mit diesem Thema auseinander, wenn sie selbst oder ein Familienmitglied zum Pflegefall geworden ist. In Deutschland hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Erfüllt werden müssen hierfür zwei Voraussetzungen: Es muss eine Pflegebedürftigkeit und ein Pflegegrad vorliegen. Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, müssen betroffene Versicherte mindestens zwei Jahre in den letzten Jahren in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Die Leistungen der Pflegeversicherung setzen sich aus finanziellen Mitteln und Zusatzleistungen zusammen.

Durch die Pflegereform 2017 samt Ablösung von Pflegestufen und Einführung von Pflegegraden profitieren mehr Menschen von Leistungen aus der Pflegeversicherung. Psychische und körperliche Krankheiten werden seit Einführung der Pflegegrade gleichgesetzt. Menschen mit kognitiven oder psychischen Erkrankungen wie etwa Demenz erhalten danach den Pflegegrad 1 und Pflegeleistungen, die sie vor der Umstellung nicht erhalten hätten. Allerdings wird bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld ausgezahlt, aber beispielsweise die beantragten Entlastungsbeträge gewährt.

Der jeweilige Anspruch auf Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. In den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 besteht die Möglichkeit, durch Pflegegeld die Versorgung zu Hause zu unterstützen. Pflegesachleistungen sind geeignet, den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes auszugleichen. Es gibt auch Leistungen für teil- oder vollstationäre Pflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Nachtpflege und Pflegehilfsmittel. Durch Leistungen zur Verbesserung des eigenen Wohnumfeldes können Umbaumaßnahmen finanziert werden.

Grundsätzlich muss also ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad gestellt werden, um möglichst früh von den Leistungen der Pflegekasse profitieren zu können.

 

Was muss aus körperlicher und mentaler Sicht für die Pflege zu Hause vorhanden sein?

Die Pflege eines Familienangehörigen ist nicht einfach. Sie kann psychisch und physisch belastend sein. Je nach Erkrankung kann sich der Gesundheitszustand auch noch verschlechtern, weshalb die Pflegeaufgaben noch umfangreicher und schwieriger ausfallen. Grundsätzlich sollten folgende Faktoren in die Überlegungen mit einbezogen werden:

  • Besteht die Bereitschaft, viel Zeit für die Pflege eines Angehörigen zu investieren?
  • Wie viele Stunden müssen täglich für die Pflege aufgewendet werden?
  • Müssen bei der Pflege körperlich anstrengende Aufgaben wie Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen oder Umlagern geleistet werden?
  • Besteht die Bereitschaft, grundpflegerische Aufgaben wie Waschen und Hygienemaßnahmen beim Familienmitglied durchzuführen?
  • Ist die Pflege zu Hause für die Pflegeperson aus psychischer und physischer Sicht überhaupt zu bewältigen?
  • Werden Pflegekurse, Schulungen und Seminare notwendig, um eine adäquate Pflege zu Hause durchführen zu können?

 

Wer kann bei der Pflege zu Hause helfen?

  • Können Familienangehörige, Verwandte oder Ehrenamtliche bei der Pflege helfen, aushelfen oder kurzfristig einspringen?
  • Hat sich in der Nähe ein Anbieter für die stundenweise Betreuung etabliert, um für Entlastung zu sorgen?
  • Gibt es eine Tagespflege in einem Pflegeheim vor Ort, die persönliche Auszeiten überbrücken kann?
  • Gibt es eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim vor Ort, um Urlaube oder eigene Krankheitszeiten zu überbrücken?
  • Kann ein gemeinsamer Urlaub der Pflegeperson mit dem kranken Angehörigen geplant und umgesetzt werden?
  • Gibt es in der Nähe einen ambulanten Pflegedienst, der Aufgaben aus der medizinischen Behandlungspflege durchführen kann?
  • Besteht die Möglichkeit, sich im hauswirtschaftlichen Bereich unterstützen zu lassen?
  • Welcher Pflegestützpunkt in der Nähe steht für Beratungen zur Verfügung?

 

Sind Wohnumfeld und häusliche Situation überhaupt für die Pflege zu Hause geeignet?

  • Ist das häusliche Umfeld für die Pflege eines Pflegebedürftigen geeignet?
  • Ist die Häuslichkeit barrierefrei und die Wohnung behindertengerecht?
  • Ist das Badezimmer groß genug, oder bedarf es eines behindertengerechten Umbaus?
  • Welche Stolperfallen und Gefahrenbereiche müssen beseitigt werden?
  • Was würden die erforderlichen Umbaumaßnahmen kosten?
  • Welche Zuschüsse kommen für Umbaumaßnahmen in Betracht?
  • Sind Türen und Türrahmen breit genug, um beispielsweise auch mit Rollator, Rollstuhl oder Pflegebett passieren zu können?
  • Dürfen bei dem bewohnten Mietobjekt Umbaumaßnahmen durchgeführt werden?
  • Bedarf es spezieller Haltegriffe an besonders riskanten Bereichen?
  • Wird ein behindertengerechtes Fahrzeug benötigt?
  • Muss vielleicht doch ein Umzug erfolgen?

 

Welche Hilfsmittel werden für die Pflege benötigt?

  • Rollator
  • Rollstuhl oder Elektromobil
  • Toilettensitzerhöhung oder Toilettenstuhl
  • Treppenlift
  • Spezialmatratze oder Pflegebett
  • Badewannenlift
  • Duschsitz oder Badewannensitz
  • Hausnotrufsystem
  • Hilfsmittel für den Verbrauch (Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel usw.)

 

Welche Unterlagen und Dokumente werden für die Pflege benötigt?

  • Vorsorgevollmacht, ohne die Auskünfte und Handlungen in Bezug auf Pflegebedürftige in Krankenhäusern, bei Ärzten, bei Banken usw. nicht möglich sind
  • Patientenverfügung, ohne die manchmal vom Pflegebedürftigen erwünschte Behandlungen in Krankenhäusern und bei Ärzten nicht möglich sind
  • Betreuungsverfügung
  • Schwerbehindertenausweis

 

Welche Aufgaben fallen in der Pflege zu Hause an?

Die von pflegenden Angehörigen zu bewältigende Aufgaben richten sich natürlich nach den noch vorhandenen Fähigkeiten. In der Regel muss Hilfe und Unterstützung geleistet werden beim

  • Aufstehen, Gehen und Hinsetzen
  • Anziehen, Ausziehen
  • Hinlegen, Aufstehen
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Körperpflege
  • Toilettengang
  • Haushalt
  • Mahlzeiten

In vielen Bereichen können sich pflegende Angestellte entlasten lassen, beispielsweise durch die bei der stundenweisen Betreuung eingesetzten Alltagsbegleiter. Aufgaben aus der medizinischen Fachpflege dürfen nur von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Hier kann ein ambulanter Pflegedienst weiterhelfen. Benötigen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige umfangreiche Unterstützung und Hilfe, dann kommt auch eine 24 Stunden Betreuung in Betracht, die hauswirtschaftliche, grundpflegerische und soziale Leistungen kombiniert.

 

Finanzielle Unterstützung der häuslichen Pflege

  • Pflegegeld – kann für die häusliche Pflege durch Angehörige genutzt werden und wird ab Pflegegrad 2 auf Antrag von der Pflegekasse ausgezahlt
  • Pflegesachleistungen – wird für die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst genutzt und richtet sich nach dem Pflegegrad
  • Kombinationsleistung – für die Kombination aus häuslicher Pflege durch Angehörige und ambulantem Pflegedienst
  • Tagespflege und Nachtpflege – für die teilstationäre Pflege im Heim
  • Verhinderungspflege – wenn jemand für den pflegenden Angehörigen einspringen muss
  • Kurzzeitpflege – für die Aufnahme in die vollstationäre Pflege im Heim für einen kurzen Zeitraum
  • Entlastungsbetrag – als Betreuungsgeld für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und mehr
  • Pflegehilfsmittel – für technische oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Zuschuss für Wohnraumanpassungen – einmaliger Zuschuss für Umbaumaßnahmen
  • Gründungszuschuss – für die Gründung einer Senioren-WG oder Wohngruppe
  • Befreiung oder Reduzierung von eigenen Zuzahlungen durch die Krankenkasse – für Hilfsmittel und Medikamente
  • Befreiung von den Rundfunkgebühren
  • Schwerbehindertenausweis – steuerliche und finanzielle Vorteile
  • Zinsloses Darlehen – für den Zeitraum von Pflegezeit oder Familienpflegezeit
  • Rentenzahlungen und Beiträge – für die Arbeitslosenversicherung von pflegenden Angehörigen
  • Steuerersparnis – durch außergewöhnliche Belastungen, Pflegepauschbetrag oder haushaltsnahe Dienstleistungen

 

Was hilft gegen Belastungen und Stress in der Pflege?

Nicht nur die persönlichen Beeinträchtigungen können in der häuslichen Pflege als hoch empfunden werden, sondern auch das Risiko, dass die Beziehung zum pflegebedürftigen Angehörigen gefährdet wird. Des Weiteren können Überlastungen zu gesundheitlichen Schäden führen. Hilfe und Unterstützung in diesen Bereichen bieten

  • Pflegekurse und Pflegeberatungen – Informationen hierzu erteilen regionale Pflegestützpunkte
  • Telefonischer Expertenrat (anonym und vertraulich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Telefonnummer 030 / 20179131 (Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
  • Angehörigenkreise und Selbsthilfegruppen für den Austausch mit Gleichgesinnten
  • Entlastungsleistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege oder stundenweise Betreuung

 

Fazit: Selber pflegen oder Pflegedienst beauftragen?

Pflegefälle können nicht nur altersbedingt eintreten, sondern auch durch Krankheiten und Unfälle das Leben verändern. Wenn pflegebedürftige Menschen weiterhin in ihrem Zuhause bleiben möchten (und können), kommt nach ausführlichem Durcharbeiten dieser Checkliste häufig eine häusliche Versorgung und Betreuung – vielleicht in Kombination mit einem externen Dienst – in Betracht.

Angehörige stehen dann jedoch vor der endgültigen Frage, ob sie die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung bewältigen können. Ist eine medizinische Versorgung notwendig, so kann diese durch einen ambulanten Pflegedienst beauftragt werden. Es ist möglich, die häusliche Versorgung durch Angehörige mit der medizinischen Fachpflege des ambulanten Pflegedienstes zu kombinieren. Ambulante Pflegedienste bieten heute jedoch auch Leistungen aus dem hauswirtschaftlichen Bereich an, weshalb individuelle Versorgungskonzepte ermöglicht werden. Mit der stundenweisen Betreuung lassen sich sehr flexibel Unterstützungsleistungen integrieren und zeitweise Vertretungen organisieren. Konzepte wie die 24 Stunden Betreuung entlasten Familienangehörige hingegen nahezu vollständig und vollumfänglich, sodass sie nur die Zeiten überbrücken müssen, in der die jeweilige Betreuungskraft ihren Anspruch auf Pausen und Freizeit umsetzt. Letztendlich hält die Pflegelandschaft also viele Angebote bereit, um eine für alle Beteiligten optimale häusliche Versorgung zu gewährleisten.

Es wird empfohlen, diese Checkliste sorgfältig durchzuarbeiten und aufzubewahren, um die daraus resultierenden Ergebnisse auch zu einem späteren Zeitpunkt in die Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen.

Mehr Information über die 24 Stunden Betreuung

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