Was ist eigentlich Grundpflege und was beinhaltet sie?

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2. Oktober 2024
Eine Person legt liebevoll eine Hand auf die Hände eines pflegebedürftigen Seniors.

Pflegeaufgaben in der Grundpflege beschränken sich auf grundlegende Pflegemaßnahmen zur Unterstützung des täglichen Lebens und der persönlichen Hygiene. Die Pflegeaufgaben werden von Pflegekräften, ambulanten Pflegediensten oder pflegenden Angehörigen und anderen Pflegepersonen durchgeführt. Als wichtiger Bestandteil der pflegerischen Versorgung ist die Grundpflege darauf ausgerichtet, sowohl Selbstständigkeit als auch Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen zu erhalten oder zu verbessern. Sie unterscheidet sich von der Behandlungspflege, die medizinische Tätigkeiten beinhaltet.

Die wichtigsten Infos im Überblick

  • Grundpflege bedeutet Hilfestellung bei täglichen Routinen im Bereich Körperpflege, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung und Ernährung.
  • Grundpflege kann in häuslicher Versorgung, von ambulanten Pflegediensten sowie in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen.
  • Neben Pflegekräften können auch Angehörige, Verwandte, Freunde oder Nachbarn Tätigkeiten aus der Grundpflege ausführen.
  • Die Kosten für die Grundpflege können in Teilen von der Pflegekasse oder Krankenkasse (häusliche Krankenpflege) übernommen werden.

Grundpflege: Definition

Grundpflege umfasst alle grundlegenden Tätigkeiten im Bereich der Körperhygiene, Beweglichkeit und Ernährung. Sie unterstützt pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag. Alle pflegerischen Aufgaben haben den Zweck, die täglichen Bedürfnisse zu erfüllen und sollen die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen weitmöglichst erhalten. Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Grundpflege, um den Pflegebedarf besser definieren und organisieren zu können:

 

Kleine Grundpflege

In der kleinen Grundpflege sind alltägliche Pflegeaufgaben enthalten, die nicht so umfassend bzw. zeitaufwendig sind. Hierzu gehören:

  • Körperpflege: Unterstützung beim Waschen von Gesicht und Händen, bei der Mund- und Zahnpflege sowie beim Kämmen der Haare.
  • Kleidung: Unterstützung beim An- und Ausziehen von Kleidung.
  • Mobilität: Hilfe beim Hinsetzen, Aufstehen und Gehen.
  • Ausscheidungen: Hilfe beim Toilettengang und bei geringer Inkontinenz auch Wechsel von Inkontinenzmaterialien.

 

Große Grundpflege

Die Aufgaben in der großen Grundpflege sind umfassender und nehmen mehr Zeit in Anspruch. Die große Pflege beinhaltet alle Tätigkeiten aus der kleinen Pflege und zusätzliche, intensivere Pflegemaßnahmen. Hierzu gehört:

  • Körperpflege: Vollständiges Waschen, Duschen oder Baden bzw. bei bettlägerigen Menschen vollständige Körperwäsche im Pflegebett sowie Intimpflege.
  • Ernährung: Zubereiten und Anreichen von Mahlzeiten sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
  • Mobilität: Umfassendere Unterstützung bei der Beweglichkeit; beispielsweise durch Umlagern im Bett oder Transfer vom Bett in den Rollstuhl.
  • Ausscheidungen: Umfangreichere Hilfe bei der Toilettennutzung und Inkontinenzversorgung bei schwerer Harn- und Stuhlinkontinenz.

 

Unterschiede zwischen Grundpflege SGB XI und SGB V

Die Grundpflege nach dem SGB XI und nach dem SGB V bezieht sich jeweils auf unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, um unterschiedliche Aspekte von Unterstützung und Pflege regeln zu können.

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die Kriterien für die Pflegeversicherung, die in Deutschland für die langfristige Pflege von Pflegebedürftigen zuständig ist. Die Pflege umfasst daher Pflegemaßnahmen zur Bewältigung des Alltags. Die Pflegekassen richten sich mit der Pflege an Menschen, die wegen einer Behinderung oder Krankheit dauerhaft pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad haben. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden abhängig vom Pflegegrad in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen angeboten und erbracht. Pflegegeld ist für die häusliche Pflege vorgesehen. Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen können auch für die Kosten einer Behandlungspflege verwendet werden.

Bei der Pflege nach SGB V – Fünftes Buch Sozialgesetzbuch konzentriert sich die Pflege auf medizinische und pflegerische Maßnahmen der Krankenversicherung, um Krankheiten zu behandeln und zu heilen. Bei der Pflege handelt es sich also um medizinische bzw. krankheitsbedingte Maßnahmen der Krankenpflege wie Verbandswechsel, Injektionen, Messungen von Blutdruck oder Blutzucker und Pflegeaufgaben, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Krankenhausentlassung stehen. Die Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten für die häusliche Krankenpflege als Teil der medizinischen Behandlung für den Zeitraum bis zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes.

 

Tätigkeiten in der Grundpflege

Zu Grundpflege gehört die regelmäßige Hilfestellung und Unterstützung in den Bereichen Körperhygiene, Ernährung, Ausscheidungen sowie Mobilität.

 

Körperhygiene

  • Waschen und Pflege von Gesicht und Haut bei Pflegebedürftigen
  • Haarpflege (Waschen, Pflegen, Kämmen, Föhnen, Anbringen von Haarersatz)
  • Nass- und Trockenrasur
  • Zahnpflege und Reinigung von Prothesen
  • Waschen des Körpers oder Teilwaschungen

Diese Hygienemaßnahmen werden je nach individuellem Gesundheitszustand am häuslichen oder mobilen Waschbecken, in der Dusche mit Duschhocker oder in der Badewanne durchgeführt. Bettlägerige Pflegebedürftige können auch im Rollstuhl oder im Bett liegend gewaschen werden.

 

Ernährung

  • Bei Bedarf mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung
  • Anreichen von Speisen und Getränken
  • Unterstüzung bei der Nahrungsaufnahme
  • Enterale Ernährung mittels Sonde

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört hingegen die Planung und die Zubereitung von Mahlzeiten sowie die Übernahme des Einkaufs.

 

Ausscheidungen

  • Toilettengang und Intimhygiene
  • Toilettentraining, Kontinenztraining
  • Katheterversorgung (Reinigung und Wechsel)
  • Stomaversorgung
  • Reinigen und Entleeren von Urinbeuteln und Toilettenstühlen
  • Inkontinenzversorgung (Reinigung Intimbereich, Wechsel von Materialien)

 

Mobilität

  • Aufstehen, Hinlegen
  • Anziehen, Ausziehen
  • Bewegen innerhalb des eigenen Zuhauses
  • Arztbesuche und Therapiebesuche

Die regelmäßige Unterstützung in diesem Bereich beschränkt sich auf den Bereich in den eigenen vier Wänden sowie notwendige Besuche beim Arzt oder zu Behandlungen wie etwa Dialysen.

 

Kosten der Grundpflege

Bei den Kosten für die Grundpflege kommt es einerseits auf die Qualifikation der durchführenden Pflegekraft an. Im Gegensatz zur Behandlungspflege dürfen auch angelernte Kräfte, pflegende Angehörige oder Nachbarn Aufgaben der Grundpflege bei Pflegebedürftigen übernehmen. Dabei gibt es nicht nur einen Unterschied in der Kostenhöhe, sondern auch in der Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung.

Seit 2018 wird nicht mehr darauf abgestellt, welche Zeit Pflegepersonen für die Grundpflege aufbringen müssen. Seit Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade kommt es nicht mehr auf den benötigten Zeitaufwand an. Die Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt nunmehr auf Grundlage der vorhandenen Selbstständigkeit und bezieht neben körperlichen auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen mit ein. Statt zeitlicher Bemessungsgrundlagen zählen jetzt Leistungskomplexe, deren Kosten zwischen den Bundesländern variieren können. Pflegedienste schließen unterschiedliche Vergütungsvereinbarungen und Rahmenverträge mit den Pflegekassen im jeweiligen Bundesland ab, weshalb pauschale Auskünfte zu den Kosten der Grundpflege nicht möglich sind.

Die Kosten der Grundpflege werden nach den Sätzen der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad anteilig von den Pflegekassen übernommen. Sofern die Leistungen vorübergehend und krankheitsbedingt von einem Arzt verordnet wurden, kommt auch die Krankenkasse als Kostenträger in Betracht.

 

Fazit

Die Grundpflege ist ein wichtiger Bestandteil der Pflege. Sie beinhaltet mit Hilfe und Unterstützung in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Ausscheidungen und Mobilität grundlegende Bedürfnisse eines jeden Menschen. Aufgaben aus der Grundpflege dürfen neben Pflegekräften und Pflegediensten auch pflegende Angehörige, Verwandte oder andere Personen durchführen. Die Kosten werden bei anhaltender Pflegebedürftigkeit anteilig von der Pflegekasse übernommen. Nach Krankenhausaufenthalten oder auf Anordnung vom Arzt kann die Krankenpflege auch von der Krankenkasse erstattet werden.

Viele wichtige Aufgaben den Alltags fallen jedoch nicht unter die Grundpflege. So übernehmen Pflegekräfte dabei keine Einkäufe oder Spaziergänge. Derartige Leistungen sind jedoch bei der 24 Stunden Betreuung von CareWork & SHD enthalten. Die Betreuungskräfte übernehmen nicht nur die klassischen Aufgaben in der Grundpflege, sondern kümmern sich auch um den Haushalt und den Alltag. Sie kaufen auf Wunsch ein, bereiten alle Mahlzeiten zu und sorgen nach dem Essen auch wieder für eine saubere Küche. Außerdem gehen sie mit ihren Schützlingen spazieren, spielen Gesellschaftsspiele oder lesen vor. Die Leistungen in der 24 Stunden Betreuung gehen demnach weit über die reine Grundpflege hinaus und sind so konzipiert, dass pflegebedürftige und ältere Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin in ihrem eigenen Zuhause wohnen bleiben können. Gleichzeitig werden Angehörige entlastet. Außerdem kann die 24 Stunden Betreuung auch sehr gut mit regelmäßigen Besuchen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden, sofern eine medizinische Behandlungspflege erforderlich ist.

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